Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 166

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 166 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 166); 166 Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 31. Mai 1985 (3) Beispielhafte Ergebnisse bei der Gestaltung des sozialistischen Gemeinschaftslebens und der Erreichung eines hohen Niveaus der kommunistischen Erziehung können mit der gemeinsamen Auszeichnung des Staatssekretariats für Berufsbildung, des Zentralrates der FDJ und des Bundesvorstandes des FDGB „Vorbildliches Lehrlingswohnheim“ gewürdigt werden. §10 (1) Lehrlingen, die gegen Grundsätze des sozialistischen Gemeinschaftslebens oder andere Festlegungen der Heim-bzw. Hausordnung verstoßen, ist in erzieherischen Auseinandersetzungen im Wohnkollektiv bzw. vor dem FDJ-Heim-aktiv ihr Fehlverhalten bewußt zu machen. Ihnen ist die Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. (2) Der verantwortliche Erzieher kann in Übereinstimmung mit dem FDJ-Heimaktiv eine Verwarnung aussprechen. (3) Der Heimleiter kann bei schwerwiegendem Fehlverhalten von Lehrlingen in Übereinstimmung mit dem FDJ-Heimaktiv eine strenge Verwarnung aussprechen. (4) Über die Erziehungsmaßnahmen sind die Erziehungsberechtigten, der lehrvertragsabschließende und der ausbildende Betrieb zu informieren. Auf der Nachweiskarte sind die Erziehungsmaßnahmen zu vermerken und nach Ablauf von 6 Monaten zu lösdien. (5) Eine vorzeitige Löschung ist möglich, wenn aufgrund des Verhaltens des Lehrlings vom Erzieher oder vom FDJ-Heimaktiv ein entsprechender Antrag gestellt wird. §11 (1) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Heimordnung oder gegen die Hausordnung kann nach vorheriger Zustimmung des für das Lehrlingswohnheim zuständigen Rates des Kreises, Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung, die Ausweisung aus dem Lehrlingswohnheim angeordnet werden. Sie erfolgt dann, wenn vorherige erzieherische Maßnahmen ohne Erfolg waren oder die AufJ rechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Lehrlingswohnheim dies erfordert. (2) Die Ausweisung ist nach Aussprache mit dem Lehrling durch den Leiter des Betriebes, dem das Lehrlingswohnheim untersteht, anzuordnen. Die Aussprache hat von dem Leiter des Betriebes, dem das Lehrlingswohnheim untersteht, unter Mitwirkung des Direktors/Leiters der Einrichtung der Berufsbildung, des Heimleiters, von Vertretern der zuständigen Leitungen der Gewerkschaften und der FDJ, des FDJ-Heimaktivs, des lehrvertragsabschließenden Betriebes sowie der Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Dabei sind alle Umstände, die eine solche Maßnahme erforderlich machen, sowie ihre Auswirkungen sorgfältig zu prüfen. (3) Über die Entscheidung der Ausweisung sind von dem Leiter des Betriebes, dem das Lehrlingswohnheim untersteht, die Erziehungsberechtigten, der lehrvertragsabschließende und der ausbildende Betrieb schriftlich zu informieren. §12 Beschwerderecht (1) Gegen Erziehungsmaßnahmen gemäß den §§ 10 und 11 können der betreffende Lehrling oder dessen Erziehungsberechtigte innerhalb einer Woche bei dem, der sie ausgesprochen hat, schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde einlegen. Die Beschwerde gegen die Ausweisung hat aufschiebende Wirkung. (2) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach Zugang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, ist sie an den übergeordneten Leiter zu übergeben. Dieser entscheidet innerhalb einer weiteren Woche endgültig. (3) Die Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Aus-' Weisung bedarf der Zustimmung des zuständigen Rates des Kreises, Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung. (4) Die Lehrlinge und die Erziehungsberechtigten sind über das Beschwerderecht zu belehren. § 13 Heimleiter und Erzieher (1) Für die Bildung und Erziehung der Lehrlinge im Lehrlingswohnheim sind der Heimleiter und die Erzieher entsprechend den Rechtsvorschriften verantwortlich. Sie arbeiten eng mit den anderen Pädagogen, den Erziehungsberechtigten und dem FDJ-Heimäktiv zusammen. (2) Zur Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens übertragen die Erzieher den Lehrlingen verantwortungsvolle Aufgaben. Sie unterstützen aktiv die Tätigkeit des FDJ-Heimaktivs, arbeiten in allen Fragen mit dem FDJ-Heimaktiv und seinen Kommissionen zusammen, stärken deren Autorität und sorgen gemeinsam für eine Atmosphäre, die die allseitige Persönlichkeitsentwicklung, die zielstrebige Lernarbeit, die kulturvolle Freizeitgestaltung sowie die bewußte Einhaltung von Ordnung und Disziplin wirksam unterstützt. (3) Die Heimleiter und Erzieher haben die Vorschläge und Hinweise der Lehrlinge für die Verbesserung des Gemeinschaftslebens aufzugreifen und mit dem FDJ-Heimaktiv die Realisierbarkeit zu beraten. Sie fördern die Selbsttätigkeit und Selbständigkeit der Lehrlinge und helfen feinfühlig bei der Meisterung ihrer Probleme sowie bei der Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben. Sie unterstützen die Lehrlinge hei der verantwortungsbewußten Verwirklichung ihrer Vorhaben in der FDJ-Initiative „Schöner und kulturvoller unsere Wohnheime“, orientieren sie auf dabei zu lösende Schwerpunkte und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. §14 Planung des sozialistischen Gemeinschaftslebens (1) Die inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen für das sozialistische Gemeinschaftsleben sind durch den Heimleiter im Jahresarbeitsplan festzulegen und mit den Vorhaben und Maßnahmen des FDJ-Heimaktivs zu koordinieren. Der Jahresarbeitsplan des Lehrlingswohnheimes ist durch den übergeordneten Leiter zu bestätigen. (2) Gemeinsam mit den Wohnkollektiven ist die Bildungsund Erziehungsarbeit durch die Erzieher quartals-, monats-bzw. wochen- oder turnusmäßig zu planen. Die Pläne sind durch den Heimleiter zu bestätigen. (3) Zur Realisierung von Aufgaben in der außerunterrichtlichen Tätigkeit der Lehrlinge im Lehrlingswohnheim können Pädagogen der Einrichtung der Berufsbildung einbezogen werden. Bei der Planung des sozialistischen Gemeinschaftslebens ist der Einsatz dieser Pädagogen zu berücksichtigen. § 15 Verantwortung und Aufgaben der Betriebe Die Betriebe sichern die niveauvolle Gestaltung des sozialistischen Gemeinschaftslebens in den Lehrlingswohnheimen und die dafür notwendigen personellen, materiellen und finanziellen Voraussetzungen. Für Lehrlingsunterkünfte, in denen Lehrlinge zeitweilig oder ständig durch den Betrieb untergebracht sind, haben die Leiter der Betriebe Festlegungen im Sinne dieser Anordnung zu treffen. §16 Hausordnung (1) Auf der Grundlage dieser Heimordnung sowie der Arbeitsordnung der Betriebe ist durch den Heimleiter eine;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung - insbesondere de? Erstvernehmung - ist auch auf andere Erscheinungen zu achten, die im Einzelfall Zweifel am Wahrheitsgehalt der eschuldigtenaussage ihre Dokumentisrung begründen können.

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