Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 71

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 71 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 71); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 1. März 1984 71 (4) Abwassereinleitungsentgelt hat der Gewässernutzer an die Wasserwirtschaftsdirektion zu entrichten. Werden Anlagen gemeinsam genutzt oder mitbenutzt, hat der Rechtsträger oder Eigentümer der Anlage das Abwassereinleitungsentgelt zu entrichten. Der Rechtsträger oder Eigentümer ist berechtigt, dem Mitbenutzer das Abwassereinleitungsentgelt weiterzuberechnen, soweit das Abwasser durch diesen eingeleitet wurde. §5 (1) Abwassereinleitungsentgelt gehört zu den planbaren und kalkulierbaren Selbstkosten und ist eine finanzielle Verpflichtung gegenüber dem Staatshaushalt. (2) Der Gewässernutzer hat das von ihm zu entrichtende Abwassereinleitungsentgelt selbst zu errechnen und bis spätestens 31. Januar eines jeden Kalenderjahres der Staatlichen Gewässeraufsicht unaufgefordert eine Erklärung in zweifacher Ausfertigung abzugeben. (3) Das Abwassereinleitungsentgelt ist in gleichhohen vierteljährlichen Abschlagszahlungen jeweils bis zum 15. des zweiten Monats des Quartals zu entrichten. (4) Die Zahlung von Abwassergeld3 entbindet nicht von der Pflicht zur Entrichtung von Abwassereinleitungsentgelt. §6 (1) Ist die Erklärung eines Gewässernutzers unrichtig oder wird keine Erklärung abgegeben, wird der zu entrichtende Betrag durch Bescheid der Staatlichen Gewässeraufsicht festgelegt. Der § 5 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung. (2) Der Bescheid gemäß Abs. 1 hat schriftlich zu ergehen und eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten. Er ist dem Betroffenen durch Aushändigung oder Zusendung bekanntzugeben. (3) Gegen den im Abs. 1 genannten Bescheid kann Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 45 Absätze 2, 3 und 6 des Wassergesetzes. §7 Der in einem Bescheid gemäß § 6 Abs. 1 festgesetzte Betrag ist innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Bescheides oder der endgültigen Entscheidung über eine Beschwerde zu entrichten. Bei Verzug sind die Rechtsvorschriften4 1 über Zuschläge zu Abführungen an den Staatshaushalt entsprechend anzuwenden. §8 Abwassereinleitungsentgelt ist auf dem Verwaltungswege vollstreckbar. §9 Die Forderungen auf Abwassereinleitungsentgelt verjähren in 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt am 1. Tag des Monats, der auf den Tag folgt, an dem die Erklärung bei der Staatlichen Gewässeraufsicht eingegangen ist oder der Bescheid erteilt wurde 3 z. Z. gilt die Zweite Durchführungsverordnung vom 2. Juli 1982 zum Wassergesetz Abwassergeld und Wassernutzungsentgelt -(GBl. I Nr. 26 S. 485). 4 Z. Z. gelten: Verordnung vom 19. Januar 1961 über die Erhebung von Zuschlägen und Stundungszinsen für Steuern, Verbrauchsabgaben, Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und andere Abführungen - - Zuschlagsverordnung - (GBl. n Nr. 9 S. 39), Anordnung vom 13. JuU 1972 über die Erhebung von Verzugszuschlägen (GBl. n Nr. 46 S. 537) ln der Fassung der Anordnung vom 25. April 1979 zur Aufhebung finanzrechtlicher Bestimmungen (GBl. I Nr. 14 S. 113). § 10 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. Sie ist bereits bei der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1985 zu berücksichtigen. Berlin, den 2. Februar 1984 Der Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Dr. R e i c h e 11 Anordnung Nr. 21 über weitere ökonomische Maßnahmen zur Reduzierung des volkswirtschaftlichen Transportaufwandes vom 14.-Februar 1984 Zur Ergänzung und Änderung der Anordnung vom 14. November 1983 über weitere ökonomische Maßnahmen zur Reduzierung des volkswirtschaftlichen Transportaufwandes (GBl. I Nr. 34 S. 336) wird in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: §1 Der § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Diese Anordnung findet keine Anwendung für Parteien und gesellschaftliche Organisationen sowie deren Betriebe und Einrichtungen, die bewaffneten Organe, Bürger, persönliche Hauswirtschaften der Mitglieder und Arbeiter der LPG und GPG, Einrichtungen der Religionsgemeinschaften außer kircheneigen bewirtschaftete Land- und Forstwirtschaftsbetriebe.“ §2 Im § 3 Abs. 1 ist in der 1. Zeile das Wort „öffentlichen“ zu (1) Der § 4 Abs. 4 Buchst, b erhält folgende Fassung: ,,b) Transporte, die nur mit Spezialfahrzeugen durchgeführt werden können, die in der .Liste der Spezialfahrzeuge“2 enthalten sind.“ (2) Der § 4 Abs. 4 Buchst, c erhält folgende Fassung: ,,c) Transporte, die von Genossenschaften des Handwerks, Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer, privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden sowie selbständig Tätigen durchgeführt werden.“ (3) Der § 4 Abs. 4 wird um die Buchstaben d und e ergänzt: ,,d) Transporte durch Betriebe, die nicht zum öffentlichen Kraftverkehr gehören, jedoch Leistungen im Auftrag des zuständigen volkseigenen Kraftverkehrsbetriebes durchführen. e) Transporte, die auf Grund von Verlagerungsbescheiden der zuständigen Transportausschüsse mit Kraftfahrzeugen des Werkverkehrs durchgeführt werden.“ 1 Anordnung (Nr. 1) vom 14. November 1983 (GBl. I Nr. 34 S. 336) 2 Die Liste der Spezialfahrzeuge wird im Tarif- und Verkehrs-Anzeiger (TVA) Nr. 10/84 veröffentlicht.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten der an der Durchführung des Ermittlungsverfahrens Beteiligten; die konseguente Durchsetzung der für die Durchführung von Beweisführungsmaßnahmen geltenden. VerfahrensVorschriften; die Einhaltung der Bearbeitungsfristen von Ermittlungsverfahren; die ortsfeste, sich in der Regel gegen Personen richten Beschwerde sucht, auch als sogenannte Haftquerulanz bezeichnet. Solche Verhafteten nehmen alles zum Anlaß, um in Permanenz Eingaben an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und sein Kollektiv kommt es jetzt insbesondere darauf an, die amnestiebedingte Pause intensiv zu einer gründlichen und sachlichen Auswertung der gesammelten Erfahrungen zu nutzen und auf der Grundlage eines soliden marxistisch-leninistischen Grundwissens zu widerlegen. Besonders bedeutsam sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Arbeit mit den übergebenen GMS.

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