Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 102

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 102 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 102); 102 Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 16. April 1985 Durchführungsbestimmung zur Bodennutzungsverordnung - (GBl. I Nr. 5 S. 63). Berlin, den 14. März 1985 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft L i e t z Anlage 1 zu § 6 vorstehender Erster Durchführungsbestimmung Berechnung von wirtschaftlichen Nachteilen bei dauerndem Entzug von Boden 1. Für die Ermittlung des Ertragsausfalls ist der geplante Durchschnittsertrag der Entzugsflächen unter Berücksichtigung der Anbaustruktur und der Ertragsentwicklung bis zum Entzugszeitpunkt zugrunde zu legen. Weichen Qualität und Anbaustruktur der Entzugsfläche vom Durchschnitt des Betriebes nicht ab, kann der mittlere Planertrag des Betriebes herangezogen werden. Der Durch-schnittsertrag ist in Getreideeinheiten (GE) auszuweisen (Anlage 4). Für Waldbestände ist der Durchschnittsertrag auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen:1 1 zu berechnen. 2. Bei der Ermittlung des Produktionsausfalls, der durch investitionsgebundene Maßnahmen des nichtlandwirtschaftlichen Nutzers auszugleichen ist, sind Erträge aus ersatzweise übergebenen Flächen sowie aus Qualitätsverbesserungen durch Bodenauftrag zu berücksichtigen. Ertragsausfall und Ertragszuwachs sind dazu erforderlichenfalls differenziert nach Jahren bilanzmäßig darzustellen. 3. Die zum Ausgleich des Produktionsausfalls erforderlichen Xnvestitionsmittel sind anhand von Normativen oder Richtwerten zu errechnen. 4. Bei Entzug von meliorierten Bodenflächen ergeben sich die Ausgleichsbeträge unter Berücksichtigung bereits getätigter Abschreibungen für Meliorationsanlagen gemäß Anlage 3 Ziff. 7. 5. Zur Ermittlung der Auswirkungen des dauernden Entzuges von Boden auf das finanzielle Ergebnis des sozialistischen Landwirtschaftsbetriebes sind den entfallenden Kosten (insbesondere Bewirtschaftungskosten für die Entzugsfläche) die Kosten gegenüberzustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen und Flächen zum Ertragsausgleich entstehen (insbesondere Verfahrenskosten, Kosten des Mehrertrages, Bewirtschaftungskosten auf Ersatzflächen). Darüber hinaus sind Erlösveränderungen infolge entzugsbedingter Veränderungen der Anbaustruktur zu berücksichtigen. 6. Ergibt sich gemäß Ziff. 5 eine Verschlechterung des Betriebsergebnisses, so sind vom nichtlandwirtschaftlichen Nutzer zusätzlich zu den Investitionsmitteln für den Ersatz der ausfallenden Produktion Beträge zur Sicherung des Betriebsergebnisses als wirtschaftliche Nachteile zu erstatten. Bei dauernder Ergebnisverschlechterung ist die Höhe des Betrages aus der jährlich eintretenden Ergebnisminderung, multipliziert mit der Rückflußdauer von Rationalisierungsmaßnahmen, die zur dauernden Verbesserung des Betriebsergebnisses durchgeführt werden, höchstens jedoch als der 18fache Jahresbetrag, zu ermitteln. Ergibt sich im sozialistischen Landwirtschaftsbetrieb eine dauernde Verbesserung des Betriebsergebnisses, hat er sich mit finanziellen Mitteln an den Investitionen des nichtlandwirtschaftlichen Nutzers zum Ertragsausgleich zu beteiligen. Zur Ermittlung der Finanzbeteiligung ist der jährliche Vorteilsbetrag mit der Anzahl der 1 Z. Z. gilt die Verfügung vom 1. September 1978 über die Durchführung von Waldwertsehätzungen und Waldwertberechnungen (zu beziehen beim VEB Forstprojektierung Potsdam, 1503 Potsdam-Born-stedt, Pappelallee 3). Jahre zu multiplizieren, die der Laufzeit eines aufzunehmenden Kredites entspricht. Von diesem Betrag sind die vom sozialistischen Landwirtschaftsbetrieb aufzubringenden Kreditzinsen abzusetzen. Die Berechnung der Zinsen erfolgt nach der Formel: ■ K (n + 1) p 2 100 Z = Zinsen, bezogen auf die Kreditlaufzeit (TM) K = Kredithöhe (TM) n = Kreditlaufzeit (Jahre) p = Zinssatz (Prozent) Kreditlaufzeit und Zinssatz sind entsprechend den geltenden Kreditbestimmungen2 einzusetzen. 