Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 187

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 187 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 187); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 21. Juni 1985 187 für die Erholung der Genossenschaftsbauern genutzt werden. Das gleidie gilt für Betriebsferienlager, die außerhalb der Schulferien für Erholungszwecke genutzt werden. §3 Unterstützung durch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (1) Die VdgB unterstützt die Genossenschaften a) durch ihre Einflußnahme auf die kontinuierliche Erhöhung des Niveaus der Urlauberbetreuuhg, b) bei der effektiven Auslastung der Erholungseinrichtungen, c) bei der Rekonstruktion, dem Um- und Ausbau vorhandener Erholungseinrichtungen. (2) Im Interesse der Erhöhung der Effektivität und der Qualität des betrieblichen Erholungswesens nimmt die VdgB in Übereinstimmung mit den Genossenschaften Einfluß darauf, daß schrittweise mehrere Genossenschaften gemeinsame Kapazitäten für die Urlauberbetreuung schaffen. Investitionen §4 (1) Die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Investitionen für Erholungseinrichtungen hat im Rahmen der staatlichen Plankennziffern Investitionen (materielles Volumen) des Volkswirtschaftsplanes zu erfolgen. Die Vorbereitung und Durchführung der Vorhaben ist entsprechend den Rechtsvorschriften über Investitionen vorzunehmen. (2) Die Genossenschaften sichern im Rahmen ihrer Betriebspläne die Erhaltung, Rekonstruktion, den Um- und Ausbau ihrer Erholungseinrichtungen. (3) Die Erweiterung von Erholungseinrichtungen oder die Neuschaffung von Kapazitäten hat in Zusammenarbeit mit der VdgB und vorrangig als gemeinsames Vorhaben der Genossenschaften und ihrer Kooperationspartner unter Nutzung der Möglichkeiten der territorialen Rationalisierung zu erfolgen und ist ausschließlich für Erholungszwecke vorzusehen. Kombinierte Erbolungs- und Schulungsheime dürfen nicht errichtet werden. (4) Bei der Bildung gemeinschaftlichen Eigentums an Erholungseinrichtungen ist das Volkseigentum gesondert auszuweisen. (5) Den neu zu schaffenden Kapazitäten für betriebliche Erholungseinrichtungen sind die staatlichen Investitionsaufwandsnormative entsprechend der im § 7 genannten Rechtsvorschrift für Erholungsbauten zugrunde zu legen. §5 (1) Mit der Rekonstruktion, dem Um- und Ausbau, der Erweiterung und der Neuschaffung von Kapazitäten in Erholungseinrichtungen darf erst nach Bestätigung durch den Rat des Bezirkes, auf dessen Territorium die Investitionen durchgeführt werden sollen, begonnen werden. Mit dem Antrag auf Bestätigung sind dem Rat des Bezirkes durch den Investitionsauftraggeber vorzulegen: a) die Zustimmung des Rates des Kreises, auf dessen Territorium das Vorhaben realisiert werden soll, b) die Stellungnahme des für den Standort des Objektes zuständigen Sekretariats des Kreisvorstandes der VdgB, c) die Standortgenehmigung des zuständigen örtlichen Rates, d) der Prüfbescheid der staatlichen Bauaufsicht sowie die anderen entsprechend den Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen für die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen. (2) Die Standortgenehmigung für Erholungseinrichtungen darf nur erteilt werden, wenn die erforderlichen Arbeitskräfte, die Versorgungsleistungen für die Bewirtschaftung und die notwendigen Folgeinvestitionen für die Nutzung der Erholungseinrichtungen im Territorium realisiert werden können. (3) Die Kontrolle der Einhaltung der staatlichen Plankennziffern Investitionen (materielles Volumen), der Titelliste, der Bebauungspläne und der mit der Standortgenehmigung getroffenen Festlegungen erfolgt durch den Rat des Bezirkes, auf dessen Territorium die Investition durchgeführt wird. Die Pflichten der anderen örtlichen Räte werden davon nicht berührt. (4) Der Kauf von Gebäuden und baulichen Anlagen für Erholungszwecke und der Abschluß von Verträgen zur Nutzung von Kapazitäten zur Durchführung von Erholungsurlaub durch Genossenschaftsbauern bedarf der Zustimmung des für den Standort der Erholungseinrichtung zuständigen Rates des Kreises. §6 Kontrollrechte (1) Der Rat des Bezirkes nimmt die Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften über die Errichtung, Bewirtschaftung und Nutzung von betrieblichen Erholungseinrichtungen wahr. Bei Feststellung von Verstößen ist die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit zu gewährleisten. (2) Der Rat des Kreises ist berechtigt, die Auslastung der Erholungseinrichtungen im Territorium zu überprüfen. Schlußbestimmungen §7 (1) Die Durchführungsbestimmung vom 13. November 1979 zur Verordnung über die Nutzung betrieblicher Erholungseinrichtungen (Sonderdruck Nr. 1026 des Gesetzblattes) ist in den Genossenschaften entsprechend anzuwenden. (2) Auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 des LPG-Gesetzes vom 2. Juli 1982 (GBl. I Nr. 25 S. 443) wird den Genossenschaften empfohlen, zur effektiven Nutzung ihrer Erholungseinrichtungen entsprechend der Anlage zu verfahren. §8 Diese Anordnung tritt am 15. Juli 1985 in Kraft. Berlin, den 22. Mai 1985 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft L i e t z Anlage zu vorstehender Anordnung Empfehlungen zur effektiven Nutzung der Erholungseinrichtungen von Genossenschaften im Bereich der sozialistischen Landwirtschaft (1) Die Entwicklung und Verbesserung der Erholungsbedingungen für die Genossenschaftsmitglieder ist auf die Förderung der sozialistischen Lebensweise, des Leistungsvermögens und der Initiative der Genossenschaftsmitglieder gerichtet. Deshalb nutzen die Genossenschaften zur Verwirk-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit eintretende Bürger sowie Personen anderer Staaten; Zerstörungen. Sachbeschädigungen und sonstige Mißachtung der öffentlichenOrdnung und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens.

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