Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 164

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 164 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 164); 164 Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 31. Mai 1985 laufmittel über den gemäß § 4 Abs. 3 der Anordnung vom 22. Juli 1983 über die Planung der Finanzierung der Umlaufmittel Umlaufmittelanordnung (GBl. I Nr. 21 S. 218) festgelegten Eigebmittelanteil hinaus.“ §2 Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1985 in Kraft. Berlin, den 30. April 1985 Der Minister Der Vorsitzende der Finanzen der Staatlichen Plankommission Höfner Schürer Anordnung über die Gestaltung des sozialistischen Gemeinschaftslebens in Lehrlingswohnheimen Heimordnung für Lehrlingswohnheime vom 15. Mai 1985 Zur Gestaltung des sozialistischen Gemeinschaftslebens in Lehrlingswohnheimen wird im Einvernehmen mit den Leitern der zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Gestaltung des sozialistischen Gemeinschaftslebens in Lehrlingswohnheimen. (2) Diese Anordnung gilt für Lehrlingswohnheime und andere Einrichtungen der Berufsbildung, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen (nachfolgend Betriebe genannt), Räte der Kreise, Lehrlinge, Heimleiter, Erzieher und andere aufsichtsführende Personen. §2 Grundsätze (1) Lehrlingswohnheime sind Wohnstätten für Lehrlinge, in denen die staatliche Bildungspolitik verwirklicht, das sozialistische Gemeinschaftsleben entwickelt und eine niveauvolle Freizeitgestaltung und Erholung gewährleistet werden. (2) Das sozialistische Gemeinschaftsleben im Lehrlingswohnheim vollzieht sich auf der Grundlage dieser Anordnung, des Jugendgesetzes der DDR und der anderen dafür geltenden Rechtsvorschriften. Die Bemühungen der Leitungen der FDJ und des FDJ-Heimaktivs, das Verbandsleben entsprechend dem Statut der FDJ zu gestalten, sind durch den Heimleiter und die Erzieher aktiv zu unterstützen. (3) Das Lehrlingswohnheim ist von einem Heimleiter zu leiten. Er ist in seine Funktion gemäß der Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte zu berufen. Der Heimleiter hat an den Beratungen des Direktors/Leiters der Einrichtung der Berufsbildung teilzunehmen. Heimleiter kommunaler Lehrlingswohnheime sind in die Direktorenberatungen der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise einzubeziehen. (4) Die Freie Deutsche Jugend und der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund vertreten die Interessen der Lehrlinge im Lehrlingswohnheim. Insbesondere unterstützen und fördern sie deren Bestrebungen nach Freude und Frohsinn, Tanz und Unterhaltung, fleißigem Lernen und gesellschaftlich nützlicher Arbeit. Uber das FDJ-Heimaktiv nehmen die Lehrlinge ihre Mitverantwortung für die Gestaltung des sozialistischen Gemeinschaftslebens wahr. Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens §3 (1) Das sozialistische Gemeinschaftsleben im Lehrlingswohnheim ist auf die weitere Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten und die Ausprägung der sozialistischen Lebensweise bei allen Lehrlingen zu richten. Auf der Grundlage vertrauensvoller Beziehungen zwischen Erziehern und Lehrlingen sind das kameradschaftliche Zusammenleben der Lehrlinge, das gewissenhafte Lernen, die gesellschaftlich nützliche Arbeit sowie die sinnvolle und erholsame Freizeitgestaltung zu gewährleisten. (2) In enger Zusammenarbeit mit den Erziehern, den Leitungen des sozialistischen Jugendverbandes und der Gewerkschaften sind die Lehrlinge aktiv in die Leitung, Planung und Gestaltung des sozialistischen Gemeinschaftslebens einzubeziehen und ihre Begabungen und Talente zu fördern. (3) Die Wohn- und Lebensbedingungen sind so zu gestalten, daß sich die Lehrlinge im Lehrlingswohnheim wohlfühlen, in einer kulturvollen Atmosphäre ihren Interessen und Neigungen nachgehen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und bewußt ihre Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft erfüllen können. Dafür sind unter ihrer Mitwirkung die Bedingungen weiter auszugestalten und die betrieblichen und territorialen Möglichkeiten zu nutzen. (4) Für die kollektive und individuelle Betätigung in gesellschaftswissenschaftlichen, wissenschaftlich-technischen, kulturell-ästhetischen, volkskünstlerischen und sportlich-touristischen Interessen- und Arbeitsgemeinschaften sind die Voraussetzungen zu schaffen. Die Betätigung der Lehrlinge in Interessen- und Arbeitsgemeinschaften sowie in anderen Formen der organisierten Freizeitgestaltung in den Betrieben, den gesellschaftlichen Organisationen und im Territorium ist zu ermöglichen und zu entwickeln. (5) Die Lehrlinge sind zu unterstützen ihre gesellschaftlich nützliche Arbeit in der FDJ-Initiative „Schöner und kulturvoller unsere Wohnheime“ auf die ästhetische Ausgestaltung der Wohn- und Schlafräume sowie auf die Pflege, Instandhaltung und kulturvolle Gestaltung des Lehrlingswohnheimes zu richten. (6) Die Bildung von Jugendklubs der FDJ1 für Lehrlinge in Lehrlingswohnheimen ist zu fördern und ihre Tätigkeit zu unterstützen. (7) Andere Lehrlinge und Jugendliche können in die Freizeitgestaltung der Lehrlinge des Lehrlingswohnheimes einbezogen werden, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind. §4 (1) Die kollektiven Beziehungen in den Lehrlingswohnheimen sind auf der Grundlage gegenseitiger Achtung, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit, Ehrlichkeit und bewußter Disziplin zu gestalten. (2) In den Beziehungen zwischen Jungen und Mädchen sind sozialistische Verhaltensweisen zu festigen. Das Verantwortungsbewußtsein in Fragen der Liebe, Ehe und Familie ist auszuprägen. (3) Die hygienischen Lebensregeln, Ordnung und Sauberkeit sind einzuhalten sowie gesundheitsschädigende Einflüsse zu vermeiden. 1 Anordnung vom 18. Juni 1981 über die Aufgaben, die Rechtsstellung und die Finanzierung von ehrenamtlich geleiteten Jugendklubs der FDJ sowie die Rechte und Pflichten Ihrer Träger (GBl. I Nr. 22 S. 279) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 dazu vom 9. Mal 1985 (GBl. I Nr. 13 S. 167);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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