Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 79

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 79 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 79); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ansgabetag: 6. März 1984 79 duktionsgenossenschaft innerhalb 1 Woche nach der Wahl dem Kreiswahlbüro. (2) Nach Abschluß der Wahl der Mitglieder der Schiedskommissionen im Kreis übermittelt das Kreiswahlbüro dem Direktor des Kreisgerichts die Liste der gewählten Mitglieder. V. Schlußbestimmungen §24 Der Minister der Justiz kann auf Antrag des Bezirkswahl-büros einen späteren Zeitpunkt für die Wahl von Schöffen genehmigen, wenn sie aus gerechtfertigten Gründen nicht bis zum Tage der Wahl der örtlichen Volksvertretungen durchgeführt werden konnte. §25 (1) Dieser Beschluß tritt am 20. Februar 1984 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt der Beschluß des zentralen Wahlausschusses vom 2. März 1979 über die Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen im Jahre 1979 Wahlordnung (GBl. I Nr. 7 S. 68) außer Kraft. Berlin, den 20. Februar 1984 Der Vorsitzende des zentralen Wahlausschusses für die Leitung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen I. V.: Dr. Kern Bekanntmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Volksbildung vom 16. Februar 1984 Hiermit wird bekanntgemacht, daß durch Beschluß des Ministerrates die nachfolgenden Rechtsvorschriften am 1. März 1984 außer Kraft treten: Verordnung vom 21. Januar 1954 über die Ausbildung und Berufsausübung von Sprach- und Stimmheillehrern. und Sprach- und Stimmtherapeuten (GBl. Nr. 13 S. 97), Erste Durchführungsbestimmung vom 21. Januar 1954 zur Verordnung über die Ausbildung und Berufsausübung von Sprach- und Stimmheillehrern und Sprach? und Stimmtherapeuten (GBl. Nr. 13 S. 98), Zweite Durchführungsbestimmung vom 27. Juli 1972 zur Verordnung über die Ausbildung und Berufsausübung von Sprach- und Stimmheillehrern und Sprach- und Stimmtherapeuten (GBl. II Nr. 48 S. 549). Berlin, den 16. Februar 1984 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär Anordnung Nr. 2* 1 über die Gewinnung und Wiederverwendung gebrauchter Baumaterialien vom 22. Februar 1984 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung (Nr. 1) vom 3. November 1983 über die Gewinnung und Wiederverwendung gebrauchter Baumaterialien (GBl. I Nr. 31 S. 307) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie folgendes angeordnet: §1 Der § 1 erhält folgenden neuen Abs. 2: „(2) Für die den örtlichen Räten unterstehenden volkseigenen Kombinate und Betriebe sowie für die Produktionsgenossenschaften des Handwerks -und privaten Handwerksbetriebe außerhalb des Bauwesens, die Bauleistungen gemäß Abs. 3 erbringen, gelten die Bestimmungen dieser Anordnung entsprechend.“ Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3 und der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4. §2 Die Absätze 1 und 2 des § 6 erhalten folgende Fassung: „(1) Zur Stimulierung der Gewinnung gebrauchter Baumaterialien können die volkseigenen Baubetriebe, die Produktionsgenossenschaften des Bauhandwerks und die privaten Bauhandwerksbetriebe den Werktätigen aus den hieraus erzielten Kosteneinsparungen eine materielle Anerkennung zahlen. Sie kann bis zu 16 % des Materialwertes betragen, für den tatsächlich neues Material bei der Durchführung von Erhaltungs-, Modernisierungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen eingespart wurde. Die materielle Anerkennung ist mit den Kollektiven im Programm für die Führung des sozialistischen Wettbewerbs nach Objekten, an denen die Gewinnung erfolgt, zu vereinbaren. Entsprechend den Regelungen über Materialeinsparungsprämien ist diese Vergütung in den volkseigenen Baubetrieben zu Lasten der Kosten zu zahlen. In den Produktionsgenossenschaften des Bauhandwerks hat die Mitgliederversammlung darüber zu beschließen, ob eine materielle Anerkennung gewährt wird. Bei den privaten Bauhandwerksbetrieben sind diese Vergütungen steuerlich abzugsfähige Kosten bzw. Betriebsausgaben. (2) Die in volkseigenen Betrieben, Produktionsgenossenschaften des Bauhandwerks und privaten Bauhandwerksbetrieben als materielle Anerkennung an die" Werktätigen gezahlten Beträge sind steuerfrei und unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.“ §3 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1984 in Kraft. Berlin, den 22. Februar 1984 Der Minister für Bauwesen I. V.: Martini Staatssekretär 1 Anordnung (Nr. 1) vom 3. November 1983 (GBl. I Nr. 31 S. 307);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit beizutragen. V: Hauptinhalt und Maßstab für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen.

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