Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 63

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 63 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 63); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 1. März 1984 63 (2) Die Preiszuschläge werden nicht fällig, wenn die Bestellungen im vorher erklärten Einvernehmen mit dem Lieferbetrieb verspätet aufgegeben wurden. §9 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Soweit die Vorbereitung der Versorgung für das Planjahr 1984 nicht entsprechend dieser Anordnung erfolgte, sind die notwendigen Anpassungen in Abstimmung mit dem bilanzbeauftragten Organ durchzusetzeri. Berlin, den 19. Dezember 1983 Der Minister für Schwermaschinen- und Anlagenbau i I. V.: D e r s c h Staatssekretär Anordnung Nr. 21 über die Rekultivierung bergbaulich genutzter Bodenflächen Rekultivierungsanordnung vom 4. Januar 1984 Auf der Grundlage des Beschlusses des Ministerrates vom 11. November 1982 über die Agrarpreisreform in der Landwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik (Sonderdruck Nr. 1114 des Gesetzblattes) wird zur Änderung der Anordnung vom 23. Februar 1971 über die Rekultivierung bergbaulich genutzter Bodenflächen Rekultivierungsanordnung (GBL II Nr. 30 S. 245) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Der § 5 erhält folgende Fassung: „§5 Finanzierung der Rekultivierung (1) Für die Herstellung der vollwertigen Bodenfruchtbarkeit zur Erreichung hoher und stabiler Erträge bei gleichzeitiger Schaffung von Voraussetzungen für eine landeskulturell hochentwickelte Bergbaufolgelandschaft werden gemäß § 17 des Berggesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Mai 1969 (GBl. I Nr. 5 S. 29) den Folgenutzern staatliche Mittel aus dem zentralen Fonds der Bodennutzungsgebühr zur Verfügung gestellt. (2) Folgenutzer, die wieder urbar gemachte Bodenflächen zur landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Folgenutzung übernehmen, können zur Gewährleistung der rationellen Bewirtschaftung der übergebenen Bodenflächen finanzielle Mittel entsprechend den unterschiedlichen Bedingungen der Bewirtschaftung wieder urbar gemachter Bodenflächen erhalten. Es können bei vorgesehener a) landwirtschaftlicher Folgenutzung entsprechend der unterschiedlichen Bodenqualität der wieder urbar gemachten Flächen nach Prüfung und Bestätigung des Nachweises des Mittelbedarfs durch das zuständige staatliche Organ differenzierte Beträge in Höhe von 7 000 M/ha bis maximal 11 000 M/ha, b) forstwirtschaftlicher Folgenutzung bis 4 250 M/ha in Anspruch genommen werden. (3) , Ergeben sich auf Grund technologischer Besonderheiten der Bewirtschaftung oder auf Grund der Übernahme umfangreicher Bodenflächen erhöhte Aufwendungen, so können bei vorgesehener landwirtschaftlicher Folgenutzung weitere 1 500 M/ha bereitgestellt werden. 1 Anordnung (Nr. 1) vom 23. Februar 1971 (GBl. n Nr. 30 S. 245) (4) Werden auf Grund der Übernahme von wieder urbar gemachten Bodenflächen durch die Folgenutzer wesentliche Veränderungen in deren Betriebsorganisation notwendig, so können diesen Folgenutzern über die in den Absätzen 2 und 3 genannten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel bis zu 10 000 M/ha als zinsloser Kredit zur Verfügung gestellt werden. (5) Die Bereitstellung der Mittel gemäß den Absätzen 2 bis 4 erfolgt auf der Grundlage des bestätigten Nachweises des Mittelbedarfs gemäß § 6 Abs. 2 der Rekultivierungsanordnung vom 23. Februar 1971 für einen Zeitraum his zu 15 Jahren nach Übernahme der wieder urbar gemachten Bodenflächen in die land- und forstwirtschaftliche Folgenutzung. (6) Den Folgenutzern der Landwirtschaft, die wieder urbar gemachte Bodenflächen übernehmen, können weiterhin finanzielle Mittel für Saat- und Pflanzgut sowie für Bodenvorbereitung und Pflanzung zur landeskulturellen Eingliederung der Bodenflächen bereitgestellt werden.“ §2 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1984 in Kraft. (2) In Fällen, in denen bereits Teilbeträge gemäß § 5 der Rekultivierungsanordnung vom 23. Februar 1971 gezahlt wurden, sind ab 1. Januar 1984 die Differenzbeträge bis zur Höhe entsprechend dieser Anordnung nachzuzahlen. Für die Umrechnung dieser Differenzbeträge sind folgende Koeffizienten anzuwenden: a) für Mittel gemäß § 5 Abs. 2 bei landwirtschaftlicher Folgenutzung 2,9 bei forstwirtschaftlicher Folgenutzung 1,2 b) für Mittel gemäß § 5 Abs. 3 1,2 c) für Mittel gemäß § 5 Abs. 4 2,0. Berlin, den 4. Januar 1984 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft L i e t z Dritte Durchführungsbestimmung1 zur Bodennutzungsverordnung Änderung der Ersten Durchführungsbestimmung zur Bodennutzungsverordnung vom 4. Januar 1984 Auf der Grundlage des Beschlusses des Ministerrates vom 11. November 1982 über die Agrarpreisreform in der Landwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik (Sonderdruck Nr. 1114 des Gesetzblattes) wird zur Änderung der Ersten Durchführungsbestimmung vom 28. Mai 1968 zur Bodennutzungsverordnung Ausgleich der Wirtschaftserschwernisse - (GtBl. II Nr. 56 S.295; Ber. GBl. II Nr. 116 S. 918) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: §1 Der § 29 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Ausgleich der Wirtschaftserschwernisse durch die Errichtung von Hindernissen und bei Schlagzerteilung erfolgt mit Beginn ihres Auftretens bei einem Andauern a) bis zu 3 Jahren durch die jährliche Erstattung der nach Anlage 2 errechneten Summe, b) über 3 Jahre durch einmalige Erstattung der nach Anlage 2 errechneten Summe multipliziert mit der Anzahl der Jahre, höchstens jedoch des 18fachen Jahresbetrages.“ 1 2. DB vom 26. Februar 1981 (GBl. I Nr. 10 S. 114);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Auf der Grundlage der ständigen Analyse der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Sicherung Verhafteter sind deshalb rechtzeitig Gefährdungsschwerpunkte zu erkennen, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin einleiten und durchführen zu können. Darüber hinaus sind entsprechend der politisch-operativen Lage gezielte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Wahrung der Konspiration ausgewertet werden, das Wissen und die Erfahrungen des gesamten Kollektivs genutzt werden, um praktikable Lösungswege für die weitere Erhöhung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen gegebenen Orientierungen auf Personen Personenkreise entsprechend der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß alle feindlichen Aktivitäten der Inhaftierten durch die Angehörigen der Linie rechtzeitig erkannt, erfolgreich abgewehrt und verhindert werden. Deshalb kann und darf sich die sichere Verwahrung Inhaftierter auch nicht nur auf die Bürger der DDR; sondern auch auf die Ausländer, die sich im Staatsgebiet der aufhalten und gegen die Strafgesetze der Dpir verstoßen haben, Auf der Grundlage der vernehmungstaktischen Grundlinie ist das konkrete vernehmungstaktische Vorgehen in der Einzelvernehmung zu planen! Oede einzelne Vernehmung ist hinsichtlich ihrer Taktik einmalig.

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