Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 208

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 208 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 208); 208 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 5. Juli 1985 ihrer juristischen Selbständigkeit und ökonomischen Eigenverantwortung. Wichtige Kriterien dafür sind insbesondere die Erwirtschaftung eines eigenen ökonomischen Ergebnisses auf der Grundlage des Betriebsplanes, ein eigener Wert der Arbeitseinheit, der Abschluß von Wirtschaftsverträgen und die Verpflichtungen zur Leistung der Abgabe an den Haushalt des Rates des Kreises. Die Kooperationspartner gestalten ihre Liefer- und Leistungsbeziehungen in der Kooperation auch auf der Grundlage von Wirtschaftsverträgen. II. Die Rechte und Pflichten der Kooperationspartner zur Vertiefung ihrer Kooperationsbeziehungen 1. Die Kooperationspartner übertragen zur effektiven Gestaltung des einheitlichen Reproduktionsprozesses der Pflanzen- und Tierproduktion in der Kooperation der LPG und VEG dem Kooperationsrat auf der Grundlage des § 12 des LPG-Gesetzes Rechte und Pflichten zur verantwortlichen Durchführung gemeinsamer Maßnahmen der Leitung, Planung und wirtschaftlichen Rechnungsführung. 2. Die Vollversammlungen der LPG, die Direktoren der VEG (nach Abstimmung mit dem übergeordneten Leitungsorgan und Beratung in der Vertrauensleutevoll Versammlung) und die Bevollmächtigtenversammlungen der ZGE/ ZBE (nach Beratung in der Vertrauensleutevollversamm-lung) übertragen dem Kooperationsrat entsprechend ihrem erreichten Entwicklungsstand insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse für das Zusammenwirken der Kooperationspartner: Koordinierung von Kräften, Mitteln, Fonds und des Arbeitsvermögens zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Potentials für einen hohen Leistungsanstieg ; Festlegung von Grundproportionen und Leistungszielen entsprechend den volkswirtschaftlichen Anforderungen, vor allem für das Leistungswachstum von Pflanzen- und Tierproduktion, die Entwicklung des Anbauverhältnisses und die Struktur der Tierbestände, für die Lieferung von Futter und organischem Dünger und zur Überwindung ungerechtfertigter Niveauunterschiede in Produktion und Effektivität mit dem Ziel, ausgewogenere Proportionen zwischen den Produktionseinheiten zu gewährleisten und Kombinationseffekte zu nutzen; Organisierung gemeinsamer Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zur Sicherung schnell steigender Erträge auf jedem Quadratmeter Boden und höherer Leistungen je Tier bei Nutzung aller Möglichkeiten, die sich aus der umfassenden Anwendung von schlagbezogenen Höchstertragskonzeptionen und stallbezogenen Höchstleistungskonzeptionen ergeben; Abstimmung der Investitionen zwischen den Kooperationspartnern und Planung der Durchführung gemeinsamer Investitionen; Ausgestaltung der ökonomischen Beziehungen, insbesondere der Vereinbarungspreise, sowie der Bildung und Verwendung gemeinsamer Fonds und betriebswirtschaftlicher Regelungen des Zusammenwirkens der Kooperationspartner; Erarbeitung von Maßnahmen für ein übereinstimmendes Vorgehen der LPG und VEG der Pflanzen-und Tierproduktion bei der Vervollkommnung der sozialistischen Betriebswirtschaft, insbesondere der Betriebs- und Arbeitsorganisation in den LPG und VEG unter Nutzung der Vorzüge des Territorialprinzips, sowie zur Anwendung des Leistungsprinzips und ökonomisch begründeter Normen und Richtwerte für die Produktions- und Effektivitätsentwicklung; Führung und Organisation des gemeinsamen sozialistischen Wettbewerbs, des Leistungsvergleichs und von Erfahrungsaustauschen auf der Grundlage einer exakten Leistungsbewertung, verbunden mit der Analyse guter bzw. unbefriedigender Ergebnisse und der Verwirklichung der sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen; Koordinierung und Organisation von Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung, zur Entwicklung und Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens sowie der Kaderarbeit; Erarbeitung und Durchsetzung gemeinsamer Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Frauen und der Jugend, zur Verwirklichung des Jugendgesetzes und vor allem zur Entfaltung der ökonomischen Initiativen der FD J; Abstimmung gemeinsamer Maßnahmen zur Nutzung aller örtlichen Produktions- und Effektivitätsreserven, zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens im Dorf in Zusammenarbeit mit den Räten der Gemeinden, den Ortsorganisationen der VdgB und allen anderen gesellschaftlichen Kräften. Bei der Lösung dieser Maßnahmen ist zu sichern, daß die dem VEG übertragenen spezifischen volkswirtschaftlichen Aufgaben planmäßig realisiert werden. Der Kooperationsrat hilft den Vorständen der LPG, den Direktoren der VEG und den Leitern der kooperativen Einrichtungen, ihre Eigenverantwortung auf hohem Niveau wahrzunehmen. Der Kooperationsrat fördert die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit durch die Vorstände der LPG und Direktoren der VEG. Die Kooperationspartner verpflichten sich, die im Kooperationsrat gemeinsam beschlossenen Maßnahmen in ihrer LPG bzw. in ihrem VEG gewissenhaft durchzuführen und aktiv an der effektiven Ausgestaltung des einheitlichen Reproduktionsprozesses der Pflanzen- und Tierproduktion der Kooperation der LPG und VEG mitzuwirken. Sie sind dafür verantwortlich, daß der Kooperationsrat die für seine Arbeit notwendigen betrieblichen Informationen erhält. 3. Die Kooperationspartner sichern in ihrer gesamten Wirtschaftstätigkeit bei Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung die Übereinstimmung betrieblicher Interessen mit den Erfordernissen des einheitlichen Reproduktionsprozesses der Kooperation der LPG und VEG und schöpfen durch umfassende Intensivierung alle Möglichkeiten zur schnellen Steigerung der Erträge und Leistungen in der Pflanzen- und Tierproduktion bei entschiedener Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis immer besser aus. Die Kooperationspartner gewährleisten eine kameradschaftliche Zusammenarbeit bis hin zu den Abteilungen und Brigaden und nehmen gemeinsam die Verantwortung für die Erzeugung eines steigenden Endproduktes bei sinkendem spezifischen Aufwand wahr. III. Die Stellung, Aufgaben, Befugnisse und Arbeitsweise des Kooperationsrates 1. Der Kooperationsrat ist das gewählte demokratische Organ der Kooperationspartner zur gemeinsamen Leitung, Planung, Organisation und Abrechnung der Kooperation der LPG und VEG als sich dynamisch entwickelnder Wirtschaftsorganismus. Er führt die ihm von den Vollversammlungen der LPG, Direktoren der VEG und von den Bevollmächtigtenversammlungen der ZGE/ZBE übertragenen Aufgaben in hoher Verantwortung zum Nutzen und Vorteil für den einheitlichen Reproduktionsprozeß der kooperierenden LPG und VEG insgesamt, jedes Kooperationspartners und der Volkswirtschaft durch. 2. Die Mitglieder des Kooperationsrates aus den LPG werden von den Vollversammlungen ihrer LPG, die Mit-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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