Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 449

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 449 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 449); Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 28. Dezember 1984 449 (2) Die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von zur Aufbewahrung übernommenen Sachen sind auch auf Versicherungsverträge der Staatlichen Versicherung der DDR entsprechend anzuwenden, die mit Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen, Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen als Versicherungsnehmer abgeschlossen werden. §3 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Umzugsguttransporten auf dem Binnenwege, die Besonderen Bedingungen für die Mitversicherung der Gefahr des gewöhnlichen Bruches, die Vertragsbedingungen für Versicherung der zur Aufbewahrung übernommenen Garderobenstücke, die Versicherungsbedingungen für die vom Publikum in den Garderobenaufbewahrungsräumen abgegebenen Gar-derobenstücke, die Besonderen Bedingungen für Parkplatz-Versicherung. (3) Die Allgemeinen Deutschen Binnentransport-Versiche-rungsbedingungen ADB , Ausgabe 1950, sind für Versicherungen von Umzugsgut und anderen Transporten persönlichen Eigentums der Bürger nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 29. November 1984 Der Minister der Finanzen H ö f n e r Anordnung über die Durchführung des zwischenstaatlichen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs vom 6. Dezember 1984 Zur Durchführung und Kontrolle des zwischenstaatlichen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs wird auf der Grundlage des § 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 62 S. 580) und § 10 des Devisengesetzes vom 19. Dezember 1973 (GBl. I Nr. 58 S. 574) in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1979 zur Änderung und Ergänzung des Devisengesetzes (GBl. I Nr. 17 S. 147) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Die Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft und die Deutsche Handelsbank Aktiengesellschaft (nachstehend berechtigte Banken genannt) nehmen als für Währungs- und Devisenbeziehungen der Deutschen Demokratischen Republik zugelassene Kreditinstitute die sich aus den devisenrechtlichen Bestimmungen ergebenden Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit wahr. Sie sind ermächtigt, alle im internationalen Bankverkehr üblichen Geschäfte einschließlich der Gewährung und Inanspruchnahme von Krediten vorzunehmen und führen den zwischenstaatlichen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr auf der Grundlage ihrer Satzungen und ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch. §2 Die berechtigten Banken können für Auftraggeber Zahlungen nach anderen Staaten durchführen und über ihre Konten bei ausländischen Korrespondenzbanken für Begünstigte Zahlungen entgegennehmen. §3 Die Abwicklung des Reisezahlungsverkehrs durch die berechtigten Banken erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit, die den für Währungs- und Devisenbeziehungen der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen Kreditinstituten übertragen wurde. §4 . Die berechtigten Banken können die erforderlichen Regelungen für den von ihnen durchzuführenden zwischenstaatlichen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr, insbesondere für die Anwendung bestimmter Zahlungsarten und nach Abstimmung mit dem Ministerium für Außenhandel für die Organisation der Einreichung von Dokumenten und anderen bankmäßigen Unterlagen zur Begründung von Forderungen treffen. Diese Regelungen sind für die Auftraggeber und für die Begünstigten von Zahlungen in der Deutschen Demokratischen Republik verbindlich. §5 Die berechtigten Banken beraten ihre Auftraggeber in der Deutschen Demokratischen Republik in allen valutaökonomischen Fragen und können gegenüber Kombinaten und Betrieben der Deutschen Demokratischen Republik zur Sicherung des planmäßigen Valutaeingangs Maßnahmen fordern. ' §6 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 2 vom 1. Juli 1966 über den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit anderen Staaten (GBl. II Nr. 74 S. 476) außer Kraft. Berlin, den 6. Dezember 1984 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik K a m i n s k y Anordnung Nr. 21 über den Personen- und Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr vom 11. Dezember 1984 Zur Änderung der Anordnung vom 24. Mai 1979 über den Personen- und Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (GBl. I Nr. 15 S. 116) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 6 Absätze 3 und 4 erhalten folgende Fassung: „(3) Für die Erteilung der Genehmigungen werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die Gebühren für die Erteilung der Genehmigungen werden vom Minister für Verkehrswesen im Einvernehmen mit den zuständigen zentralen Staatsorganen festgelegt und im Tarif- und Verkehrs-Anzeiger (TVA) veröffentlicht. (4) Die Entrichtung der Gebühr hat beim Grenzübertritt bei der Genehmigung für mehrmalige Fahrten beim erstmaligen Grenzübertritt in die Deutsche Demokratische Republik zu erfolgen. Die Gebühr ist in den Fällen, in denen das Kraftfahrzeug in einem Mitgliedsland des RGW zugelassen ist, in Mark der Deutschen Demokratischen Republik, in allen anderen Fällen in einer konvertierbaren Währung zu entrichten.“ 1 Anordnung (Nr. 1) vom 24. Mai 1979 (GBl. I Nr. 15 S. 116);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten Sofern bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge ein Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten erforderlich ist, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft; ihre Bedeutung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung und anderen operativen Diensteinheiten im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Haupt-verhandlungen ist durch eine qualifizierte aufgabenbezogene vorbeugende Arbeit, insbesondere durch die verantwortungsvolle operative Reaktion auf politisch-operative Informationen, zu gewährleisten, daß Gefahren für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen.

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