Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 167

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 167 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 167); Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 31. Mai 1985 167 Hausordnung auszuarbeiten. Sie wird nach Zustimmung des FDJ-Heimaktivs, der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung und FDJ-Leitung durch den Leiter des Betriebes, dem das jeweilige Lehrlingswohnheim untersteht, in Kraft gesetzt. (2) In die Hausordnung sind die für alle Erzieher und Heimbewohner verbindlichen Bestimmungen zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit sowie weitere Regelungen, die sich aus den spezifischen Bedingungen des betreffenden Lehrlingswohnheimes ergeben, aufzunehmen. (3) Für Ausländer, die in der DDR eine berufliche Ausbildung erhalten bzw. im Rahmen des Lehrlingsaustausches im Lehrlingswohnheim wohnen, sind in der Hausordnung spezielle Festlegungen zu treffen. (4) Die Hausordnung ist jährlich mit den Lehrlingen zu beraten und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Über die Hausordnung führen die Erzieher aktenkundige Belehrungen durch. Die Hausordnung ist im Lehrlingswohnheim auszuhängen. §17 Aufnahme, Fürsorge und Aufsicht (1) In Lehrlingswohnheime können Lehrlinge aufgenommen werden, die aufgrund großer Entfernungen bzw. ungünstiger Verkehrsverhältnisse nicht täglich in ihren Heimatort zurückkehren können. Die Aufnahme von Lehrlingen in Lehrlingswohnheime ist auch aus sozialen Gründen möglich. Die Aufnahme kann vom lehrvertragsabschließenden Betrieb nicht angeordnet werden. (2) Die Aufnahme von Lehrlingen anderer Betriebe und Einrichtungen ist möglich. Durch Kooperation und Koordinierung sichern die Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der R,äte der Kreise die effektive Auslastung der Lehrlingswohnheime in ihrem Territorium. (3) In Lehrlingswohnheime können auch Ausländer, die eine berufliche Ausbildung erhalten, aufgenommen werden. (4) Die Aufnahme und zeitweilige Unterbringung anderer Personen in Lehrlingswohnheime ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des für das Lehrlingswohnheim zuständigen Rates des Kreises, Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung. (5) Während der Urlaubszeit der Lehrlinge sind freiwerdende Kapazitäten der Unterbringung vorrangig für die kollektive Urlaubsgestaltung der Lehrlinge und den Lehrlingsaustausch nach Abstimmung mit dem für das Lehrlingswohnheim zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung, zu nutzen. (6) Beabsichtigen Lehrlinge den Aufenthalt im Lehrlingswohnheim aus persönlichen Gründen vorzeitig zu beenden, bedarf es bei Nichtvolljährigkeit der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Die Lehrlinge sind auf ihre sich aus dem Lehrverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten hinzuweisen. Uber eine Wiederaufnahme ist erneut zu entscheiden. (7) Die Betriebe haben in ihren Lehrlingswohnheimen die ständige Fürsorge und Aufsicht zu sichern. Sie erstreckt sich auf die gesamte Dauer der Anwesenheit von Lehrlingen im Lehrlingswohnheim einschließlich der Nachtstunden. Sie ist durch hauptamtliche Nachtwachen oder den Einsatz eines Nachtbereitschaftsdienstes zu gewährleisten. §18 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. September 1985 in Kraft. Sie ist in allen Lehrlingswohnheimen auszuhängen und zu Beginn eines jeden Lehr- und Ausbildungsjahres den Lehrlingen zu erläutern. Darüber ist ein Nachweis zu führen. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 29. November 1971 zur Gestaltung des sozialistischen Gemeinschaftslebens in Lehrlingswohnheimen Heimordnung für Lehrlingswohnheime (GBl. II Nr. 79 S. 705) außer Kraft. (3) Die Anordnung vom 22. Januar 1960 über Nachtaufsicht in Internaten und Heimen (GBl. I Nr. 10 S. 99) ist für den Bereich der Berufsbildung nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 15. Mai 1985 Der Staatssekretär für Berufsbildung Weidemann Anordnung Nr. 21 über die Aufgaben, die Rechtsstellung und die Finanzierung von ehrenamtlich geleiteten Jugendklubs der FDJ sowie die Rechte und Pflichten ihrer Träger vom 9. Mai 1985 Zur Ergänzung der Anordnung vom 18. Juni 1981 über die Aufgaben, die Rechtsstellung und die Finanzierung von ehrenamtlich geleiteten Jugendklubs der FDJ sowie die Rechte und Pflichten ihrer Träger (GBl. I Nr. 22 S. 279) wird im Einvernehmen mit den zuständigen Leitern zentraler Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der FDJ und den zentralen Leitungen der anderen zuständigen gesellschaftlichen Organisationen folgendes angeordnet: §1 Der §6 Abs. 3 der Anordnung wird wie folgt ergänzt: „Die von den Jugendklubs der FDJ am Jahresende nicht in Anspruch genommenen Mittel sind in das Folgejahr zu übertragen. “ §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie ist bereits für das Planjahr 1985 anzuwenden. Berlin, den 9. Mai 1985 Der Minister für Kultur Dr. Hoffmann 1 Anordnung (Nr. 1) vom 18. Juni 1981 (GBl. I Nr. 22 S. 279) Anordnung über die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung beim Sportschießen vom 18. April 1985 Auf der Grundlage des §20 Abs. 3 der Schußwaffenverordnung vom 8. August 1968 (GBl. II Nr. 90 S. 699) wird zur Erhöhung von Sicherheit und Ordnung beim Sportschießen im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Gesellschaft für Sport und Technik, dem Bundesvorstand des Deutschen Turn- und Sportbundes der Deutschen Demokratischen Republik, dem Bundesvorstand des;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung gestellten Aufgaben mit hoher insa zbe cha fpolitischem Augenmaß termin- und qualitätsgerecht-, zu erfüllen. Besondere Anstrengungen sind zu untePnehmen - zur Verwirklichuna der der Partei bei der Realisierung der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit beachten. Die bisherigen Darlegungen verdeutlichen, daß weitere sichtbare Erfolge und Ergebnisse bei der zielgerichteten Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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