Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 113

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 113 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 113); Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 24. April 1985 113 che Nettodurchschnittsverdienst ergibt sich durch Abzug der Lohnsteuer und des Beitrages des Werktätigen zur Sozialpflichtversicherung von diesem Gesamtbetrag. b) Der im Berechnungszeitraum erzielte Verdienst aus zusätzlichen Zahlungen ist durch die Zahl der Arbeitstage des Berechnungszeitraumes, vermindert um die Zahl der im § 25 Abs. 1 genannten Arbeitsausfalltage, zu dividieren. Der so ermittelte durchschnittliche Tagesbetrag der zusätzlichen Zahlungen ergibt mit 22 multipliziert den durchschnittlichen Monatsbetrag der zusätzlichen Zahlungen. Bei Lehrern und Lehrkräften ist bei der Division von den für sie maßgebenden Arbeitstagen auszugehen und der Tagesbetrag mit 26 zu multiplizieren.“ Berlin, den 7. März 1985 Der Staatssekretär für Arbeit und Löhne Beyreuther Zweite Durchführungsbestimmung1 zur Verordnung über die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. März 1985 Auf Grund des § 119 der Verordnung vom 9. Dezember 1977 über die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I 1978 Nr. 1 S. 1) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: Zu § 5 der Verordnung: §1 Anerkannte Arbeitsunfälle bzw. Berufskrankheiten sind durch die Dienststellen der Staatlichen Versicherung bzw. in ihrem Auftrag durch die sozialistischen Produktionsgenossenschaften in den Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung einzutragen. Bei Arbeitsunfällen ist die Art des Unfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Unfall bei gesellschaftlichen Tätigkeiten) und der Unfalltag, bei Berufskrankheiten die Listennummer und der Beginn der Berufskrankheit zu vermerken. Zu § 22 der Verordnung: §2 Als Einkünfte für die Zwecke der Sozialversicherung gelten für Bürger, die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit gemäß der Anordnung vom 3. Januar 1978 über steuerliche Vergünstigungen für private Gartenbaubetriebe sowie Sammler und Erfasser landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. I Nr. 5 S. 82) Anordnung vom 7. Februar 1980 über steuerliche Vergünstigungen für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit (GBl. I Nr. 8 S. 69) erzielen, a) die Einnahmen über 3 000 M jährlich, wenn die Tätigkeit neben einer Vollbeschäftigung oder als Empfän- ger einer Rente bzw. Versorgung wegen Alter oder Invalidität ausgeübt wird, b) die Einnahmen, vermindert um eine Kostenpauschale von 1 200 M jährlich, wenn die Tätigkeit nicht neben einer Vollbeschäftigung ausgeübt wird und der Bürger keine Rente bzw. Versorgung wegen Alter oder Invalidität bezieht Zu § 26 der Verordnung: §3 Die Sozialpflichtversicherung wird ebenfalls nicht unterbrochen durch Zeiten der vereinbarten unbezahlten Freistellung von der Arbeit bis zur Dauer von 3 Wochen für LPG-Mitglieder, die nach rahmenkollektivvertraglichen Regelungen vergütet werden, sowie für Mitglieder von PGH und Kollegien der Rechtsanwälte. Zu § 27 Abs. 2 der Verordnung: §4 Die Pflichtversicherung wird auch unterbrochen, wenn der Werktätige unentschuldigt von der Arbeit fernbleibt. Die Bestimmungen der §§ 31 Abs. 1 und 44 Abs. 2 der Verordnung finden entsprechende Anwendung. Zu § 33 Abs. 3 Buchst, b der Verordnung: §5 Enkelkinder gelten als Familienangehörige, wenn sie im Haushalt der Großeltern leben, von diesen unterhalten werden und nachweisbar dauernd keine Möglichkeit besteht, von der Mutter oder dem Vater Unterhalt zu erhalten, oder wenn die Aufnahme in den Haushalt der Großeltern in Durchführung von Maßnahmen der Organe der Jugendhilfe erfolgte. Zu § 33 Abs. 3 Buchst, b, § 65 Absätze 1 und 3 und § 66 Abs. 2 Buchst, c der Verordnung: §6 Als Maßnahmen der Organe der Jugendhilfe gelten a) die Übertragung des Erziehungsrechts, b) die Anordnung der Vormundschaft, weil die Eltern verstorben sind oder ihnen das Erziehungsrecht entzogen wurde, c) die Anordnung einer Pflegschaft im Zusammenhang mit der Anordnung der Familienerziehung. Zu § 39 Abs. 2 der Verordnung: §7 (1) Wird während einer stationären Behandlung vor Ablauf der 26. Woche ärztlich festgestellt, daß Heilbehandlung nicht mehr vorliegt und Pflegebedürftigkeit besteht, werden die Kosten des stationären Aufenthaltes bis zum Ablauf der 26. Woche von der Sozialversicherung übernommen. Erfolgt diese ärztliche Feststellung nach Ablauf von 26 Wochen stationärer Behandlung, endet die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung mit Ablauf des Monats dieser Feststellung. (2) Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Sozialversicherung für stationäre Behandlung entsteht nicht, wenn die Aufnahme in ein Krankenhaus aus Gründen der Pflegebedürftigkeit erfolgt.2 2 Z. Z. gilt § 6 der Verordnung vom 1. März 1978 über Feierabend-und Pflegeheime (GBl. I Nr. 10 S. 125). 1 1. DB vom 9. Dezember 1977 (GBl. I 1978 Nr. 1 S. 23);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der. Das Ziel besteht - wie ich das bereits in meinem Referat herausgearbeitet habe - darin, die so zu erziehen und befähigen, daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht umfassend voraussehbaren Realisierungsbedingungen und Wirkungen ein sofortiges Handeln der Organe Staatssicherheit zur Unterbindung tatsächlicher oder möglicher Gefahrenmomente für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten unterstützt wird. Das ist insbesondere bei einzuleitenden Sofortmaßnahmen im zum Beispiel bei der Verhinderung von Suizid von ausschlaggebender Bedeutung.

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