Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 85

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 85 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 85); 85 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1984 Berlin, den 23. März 1984 Teil I Nr. 8 Tag 9. 2. 84 Inhalt Fünfte Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem Sonderschulwesen Seite 85 91 2. 3. 84 Anordnung Nr. 53 über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik Hinweise auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II und im Sonderdrude des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 92 Fünfte Durchführungsbestimmung1 zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem Sonderschulwesen vom 9. Februar 1984 Auf der Grundlage des Gesetzes vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (GBl. I Nr. 6 S. 83) wird zur Durchführung des § 19 über die Sonderschulen im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: § 1 Geltungsbereich Diese Durchführungsbestimmung gilt für die Einrichtungen des Sonderschulwesens im Bereich der Volksbildung und des Gesundheits- und Sozialwesens. Dazu gehören: Hilfsschulen, Gehörlosenschulen, Schwerhörigenschulen, Blindenschulen, Sehschwachenschulen,. Sprachheilschulen, Körperbehindertenschulen, Sonderschulen mit Ausgleichsklassen und Ausgleichsklassen an Oberschulen, Gehörlosen-, Schwerhörigen-, Sehschwachen-, Körperbehindertenhilfsschulen, Sonderschulen im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens, Berufshilfsschulen, Gehörlosen- und Schwerhörigenberufsschulen, ■ Sprachheilkindergärten. §2 Ziele und Aufgaben der Einrichtungen des Sonderschulwesens (1) Die Einrichtungen des Sonderschulwesens werden ausschließlich gegenüber solchen Vorschulkindern und Schülern 1 4. DB vom 20. Dezember 1968 (GBl. II 1969 Nr. 3 S. 33) wirksam, bei denen unter den Bedingungen des Kindergartens oder der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule die Ausprägung einer wesentlichen physisch-psychischen Schädigung nicht zu verhüten, zu mindern bzw. zu beseitigen ist und deren weitere Persönlichkeitsentwicklung aus diesen Gründen zeitweilig oder dauernd nur im Rahmen sonderpädagogischer Einflußnahme gewährleistet werden kann. Die Entscheidungen über die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen des Sonder-schulwesens sind durch pädagogische, medizinische und psychologische Einschätzungen zu begründen. (2) Die Einrichtungen des Sonderschulwesens sichern die allseitige Persönlichkeitsentwicklung der nach Art und Grad unterschiedlich physisch-psychisch geschädigten Kinder und Jugendlichen. Im Zusammenhang mit der qualifizierten Erfüllung der in den Einrichtungen des Sonderschulwesens gültigen Lehrpläne bzw. Bildungs- und Erziehungspläne sind systematisch alle spezifischen Möglichkeiten zu nutzen, die wesentliche physisch-psychische Schädigung der Kinder und Jugendlichen zu mindern bzw. zu beseitigen. (3) In den Einrichtungen des Sonderschulwesens sind ständig die erreichten Ergebnisse in der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen einzuschätzen und Festlegungen für die weitere korrektiv-erzieherische Einflußnahme zu treffen. Kinder und Jugendliche, deren wesentliche physisch-psychische Schädigung in einem solchen Maße gemindert bzw. beseitigt werden konnte, daß sie erfolgreich im Kindergarten bzw. in der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule weiterlernen können, sind in diese Einrichtungen einzugliedern. Die Entscheidung darüber ist nach gründlicher Prüfung durch Pädagogen, Fachärzte sowie Psychologen und nach vertrauensvoller Beratung mit den Eltern vorzubereiten. (4) Zur Sicherung , der allseitigen Persönlichkeitsentwicklung wesentlich physisch-psychisch geschädigter Kinder und Jugendlicher können den Einrichtungen des Sonderschulwesens sonderpädagogische Beratungsstellen für Sprach-, Stimm- und Hörgeschädigte, Vorschulteile (Vorschulgruppen), Horte, Internate, Hilfsschulklassen (Hilfsschulteile), Berufsschulklassen (Berufsschulteile) und Schulteile erweiterte Oberschule (EOS-Teile) zugeordnet sein. (5) Für den Bildungsgang von Kindern und Jugendlichen mit besonders komplizierten Schädigungsformen (z. B. Mehrfachschädigungen) können auf Vorschlag des Direktors der Sonderschule durch den zuständigen Schulrat Einzelfallent- Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Titelblatt und Stichwortverzeichnis für das Jahr 1983;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Un-tersuchungshaftvollzug jederzeit zuverlässig zu sichern, die Konspiration und Geheimhaltung unbedingt gewahrt bleiben. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat bei lohn- sozialpolitischen Maßnahmen für die Angehörigen Staatssicherheit in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe.

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