Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 79

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 79 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 79); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ansgabetag: 6. März 1984 79 duktionsgenossenschaft innerhalb 1 Woche nach der Wahl dem Kreiswahlbüro. (2) Nach Abschluß der Wahl der Mitglieder der Schiedskommissionen im Kreis übermittelt das Kreiswahlbüro dem Direktor des Kreisgerichts die Liste der gewählten Mitglieder. V. Schlußbestimmungen §24 Der Minister der Justiz kann auf Antrag des Bezirkswahl-büros einen späteren Zeitpunkt für die Wahl von Schöffen genehmigen, wenn sie aus gerechtfertigten Gründen nicht bis zum Tage der Wahl der örtlichen Volksvertretungen durchgeführt werden konnte. §25 (1) Dieser Beschluß tritt am 20. Februar 1984 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt der Beschluß des zentralen Wahlausschusses vom 2. März 1979 über die Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen im Jahre 1979 Wahlordnung (GBl. I Nr. 7 S. 68) außer Kraft. Berlin, den 20. Februar 1984 Der Vorsitzende des zentralen Wahlausschusses für die Leitung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen I. V.: Dr. Kern Bekanntmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Volksbildung vom 16. Februar 1984 Hiermit wird bekanntgemacht, daß durch Beschluß des Ministerrates die nachfolgenden Rechtsvorschriften am 1. März 1984 außer Kraft treten: Verordnung vom 21. Januar 1954 über die Ausbildung und Berufsausübung von Sprach- und Stimmheillehrern. und Sprach- und Stimmtherapeuten (GBl. Nr. 13 S. 97), Erste Durchführungsbestimmung vom 21. Januar 1954 zur Verordnung über die Ausbildung und Berufsausübung von Sprach- und Stimmheillehrern und Sprach? und Stimmtherapeuten (GBl. Nr. 13 S. 98), Zweite Durchführungsbestimmung vom 27. Juli 1972 zur Verordnung über die Ausbildung und Berufsausübung von Sprach- und Stimmheillehrern und Sprach- und Stimmtherapeuten (GBl. II Nr. 48 S. 549). Berlin, den 16. Februar 1984 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär Anordnung Nr. 2* 1 über die Gewinnung und Wiederverwendung gebrauchter Baumaterialien vom 22. Februar 1984 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung (Nr. 1) vom 3. November 1983 über die Gewinnung und Wiederverwendung gebrauchter Baumaterialien (GBl. I Nr. 31 S. 307) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie folgendes angeordnet: §1 Der § 1 erhält folgenden neuen Abs. 2: „(2) Für die den örtlichen Räten unterstehenden volkseigenen Kombinate und Betriebe sowie für die Produktionsgenossenschaften des Handwerks -und privaten Handwerksbetriebe außerhalb des Bauwesens, die Bauleistungen gemäß Abs. 3 erbringen, gelten die Bestimmungen dieser Anordnung entsprechend.“ Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3 und der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4. §2 Die Absätze 1 und 2 des § 6 erhalten folgende Fassung: „(1) Zur Stimulierung der Gewinnung gebrauchter Baumaterialien können die volkseigenen Baubetriebe, die Produktionsgenossenschaften des Bauhandwerks und die privaten Bauhandwerksbetriebe den Werktätigen aus den hieraus erzielten Kosteneinsparungen eine materielle Anerkennung zahlen. Sie kann bis zu 16 % des Materialwertes betragen, für den tatsächlich neues Material bei der Durchführung von Erhaltungs-, Modernisierungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen eingespart wurde. Die materielle Anerkennung ist mit den Kollektiven im Programm für die Führung des sozialistischen Wettbewerbs nach Objekten, an denen die Gewinnung erfolgt, zu vereinbaren. Entsprechend den Regelungen über Materialeinsparungsprämien ist diese Vergütung in den volkseigenen Baubetrieben zu Lasten der Kosten zu zahlen. In den Produktionsgenossenschaften des Bauhandwerks hat die Mitgliederversammlung darüber zu beschließen, ob eine materielle Anerkennung gewährt wird. Bei den privaten Bauhandwerksbetrieben sind diese Vergütungen steuerlich abzugsfähige Kosten bzw. Betriebsausgaben. (2) Die in volkseigenen Betrieben, Produktionsgenossenschaften des Bauhandwerks und privaten Bauhandwerksbetrieben als materielle Anerkennung an die" Werktätigen gezahlten Beträge sind steuerfrei und unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.“ §3 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1984 in Kraft. Berlin, den 22. Februar 1984 Der Minister für Bauwesen I. V.: Martini Staatssekretär 1 Anordnung (Nr. 1) vom 3. November 1983 (GBl. I Nr. 31 S. 307);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 79 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 79) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 79 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 79)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X