Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 442

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 442 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 442); 442 Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 28. Dezember 1984 §2 Der Aufenthalt ausländischer Kriegsschiffe und anderer Staatsschiffe, die zu nichtkommerziellen Zwecken genutzt werden, unterliegt den Bestimmungen des § 15 des Grenzgesetzes sowie des Abschnittes VI der Grenzordnung. Ausgenommen davon sind solche Schiffe, die zum Zwecke des Ein- oder Auslaufens in ihre bzw. aus ihren Häfen die Territorialgewässer der Deutschen Demokratischen Republik auf den unmittelbaren Ansteuerungen durchfahren müssen. §3 Die nach der Grenzordnung ausgestellten Erlaubnisse für das Befahren der Territorialgewässer bzw. der inneren Seegewässer außerhalb der Grenzzone mit Sportbooten gelten weiterhin nur für das festgelegte Gebiet, jedoch nicht weiter als 3 Seemeilen, gemessen von der Grundlinie. Für Sportveranstaltungen können nach Zustimmung des Chefs der Grenzbrigade Küste Ausnahmen gestattet werden. §4 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. Berlin, den 20. Dezember 1984 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Bekanntmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Umbewertung der Grundmittel vom 5. November 1984 Hiermit wird bekanntgemacht, daß durch Beschluß des Ministerrates der Beschluß vom 21. Dezember 1961 zur Vorbereitung der Umbewertung der Grundmittel Auszug (GBl. II 1962 Nr. 4 S. 34), die Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Umbewertung der Grundmittel (GBl. II Nr. 14 S. 118) ' aufgehoben werden. Berlin, den 5. November 1984 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär Anordnung über die Abrechnung der Fondsrückgaben an den Staat mittels Scheck der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Dezember 1984 Die Initiativen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb sind darauf zu richten, in allen Bereichen die vorhandenen materiellen und finanziellen Fonds rationell zu nutzen, auf jeder Stufe des Reproduktionsprozesses ener- gisch um die Senkung des Produktionsverbrauchs und der Kosten zu kämpfen, keine Verluste zuzulassen und die im Ergebnis guter Arbeit nicht benötigten Fonds an den Staat als Beitrag zum Nationaleinkommen zurückzugeben. In Übereinstimmung mit den zuständigen Ministern und Leitern anderer zentraler Staatsorgane sowie dem Bundesvorstand des FDGB wird dazu folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für Staatsorgane, Kombinate, wirtschaftsleitende Organe, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen in allen Bereichen; die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik, die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft und die Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (nachfolgend Bank genannt). (2) Für die Nationale Volksarmee, die Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik und die anderen Schutz-und Sicherheitsorgane einschließlich der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik treffen die zuständigen Minister die erforderlichen Festlegungen. Für den Versorgungsbereich Verschiedene Verbraucher II treffen die zuständigen Leiter die erforderlichen Festlegungen. (3) Diese Anordnung regelt die Abrechnung der Fondsrückgaben an den Staat mittels Scheck der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. (4) Andere Rechtsvorschriften über die Rückgabe bzw. Rückführung materieller und finanzieller Fonds sowie die Regelungen des Zentralrates der FDJ über die Erfassung der FDJ-Initiativen auf Abrechnungsscheck bleiben von den Bestimmungen dieser Anordnung unberührt. §2 Grundsätze (1) Ausgehend von den bewährten Erfahrungen aus der Durchführung der FDJ-Initiative „Materialökonomie“ ist in allen Bereichen über zurückgegebene Fonds ein Scheck der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik auszustellen. Er trägt die Bezeichnung „Scheck Rückgabe von Fonds an den Staat Beitrag zum Nationaleinkommen “ (nachfolgend Scheck genannt). (2) Fondsrückgaben sind Einsparungen geplanter materieller und finanzieller Fonds in Durchführung des Planes, die aus der vorfristigen, effektiveren und zusätzlichen Durchführung und Überleitung neuer wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion, der besseren Ausnutzung der Energieträger, Materialien und Ausrüstungen, der Unterbietung bestätigter Normen und Normative des bestätigten Material- und Energieverbrauchs, veränderten technologischen Lösungen, Änderungen des Produktionssortiments, geplanten Investitionen, planmäßigen Reparaturaufwendungen und Planbeständen an materiellen Umlaufmitteln, dem zusätzlichen Einsatz von vorhandenen außerplanmäßigen Beständen und weiteren zusätzlichen Kostensenkungen aus der effektiveren Durchführung des Reproduktionsprozesses resultieren und die im Betrieb nicht für die Lösung anderer geplanter Aufgaben eingesetzt werden (Fondsrückgaben an den Fondsträger). (3) In die Rückgabe materieller Fonds sind Energieträger, Roh- und Werkstoffe, Material, Zuliefer- und Ersatzteile, Maschinen, Ausrüstungen und Bauleistungen sowie Konsum-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die Zuführung einer Person zur Durchsuchung möglich ist, weil das Mitführen von Sachen gemäß und selbst einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe.

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