Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 444

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 444 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 444); 444 Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 28. Dezember 1984 naten, Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen festgestellt werden, dürfen nicht als Fondsrückgabe abgerechnet werden. Diese Kontrollergebnisse sind durch die zuständigen Kontrollorgane direkt den bilanzierenden Organen mitzuteilen. (5) Die Ergebnisse der Fondsrückgaben sind durch die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik regelmäßig für Informationen der zentralen Staatsorgane auszuwerten. §7 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. Berlin, den 13. Dezember 1984 - Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik K a m i n s k y Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I.V.: Greß Mitglied des Ministerrates und Staatssekretär in der Staatlichen Plankommission Vierte Durchführungsbestimmung1 zur Tierseuchenverordnung Veterinärhygienische Überwachung des Tierverkehrs vom 14. November 1984 Aufgrund des § 17 der Verordnung vom 11. August 1971 zum Schutze der Tierbestände vor Tierseuchen, Parasitosen und anderen besonderen Gefahren Tierseuchen Verordnung (GBl. II Nr. 64 S. 557) wird zur veterinärhygienischen Überwachung und Kontrolle des Tierverkehrs innerhalb der DDR im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: §1 Geltungsbereich (1) Diese Durchführungsbestimmung gilt für a) Kombinate, wirtschaftsleitende Organe, Betriebe, Produktionsgenossenschaften, Einrichtungen, gesellschaftliche Organisationen (nachfolgend Produktionsgenossenschaften, Betriebe und Einrichtungen genannt) und Bürger, die Tiere in den Verkehr bringen bzw. transportieren oder Veranstaltungen mit Tieren durchführen; b) Staatsorgane bei der Leitung, Planung, Organisation und Kontrolle der veterinärhygienischen Überwachung des Tierverkehrs. (2) In den Verantwortungsbereichen des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Nationale Verteidigung und des Ministeriums für Staatssicherheit wird die Durchführung dieser Durchführungsbestimmung durch gesonderte Vereinbarungen zwischen dem Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und den Leitern dieser zentralen Staatsorgane geregelt. §2 Begriffsbestimmungen (1) Tiere im Sinne dieser Durchführungsbestimmung sind a) Haustiere einschließlich Bienen; b) warmblütige Tiere in Tiergärten, Zoohandlungen, Zir-kusuntemehmen und Schaustellungen; c) warmblütige Wildtiere einschließlich der in menschlichem Gewahrsam gehaltenen Wildtiere; d) Satz- und Speisefische (nachfolgend Fische genannt); e) warmblütige Klein- und Heimtiere, die in menschlichem Gewahrsam gehalten werden; f) Schlachttiere. Tieren gleichgesetzt sind Bruteier sowie Sperma und Embryonen von Tieren gemäß den Buchstaben a bis f. (2) Tierverkehr im Sinne dieser Durchführungsbestimmung ist a) der dauernde oder vorübergehende Standortwechsel von Tieren zum Zwecke der Umsetzung, des Kaufs, des Verkaufs, des Tausches und der Schenkung (nachfolgend Tierumsetzung genannt); b) die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren, wie Ausstellungen, Leistungsprüfungen und -Wettbewerbe, Leistungshüten, Körungen, Verkaufsveranstaltungen, Tiermärkte, Sporttaubenauflässe, Zirkusveranstaltungen und Schaustellungen (nachfolgend Veranstaltungen genannt). (3) Herkunftsbestand im Sinne dieser Durchführungsbestimmung ist die haltungshygienische Einheit (auch verschiedenartiger Tiere), die durch Wirtschafts-, Tier- und Personenkontakt eine Einheit bildet. (4) Tiertransport im Sinne dieser Durchführungsbestimmung ist die Ver- und Entladung sowie die Beförderung von Tieren mit Transportmitteln. §3 Grundsätze beim Tierverkehr (1) Der Tierverkehr einschließlich Tiertransport ist so zu gestalten, daß die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet und der Schutz der Tierbestände vor Tierseuchen, Parasitosen und anderen besonderen Gefahren gewährleistet sind. (2) Der inner- und überbetriebliche Tierverkehr landwirtschaftlicher Zucht- und Nutztiere der Produktionsgenossenschaften, Betriebe und Einrichtungen ist mit Unterstützung der Staatsorgane und wirtschaftsleitenden Organe planmäßig auf ein Mindestmaß zu beschränken. Alle Tiertransporte sind zeitlich so kurz wie möglich zu halten. (3) Die Fachkräfte des Veterinärwesens haben in Zusammenarbeit mit den Produktionsgenossenschaften, Betrieben, Einrichtungen und Bürgern sowie mit den zuständigen Staatsorganen und wirtschaftsleitenden Organen die veterinärhygienische Überwachung und Kontrolle des Tierverkehrs zu sichern. §4 Genehmigungsverfahren (1) Der Tierverkehr, außer mit Fischen, bedarf der Genehmigung durch den zuständigen Kreistierarzt, soweit nachfolgend nichts anderes festgelegt wird. (2) Die Anforderungen an die Tiergesundheit und die veterinärhygienischen Bedingungen (nachfolgend Veterinärbedingungen genannt) beim Tierverkehr einschließlich beim Tier-transport für die einzelnen Tierarten und Nutzungsrichtungen werden vom Leiter des Veterinärwesens des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (nachfolgend Leiter des Veterinärwesens genannt) geregelt. Darüber hinausgehende zusätzliche Veterinärbedingungen sind nicht zulässig. (3) Sollen Tiere, die den Veterinärbedingungen gemäß Abs. 2 nicht entsprechen, umgesetzt werden, so kann durch den für den Empfängerbetrieb zuständigen Bezirkstierarzt eine Ausnahmegenehmigung, verbunden mit Auflagen, erteilt werden. (4) Erteilte Genehmigungen gemäß den Absätzen 1 und 3 sind befristet. Sie können jederzeit bei veränderter Tierseu- 1 3. DB vom 8. Juni 1978 (GBl. I Nr. 18 S. 226);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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