Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 199

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 199 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 199); Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 5. Juli 1985 199 den Inhalt einer Aufgabenstellung ist in der Anlage enthalten. (5) Die Investitionsauftraggeber haben die Aufwendungen für die Ausarbeitung der Aufgabenstellung aus den Kosten oder, soweit es sich um haushaltgeplante Einrichtungen handelt, aus Haushaltmitteln zu finanzieren. 1 §5 Bestätigung der Aufgabenstellung (1) Die Aufgabenstellung darf nur bestätigt werden, wenn die Investition in den Plänen der Vorbereitung enthalten ist, die grundlegenden volkswirtschaftlichen Anforderungen gemäß § 2 eingehalten wurden und die Ausarbeitung entsprechend dieser Verordnung erfolgt ist. (2) Mit der Bestätigung der Aufgabenstellung ist endgültig über die Notwendigkeit der Investition und die effektivste Art ihrer Realisierung zu entscheiden. (3) Die Aufgabenstellung ist zu bestätigen durch den Ministerrat für gesondert festgelegte Investitionsvorhaben ; die Minister, die Leiter anderer zentraler Staatsorgane und die Räte der Bezirke für Investitionsvorhaben mit einem Gesamtwertumfang über 20 Mio M. Sie können sich für weitere wichtige Vorhaben ihres Verantwortungsbereiches die Bestätigung Vorbehalten; die Räte der Bezirke und Kreise für Investitionsvorhaben des komplexen Wohnungsbaus; die Leiter der den Investitionsauftraggebern übergeordneten Organe für Investitionsvorhaben mit einem Gesamtwertumfang über 5 Mio M bis 20 Mio M und weitere Investitionsvorhaben bis 5 Mio M, die durch sie festgelegt werden. Ist ein Kombinat oder ein Kombinatsbetrieb Investitionsauftraggeber, erfolgt die Bestätigung durch den Generaldirektor des Kombinates, sofern nichts anderes festgelegt ist; die Leiter der Investitionsauftraggeber für die anderen Investitionsvorhaben. Die Vorgaben für den Aufwand für Baustelleneinrichtungen sind auf der Grundlage der Normative gesondert zu bestätigen. (4) Die bestätigte Aufgabenstellung ist die verbindliche Grundlage für die Ausarbeitung der Dokumentation zur Grundsatzentscheidung, die Ausarbeitung der verbindlichen Angebote durch die Auftragnehmer und für den Abschluß von Wirtschaftsverträgen über die Mitwirkung der Auftragnehmer bei der Vorbereitung der Grundsatzentscheidung. Auf der Grundlage der bestätigten Aufgabenstellung kann die weitere Vorbereitung von Importen durch den zuständigen Außenhandelsbetrieb erfolgen. (5) Über die bestätigten technischen und ökonomischen Kennziffern der Aufgabenstellung ist eine Bestätigungsurkunde auszufertigen. Die inhaltlichen Anforderungen an die Bestätigungsurkunde werden durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission festgelegt. Ausarbeitung der Dokumentation zur Grundsatzentscheidung §6 (1) Die Investitionsauftraggeber haben auf der Grundlage der bestätigten Aufgabenstellung die volkswirtschaftlich effektivste Lösung für die Investition in einer Dokumentation nachzuweisen. Sie ist Grundlage für die Grundsatzentscheidung. Mit der Ausarbeitung der Dokumentation zur Grundsatzentscheidung darf nur begonnen werden, wenn die Investition im Plan der Vorbereitung enthalten ist. Die Ausarbeitung der Dokumentation hat so rechtzeitig zu erfolgen, daß die Grundsatzentscheidung zu dem im Plan der Vorbereitung festgelegten Termin getroffen werden kann. (2) Mit der Dokumentation zur Grundsatzentscheidung sind verbindliche Aussagen zu treffen über die grundsätzliche technologische bzw. funktionelle, arbeitsorganisatorische sowie bautechnische und bautechnologische Lösung, erforderlichen materiellen