Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 450

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 450 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 450); 450 Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 28. Dezember 1984 §2 Der § 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) In Ausnahmefällen kann eine Einzelgenehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Buchst, a kurzfristig beim Grenzübertritt erteilt werden. Die Erteilung dieser Genehmigung unterliegt einer Verwaltungsgebühr gemäß § 6 Abs. 3.“ §3 Der § 10 Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung: „ (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) als Führer eines Kraftfahrzeuges entgegen den Vorschriften des § 3 Abs. 3 die Fahrt unterbricht oder das Fahrzeug abstellt, b) als Führer eines Kraftfahrzeuges gemäß den Vorschriften des § 3 Abs. 4 nicht zugelassene Fahrten durchführt oder erteilte Genehmigungen zur Durchführung solcher Fahrten mißbraucht, c) als Führer eines Kraftfahrzeuges genehmigungspflichtige Fahrten ohne die gemäß den Vorschriften des § 4 Abs. 1 und des § 9 Abs. 1 erforderliche Genehmigung durchführt, d) als Führer eines Kraftfahrzeuges gemäß den Vorschriften des § 6 Abs. 2 erteilte Auflagen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe bis 500 M belegt werden. (2) Eine Ordnungsstrafe bis 1 000 M kann ausgesprochen werden, wenn bei einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit gemäß Abs. 1 a) die gesellschaftlichen Interessen grob mißachtet wurden, b) die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich beeinträchtigt wurde oder c) sie aus Vorteilsstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet wurde.“ §4 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft, mit Ausnahme des § 3, der am 1. Februar 1985 in Kraft tritt. Berlin, den 11. Dezember 1984 Der Minister für Verkehrswesen Arndt Anordnung über die Umbewertung der Grundmittel vom 14. Dezember 1984 Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister der Finanzen und dem Minister und Leiter des Amtes für Preise wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Umbewertung der Grundmittel. (2) Diese Anordnung gilt für volkseigene Kombinate und Betriebe sowie für nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitende Einrichtungen im Verantwortungsbereich der Industrieministerien des Ministeriums für Bauwesen des Ministeriums für Verkehrswesen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft für die Nahrungsgüterwirtschaft des Ministeriums für Materialwirtschaft des Ministeriums für Handel und Versorgung und der Räte der Bezirke und Kreise auf den Gebieten Industrie, Bauwesen, Verkehrswesen, Nahrungsgüterwirtschaft und Handel und Versorgung sowie für Organisationen, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen des Verbandes der Konsumgenossenschaften der DDR (im folgenden Betriebe genannt). (3) Diese Anordnung gilt für die Staatsorgane und für den Vorstand des Verbandes der Konsumgenossenschaften der DDR, soweit sie gemäß dieser Anordnung Pflichten wahrzunehmen haben. §2 Grundsätze (1) Im Jahre 1985 ist in den Betrieben eine Umbewertung der Grundmittel durchzuführen. Die Umbewertung erfolgt auf die ab 1. Januar 1986 geltenden Industriepreise. (2) Die Umbewertung der Grundmittel ist mit den dafür vorgegebenen Umbewertungskoeffizienten durchzuführen, die einheitlich auf die Bruttowerte und den Verschleiß der Grundmittel anzuwenden sind. (3) In die Umbewertung sind alle in der Rechtsträgerschaft oder im Eigentum der Betriebe befindlichen und in der Rechnungsführung und Statistik nachgewiesenen Grundmittel (einschließlich der vollabgeschriebenen) mit einem Einzel-bruttowert ab 2 000 Mark einzubeziehen. (4) Grundmittel, die bis zum 31. Dezember 1986 planmäßig zur Aussonderung durch Abbruch oder Verschrottung vorgesehen sind, sind in die Umbewertung nicht einzubeziehen. (5) Grundmittel, die gemäß den Absätzen 3 und 4 nicht umbewertet werden, sind weiterhin als Grundmittel zu behandeln. §3 Zeitliche Durchführung (1) Die Umbewertung der in den Betrieben am 1. Januar 1985 nachgewiesenen Grundmittel ist auf der Grundlage der von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik herausgegebenen methodischen und organisatorischen Regelungen, der Nomenklatur der Inventarobjektgruppen und der Um-bewertungskoeffizienten* 1 2 1 bis zum 30. Juni 1985 durchzuführen. (2) Die Ergebnisse der Umbewertung gemäß Abs. 1 sind bis zum 31. Dezember 1985 um die im Jahre 1985 eingetretenen Veränderungen des Grundmittelbestandes fortzuschreiben. Dabei sind die neu in den Bestand aufgenommenen Grundmittel ebenfalls nach den durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik gemäß Abs. 1 herausgegebenen Regelungen umzubewerten. (3) Im Zusammenhang mit der Umbewertung der Grundmittel sind die Veränderungen der normativen Nutzungszeiten und der Abschreibungssätze gemäß der Anordnung vom 3. Oktober 1984 über die Abschreibung der Grundmittel (Sonderdruck Nr. 1124 des Gesetzblattes) in die Grundmittelrechnung aufzunehmen. §4 Einbeziehung der Grundmittelwerte in die Planung und in die Rechnungsführung und Statistik (1) Die Betriebe haben die Auswirkungen aus der Umbewertung der Grundmittel in den Planentwürfen zum Volkswirtschaftsplan 1986 und zum Fünfjahrplan 1986 bis 1990 unter Beachtung der dazu von der Staatlichen Plankommis- 1 Die Materialien werden bis zum 28. Februar 1985 herausgegeben und den Betrieben durch die Kreisstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik zugestellt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, Befehle und Weisungen zu verwirklichen und vom Wesen her einen gesetzesmäßigen Zustand sowohl für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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