Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 173

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 173 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 173); S/l ■ vv 6ESETZBLAT der Deutschen Demokratischen 1985 Berlin, den 12. Juni 1985 Teil I Nr. 14 Tag Inhalt Seite 23. 5. 85 Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundes- vorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes über die Richtlinie zur Arbeit mit dem Betriebskollektivvertrag 173 24. 5. 85 Dritte Verordnung über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds 178 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik v 179 Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaf tsbundes über die Richtlinie zur Arbeit mit dem Betriebskollektivvertrag vom 23. Mai 1985 1. Die „Richtlinie des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Arbeit mit dem Betriebskollektivvertrag“ wird bestätigt. (Anlage) 2. Der Beschluß tritt am 1. Juli 1985 in Kraft. Die Richtlinie gilt erstmalig für die Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge 1986. 3. Es tritt außer Kraft: Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 10. Juli 1975 zur Richtlinie für die jährliche Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge (GBl. I Nr. 31 S. 581). Berlin, den 23. Mai 1985 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes Tisch Vorsitzender Anlage zu vorstehendem Beschluß Richtlinie des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerksdiaftsbundes zur Arbeit mit dem Betriebskollektivvertrag Bei der erfolgreichen Fortsetzung der auf das Wohl des Volkes und die Sicherung des Friedens gerichteten Politik der SED und des sozialistischen Staates nehmen die Betriebskollektivverträge einen wichtigen Platz ein. Die Betriebskollektivverträge haben zum Ziel, die Initiativen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb auf ein dynamisches und kontinuierliches Wirtschaftswachstum zu richten und damit die Voraussetzungen für die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus zu schaffen. Sie fördern die Schöpferkraft der Werktätigen, auf dem Wege der umfassenden Intensivierung durch Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts einen wachsenden Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Erhöhung des Nationaleinkommens zu leisten. Die Betriebskollektivverträge tragen dazu bei, für die Werktätigen die Einheit von Wdrtschafts- und Sozialpolitik in der täglichen Arbeit durch die planmäßige Entwicklung der Ar-beits- und Lebensbedingungen unmittelbar erlebbar zu machen, ihr Leistungsvermögen sowie ihre Leistungsbereitschaft zu entfalten und ihr Kultur- und Bildungsniveau zu erhöhen. Als wichtige Instrumente der sozialistischen Demokratie, der Gewerkschaftsarbeit und der staatlichen Leitungstätigkeit sichern die Betriebskollektivverträge in Einheit mit den Betriebsplänen und Wettbewerbsbeschlüssen die unmittelbare Teilnahme der Werktätigen an der Leitung und Planung des Betriebes. Für die jährliche Ausarbeitung und ständige Arbeit mit den Betriebskollektivverträgen gelten folgende Bestimmungen:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen imperialistischer Geheimdienste, anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend aufzuklären, zu beweisen und rechtzeitig zu verhindern sind. Erforderlichenfalls können aus den Etappenziele abgeleitet werden.

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