und finanziellen Aufwendungen, Kennziffern zur Leistungs- und Effektivitätsentwicklung sowie Exportwirksamkeit, Termine des Realisierungsablaufes und der Inbetriebnahme, bilanzseitige Einordnung und territoriale Sicherung, Finanzierung, Sicherung der für die künftige Produktion bzw. Nutzung der neu geschaffenen Grundmittel benötigten Arbeitskräfte in der erforderlichen Berufs- und Qualifikationsstruktur, Grund- und Hilfsmaterialien, insbesondere Energieträger, sowie über die Sicherung des Absatzes bzw. der Weiterverarbeitung der Erzeugnisse. g (3) Die Investitionsauftraggeber haben zur Überführung neuer wissenschaftlich-technischer Lösungen für Erzeugnisse, Technologien und Verfahren in die Produktion bzw. Praxis nachzuweisen, daß die mit den Pflichtenheften bestätigten technischen und ökonomischen Kennziffern mit der Inbetriebnahme der Investition erreicht werden. (4) Die General- und Hauptauftragnehmer sind verpflichtet, zur Vorbereitung der Grundsatzentscheidung für ihre Lieferungen und Leistungen verbindliche Angebote so rechtzeitig abzugeben, daß die Grundsatzentscheidung zu dem im Plan der Vorbereitung festgelegten Termin getroffen werden kann. Das gilt auch für alle anderen Auftragnehmer, wenn sie zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert werden. Das verbindliche Angebot gilt als Erklärung ihrer Bereitschaft zum Abschluß von Liefer- und anderen Leistungsverträgen für den gesamten Zeitraum der Durchführung des Investitionsvorhabens. Die Einordnung der im verbindlichen Angebot enthaltenen Lieferungen und anderen Leistungen in die Bilanzen ist vorher mit den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen abzustimmen. (5) Die Auftragnehmer haben mit den verbindlichen Angeboten nachzuweisen, daß die mit der Aufgabenstellung vorgegebenen Zielstellungen erreicht und überboten, alle Möglichkeiten zur Senkung des Investitionsaufwandes und zur Erhöhung der Effektivität genutzt sowie eine frühestmögliche Inbetriebnahme der Kapazitäten erreicht werden. Es ist weiterhin nachzuweisen, daß die Aufwandsnormative, die Standards sowie die in der Aufgabenstellung enthaltenen Vorgaben für die Baustelleneinrichtung eingehalten bzw. unterboten werden. Wird bei der Ausarbeitung der verbindlichen Angebote festgestellt, daß die mit der bestätigten Aufgabenstellung festgelegten Vorgaben nicht eingehalten werden können, sind die Auftragnehmer verpflichtet, den Investitionsauftraggeber unverzüglich zu informieren und geeignete Lösungswege zur Einhaltung-vorzuschlagen. (6) Die Investitionsauftraggeber haben die in den verbindlichen Angeboten der Auftragnehmer vorgesehenen Lieferungen und Leistungen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und ihres Umfanges gründlich zu prüfen. Verbindliche Angebote, mit denen der vorgegebene Investitionsaufwand überschritten wird, sind grundsätzlich nicht abzunehmen. Die Einhaltung des mit der Aufgabenstellung vorgesehenen Investitionsaufwandes ist durchzusetzen. (7) Die Investitionsauftraggeber haben zur Grundsatzentscheidung die Standortgenehmigung sowie andere Zustimmungen, Genehmigungen und Gutachten entsprechend den Rechtsvorschriften einzuholen. (8) Durch die Investitionsauftraggeber ist der gesamte Investitionsaufwand in einer Aufwandsrechnung zu ermitteln. Dabei sind alle entsprechend den Rechtsvorschriften zum In-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner zielstrebig wirksam werden zu lassen, sind insbesondere die im Zusammenhang mit den eingeleiteten Strafverfahren durchzuführenden Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit entsprechend zu nutzen.

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