7. Die Berechnung zur Sicherung des Betriebsergebnisses gemäß Ziff. 6 ist unabhängig davon vorzunehmen, ob die Maßnahmen zum Ausgleich des Produktionsausfalls im unmittelbar von dem Entzug betroffenen Betrieb oder im Rahmen von Kooperationsbeziehungen erfolgen. 8. Bei dauerndem Entzug von Boden bis zu 5 ha, der nur geringe Auswirkungen auf das finanzielle Ergebnis des sozialistischen Landwirtschaftsbetriebes hat, kann der Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile im gegenseitigen Einvernehmen der Partner auf Maßnahmen zum Ausgleich der ausfallenden Produktion und dafür erforderliche Investitionen beschränkt bleiben. 9. In Fällen gemäß § 6 Abs. 4 vorstehender Erster Durchführungsbestimmung ist der Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile so vorzunehmen, daß sich der Kostensatz in den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben nicht verschlechtert. 10. Ist bei Waldbeständen in Fällen gemäß § 6 Abs. 3 vorstehender Erster Durchführungsbestimmung ein Ausgleich der ausfallenden Produktion nicht möglich, ist der Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile durch einmalige Erstattung eines Betrages von 100 M/m3 *, bezogen auf das Hiebsreifealter, vorzunehmen. Die Mittel sind gemäß § 18 Abs. 3 vorstehender Erster Durchführungsbestimmung zu behandeln und für Intensivierungsmaßnahmen und Maßnahmen der sozialistischen Landeskultur einzusetzen. 2 Z. Z. gilt die Erste Durchführungsbestimmung vom 28. Januar 198* zur Kreditverordnung Kreditgewährung an sozialistische Genossenschaften, kooperative Einrichtungen und volkseigene Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (GBl. I Nr. 6 S. 133) i. d. F. der Dritten Durchführungsbestimmung vom 31. Januar 1983 zur Kredit-verordnung Änderung der Ersten Durchführungsbestimmung (GBl. I Nr. 6 S. 64). Anlage 2 zu § 8 vorstehender Erster Durchführungsbestimmung Berechnung von wirtschaftlichen Nachteilen bei dauernder Mitnutzung durch Errichtung von Bewirtschaftungshindernissen 1. Für punkt- und linienförmige Hindernisse wie Maste, Pegel, Signale, Gräben, Rohrtrassen u. a. (Breite bis zu 10 m quer zur Hauptbearbeitungsrichtung) sind zum Ausgleich von jährlichen Mehrkosten für Ausweichvorgänge und Ertragsausfällen auf den Hindernisgrundflächen sowie technologisch bedingten Ausfallflächen bzw. ertragsgeminderten Flächen auf Ackerland die in der Tabelle 1 enthaltenen Beträge zu erstatten. Für Bewirtschaftungshindernisse auf Grünland und bei Waldflächen beträgt der Ausgleich 50 % der Beträge nach Tabelle 1. Die Berechnung erfolgt in Abhängigkeit von der Dauer der Mitnutzung, maximal jedoch bis zum 18fachen Jahresbetrag. 2. Bei flächenhaften Hindernissen (Breite über 10 m quer zur Hauptbearbeitungsrichtung) ist die Berechnung der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen inneren Ordnung und Sicherheit unserer Republik vielfältige Probleme und-Aufgaben an alle Schutz- und Sicherheitsorgane stellt. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die ständige Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und des einzelnen Bürgers umfassend zu schützen, auf Straftäter erzieherisch einzuwirken und weiteren Straftaten vorzubeugen. Für diese Möglichkeiten der Ersetzung der Kriminalstrafe hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei ist das Zusammenwirken kontinuierlich auszubauen. cco ttß. In Abstimmung mit der WeeptÄbteiiunglsn undBüro der Leitung sind zwischen der Abteilung und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Abteilung. Der Leiter hat sich vor der Vorführung von Inhaftierten zu Arztvorstellungen und medizinischen Behandlungen mit der Untersuchungsabteilung zu konsultieren.

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