Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 56

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 56 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 56); 56 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 23. Februar 1984 vom Vertragspartner anzunehmen, begründet abzulehnen, oder es ist ein Gegenangebot zu unterbreiten. (6) Jede Änderung oder Aufhebung des Vertrages bedarf der Schriftform. Abschnitt VI Sonstige Bestimmungen §46 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) gegen die Bestimmungen des § 8 Abs. 1 verstößt; b) seinen Verpflichtungen gemäß § 9, seinen Personalausweis zur Einsichtnahme auszuhändigen und Angaben über seine Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu machen, sich widersetzt, entzieht oder zu entziehen versucht, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt im Rahmen ihrer Zuständigkeit a) dem für Verkehr zuständigen Mitglied des Rates des Kreises bzw. der Stadt; b) dem Leiter der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei. (3) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die von den Organen gemäß Abs. 2 ermächtigten Mitarbeiter befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1 M bis 20 M auszusprechen. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt- das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). §47 Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen (1) Personen- und Sachschäden jeder Art sind dem Verkehrsbetrieb unverzüglich anzuzeigen. (2) Schadenersatzansprüche sind bei dem Verkehrsbetrieb schriftlich geltend zu machen, der seine Pflichten verletzt hat oder mit dem der Vertrag abgeschlossen war. (3) Den Schadenersatzanträgen sind alle Beweismittel, z. B. die Ausfertigung der Tatbestandsaufnahme, beizufügen, die einen eingetretenen Schaden belegen können. Ist die Beifügung von Beweismitteln nicht möglich, sind sie im Schadenersatzantrag zu benennen. (4) Die von den Verkehrsbetrieben zu zahlenden Schadenersatzbeträge sind auf Verlangen mit 5 % pro Jahr, gerechnet vom Tag des Eingangs des Schadenersatzantrages an, zu verzinsen, wenn über diesen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen entschieden wurde. §48 Verjährung (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Verträgen im Geltungsbereich dieser Anordnung beträgt 1 Jahr. (2) Die Verjährungsfrist für außervertragliche Ansprüche im Geltungsbereich dieser Anordnung beträgt 2 Jahre. (3) Die Verjährung wird unbeschadet der allgemeinen Hemmungsgründe durch das schriftliche Geltendmachen der Ansprüche gehemmt. Soweit darauf ein ablehnender Bescheid ergeht, läuft die Verjährungsfrist von dem Tag an weiter, an dem der Anspruch schriftlich abgelehnt wurde. Ergeht kein ablehnender Bescheid, wird die Verjährungsfrist längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach dem Geltendmachen der Ansprüche gehemmt. Erneute Anträge, die denselben Anspruch betreffen, hemmen die Verjährung nicht. §49 Rechtsstreitigkeiten (1) Rechtsstreitigkeiten aus den in dieser Anordnung geregelten Beziehungen zwischen Verkehrsbetrieben und Bürgern sowie anderen Verkehrskunden, die dem Geltungsbereich des Zivilgesetzbuches unterliegen, entscheiden die Gerichte. (2) Rechtsstreitigkeiten zwischen Verkehrsbetrieben und Verkehrskunden, die dem Geltungsbereich des Vertragsgesetzes unterliegen, entscheidet das Staatliche Vertragsgericht, soweit nach dieser Anordnung die Entscheidungsbefugnis nicht anderen staatlichen Organen übertragen ist. §50 Anwendung des Zivil- und Wirtschaftsrechts Soweit in dieser Anordnung, in den Beförderungs- bzw. Benutzungsbedingungen oder in den Tarifen keine speziellen Regelungen getroffen sind, finden auf die in dieser Anordnung geregelten Beziehungen zwischen Verkehrsbetrieben und Bürgern sowie anderen Verkehrskunden, die dem Geltungsbereich des Zivilgesetzbuches unterliegen, die Bestimmungen dieses Gesetzes, auf Beziehungen zwischen Verkehrsbetrieben und Verkehrskunden, die dem Geltungsbereich des Vertragsgesetzes unterliegen, dessen Bestimmungen Anwendung. Abschnitt VII Übergangs- und Schlußbestimmungen §51 Übergangsbestimmungen Diese Anordnung findet auf alle Verträge über die Personenbeförderung Anwendung, die nach ihrem Inkrafttreten zu erfüllen sind. §52 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1984 in Kraft. Berlin, den 5. Januar 1984 Der Minister für Verkehrswesen Arndt Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 1020 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 1020 Berlin, Klosterstraß9 47, Telefon: 233 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 1086 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17. Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Monatlich Teil 10,80 M, Teil II 1,- M - Einzelabgabc bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr. F.inzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 5010 Erfnrt, PostsehlieBfach 696. Außerdem besteht Kaufmögliehkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1080 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Artikel-Nr. (EDV) 505003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) ISSN 0138-1644;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und der Dienstvorgesetzten sowie der Einhaltung der Normen Staatssicherheit . Sie ist eine entscheidende Bedingung der Kampfkraft der Diensteinheit.

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