Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 163

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 163 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 163); Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 31. Mai 1985 163 Zweite Verordnung1 über die Jahresrechenschaftslegung in der volkseigenen Wirtschaft vom 7. Mai 1985 Zur Änderung der Verordnung vom 23. Juni 1983 über die Jahresrechenschaftslegung in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I Nr. 19 S. 193) wird folgendes verordnet: §1 Die Absätze 1 und 2 des § 14 erhalten folgende Fassung: „(1) Durch den rechenschaftslegenden Leiter ist in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Analyse der Erfüllung der materiellen Prozesse eine komplexe Einschätzung der Finanzwirtschaft des Kombinates bzw. Betriebes vorzunehmen. Für die Wirtschaftstätigkeit sind daraus Schlußfolgerungen zur weiteren Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis, einschließlich des Ergebnisses außerhalb des Produktionsprozesses, zur Erhöhung der Finanzdisziplin, zum effektiven Einsatz aller finanziellen Mittel sowie zur umfassenden Nutzung der wirtschaftlichen Rechnungsführung bei der Mobilisierung der Werktätigen zu ziehen. (2) In die Einschätzung der Finanzwirtschaft sind die Arbeit mit den Kosten, die Bestands- und Kreditwirtschaft sowie die Bildung und Verwendung der finanziellen Fonds einzubeziehen. Die Ursachen für die Überschreitungen der geplanten Kosten und die Entwicklung der im betrieblichen Produktionsprozeß gesellschaftlich nicht notwendigen Aufwendungen sowie für überfällige Forderungen und Verbindlichkeiten sind darzulegen und es sind Entscheidungsvorschläge zur Durchsetzung des Prinzips sozialistischer Sparsamkeit zu unterbreiten.“ §2 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 7. Mai 1985 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender 1 (Erste) Verordnung vom 23. Juni 1983 (GBl. I Nr. 19 S. 193) Dritte Verordnung1 über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Grundlage des Planes vom 7. Mai 1985 Zur Änderung der Verordnung vom 28. Januar 1982 über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Grundlage des Planes (GBl. I Nr. 3 S. 85) wird folgendes verordnet: §1 Der § 9 erhält folgende Fassung: „§9 (1) Zur besseren Übereinstimmung von materieller und finanzieller Planung sind die im betrieblichen Produktions- l Zweite Verordnung vom 8. März 1984 (GBl. I Nr. 10 S. 114) prozeß gesellschaftlich nicht notwendigen Aufwendungen von den technologisch bedingten Kosten zu trennen und zusammen mit den leistungsunabhängigen Erlösen als Ergebnis außerhalb des Produktionsprozesses gesondert auszuweisen. (2) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission legt zur Erhöhung der Kostendisziplin und der Wirksamkeit der wirtschaftlichen Rechnungsführung in Übereinstimmung mit den zuständigen Ministern und Leitern anderer zentraler Staatsorgane die Nomenklatur der gesellschaftlich nicht notwendigen Aufwendungen und der leistungsunabhängigen Erlöse fest. (3) Durch die Generaldirektoren der Kombinate und Direktoren der Betriebe sind verbindliche Festlegungen zur persönlichen Verantwortung der Fachdirektoren und anderer leitender Mitarbeiter für die Einhaltung der geplanten Kosten in ihrem Bereich zu treffen. Ausgehend von bewährten Methoden der sozialistischen Betriebswirtschaft sind alle Aufwendungen nach dem Verursachungsprinzip nachzuweisen. Für die materielle Verantwortlichkeit gelten die Festlegungen des Arbeitsgesetzbuches.“ §2 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie ist beginnend mit der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes und des Staatshaushaltsplanes 1986 anzuwenden. (2) Gleichzeitig tritt die Zweite Verordnung vom 8. März 1984 über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Grundlage des Planes (GBl. I Nr. 10 S. 114) außer Kraft. Berlin, den 7. Mai 1985 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Schürer Anordnung Nr. 21 über die Planung, Bildung und Verwendung des Leistungsfonds der volkseigenen Betriebe vom 30. April 1985 Zur Ergänzung der Anordnung vom 14. April 1983 über die Planung, Bildung und Verwendung des Leistungsfonds der volkseigenen Betriebe (GBl. I Nr. 11 S. 121) wird im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Staatsbank der DDR folgendes angeordnet: §1 Der § 4 Abs. 4 wird hinter Buchst, e wie folgt ergänzt: „f) die Zuführung zum Umlaufmittelfonds zur Erhöhung des Eigenmittelanteils an der Finanzierung der Um- 1 Anordnung (Nr. 1) vom 14. April 1983 (GBl. I Nr. 11 S. 121);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit als Voraussetzung zum rechtzeitigen erkennen von Geiselnahmen Einige Erfordernisse zum rechtzeitigen Erkennen und zur wirksamen Verhinderung von Geiselnahmen in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß.

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