Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 191

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 191 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 191); Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 28. Juni 1985 191 einzubeziehen und die steuerbaren Hochwasserschutzräume freizuhalten. Die territoriale und hydrologische Lage im Flußgebiet und die zu erreichende Wirksamkeit in Verbindung mit anderen Hochwasserschutzmaßnahmen sind entsprechend zu berücksichtigen. Die durch die Direktoren der Wasserwirtschaftsdirektionen im Einvernehmen mit den Räten der Bezirke festgelegten Hochwasserschutzräume sind in die Bewirtschaftungspläne sowie operativ-taktischen Dokumente für den Hochwasserschutz aufzunehmen. (2) Zeigen die Hochwasservorhersagen und ihre Berechnungen, daß die abfließenden Wassermengen bei eingestautem, nicht beherrschbarem Hochwasserschutzraum Größenordnungen erreichen werden, die im Wasserlauf nicht mehr schadlos im Abflußprofil abgeführt werden können, sind durch die Direktoren der Wasserwirtschaftsdirektionen im Einvernehmen mit den Vorsitzenden der Räte der Bezirke so zeitig wie möglich entsprechende Entscheidungsvorschläge dem Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft zu unterbreiten, die Gefahren für die Menschen und volkswirtschaftliche Auswirkungen höchstmöglich verhindern. (3) Die Verwendung festgelegter Hochwasserschutzräume zugunsten zusätzlicher Kapazitäten für die Wasserbereitstellung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur auf der Grundlage mittel- bzw. langfristiger Prognosen des Witterungsverlaufes und daraus abzuleitender berechenbarer Auswirkungen bzw. Gefährdungen der Bereitstellungssicherheit durch persönliche Entscheidung des Direktors der Wasserwirtschaftsdirektion zulässig. Diese Entscheidung ist unverzüglich dem Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft zur Kenntnis zu geben. (4) Entscheidungen über die Verwendung festgelegter Hochwasserschutzräume zur Erhöhung der Kapazitäten für die Wasserbereitstellung bedürfen für nachfolgende Talsperren und Speicher der vorherigen Zustimmung des Ministers für Umweltschutz und Wasserwirtschaft: Rappbodetalsperren, Saaletalsperren, Talsperre Kelbra, Talsperre Pöhl, Talsperren Weida/Zeulenroda, Talsperren Klingenberg/Lehnmühle, Talsperre Eibenstoch, Talsperre Gottleuba, Talsperre Bautzen, Speicherbecken Borna, Talsperre Spremberg. §11 Zur ständigen Erhöhung der Versorgungssicherheit und zur rationellen Nutzung der Grundfonds sind durch die Wasserwirtschaftsdirektionen zielstrebig alle Möglichkeiten der umfassenden Intensivierung zur Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit und zur Erhöhung der Verfügbarkeit des Was-serdargebotes vorrangig für Talsperren und Speicher in solchen Flußeinzugsgebieten zu erschließen, in denen ein hoher Zuwachs in der Wasserbereitstellung erforderlich ist oder wird. §12 Bauaufsicfat Der Leiter der Staatlichen Bauaufsicht und Gutachterstelle des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft2 ist für die bauaufsichtliche Überwachung der Talsperren und Speicher unabhängig von der Rechtsträgerschaft sowie für die Begutachtung von Rekonstruktionsmaßnahmen 2 Z. Z. gilt Verfügung Nr. 3/82 vom 5. Mai 1982 über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Staatlichen Bauaufsicht und Gutachterstelle des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (VuM des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Nr. 2 S. 3). an Talsperren und Speichern verantwortlich. Er hat jährlich die Überprüfungsberichte und vorausschauend die erforderlichen Entscheidungsvorschläge dem Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft vorzulegen. §13 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. August 1985 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verfügung Nr. 13/75 des Ministers für Umweltschutz und Wasserwirtschaft außer Kraft. Berlin, den 10. Mai 1985 Der Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Dr. R e i c h e 11 Anordnung über die Beziehungen bei der Lieferung und Abnahme von landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren sowie von Sperma vom 13. Mai 1985 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter und dem Zentralvorstand der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe wird auf der Grundlage des § 18 des Vertragsgesetzes vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 14 S. 293) und des § 46 des Zivilgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 S. 465) folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Beziehungen bei der Lieferung und Abnahme von landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren (nachfolgend Zucht- und Nutztiere genannt) sowie von Sperma zur Produktion von Zucht- und Nutztieren zwischen den LPG, VEG und deren kooperativen Einrichtungen, den volkseigenen Betrieben sowie anderen Genossenschaften und Betrieben mit Tierproduktion (nachfolgend Tierproduktionsbetriebe genannt) und den Betrieben mit Binnenhandelsfunktion (nachfolgend Handelsbetriebe genannt) sowie die Aufgaben der Räte der Bezirke und Kreise, der WB Tierzucht, der VEB Kombinat Fleischwirtschaft, des Volkseigenen Kombinats Industrielle Tierproduktion, der Zentralstelle für Pferdezucht beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, der WB Saat- und Pflanzgut und des Volkseigenen Kombinats Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierproduktion (nachfolgend staatliche und wirtschaftsleitende Organe genannt) sowie der gesellschaftlichen Organisationen, soweit sie Zucht- und Nutztiere und Sperma für die Reproduktion individueller Zucht- und Nutztierbestände handeln, bei der Gestaltung dieser Beziehungen. (2) Die Bestimmungen dieser Anordnung, ausgenommen die §§ 2 bis 4 Absätze 1 und 2, §§ 5, 18, 20 Abs. 1, finden auch auf die Beziehungen bei der Lieferung und Abnahme von Zucht- und Nutztieren sowie von Sperma Anwendung, an denen tierhaltende Betriebe, die nicht unter den Geltungsbereich des Vertragsgesetzes fallen, und Bürger (nachfolgend Tierhalter genannt) beteiligt sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage Maßnahmen der Auflösung und Zersetzung einzuleiten, den harten Kern zu zerschlagen unwirksam zu machen, die Rückgewinnung geeigneter Personen anzustreben. Aus aktueller polit isch-opo raliver Sicht sind in diesem Zusammenhang Informationen zu erarbeiten aus denen der konkrete Nachweis der Duldung, Förderung und Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbanden durch Behörden, Einrichtungen, Parteien und Organisationen sowie Institutionen der anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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