Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 437

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 437 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 437); Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 19. Dezember 1984 437 aktivs durch den Vorsitzenden des Rates gemäß § 6 Abs. 2 berufen wurden. (2) Im Rahmen dieser Verordnung und in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Zentralvorstandes des VKSK ist der Vorstand der Sparte des VKSK berechtigt, über Größe und Bauweise von Erholungsbauten in Anlagen und Siedlungen des VKSK zu entscheiden. (3) Der Vorstand der Sparte des VKSK hat die bauauf-sichtliche Prüfung der Bauunterlagen zu veranlassen und darf die Zustimmung erst erteilen, wenn die Baugenehmigung der Staatlichen Bauaufsicht vorliegt. Die Zustimmung ist Vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. (4) Der Vorsitzende der Sparte des VKSK hat ein Exemplar der erteilten Zustimmung dem Rat zu übermitteln, der die Gebühr gemäß § 8 festsetzt. (5) Der Vorstand der Sparte des VKSK hat zu kontrollieren, ob die Errichtung und Veränderung des Bauwerkes entsprechend der erteilten Zustimmung erfolgt. Werden Ver-, stoße gegen die Zustimmung festgestellt, hat der Vorsitzende der Sparte sofort mündlich Baustopp auszusprechen und den Rat darüber zu informieren. Der Rat hat innerhalb von 1 Woche die Entscheidung des Vorsitzenden der Sparte des VKSK schriftlich zu bestätigen oder aufzuheben. (6) Der Rat hat die Wahrnehmung der Befugnis ;zum Erteilen der Zustimmung zu kontrollieren und kann diese wieder entziehen, wenn die Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht mehr gegeben sind. (7) Über Beschwerden gegen Entscheidungen des Vorstandes der Sparte des VKSK entscheidet der Rat. Für die Durchsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistüng von Ordnung und Disziplin gemäß den §§ 11, 12 und 13 ist der Rat zuständig. §18 Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Bauwesen. §19 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1985 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Verordnung vom 22. März 1972 über die Verantwortung der Räte der Gemeinden, Stadtbezirke, Städte und Kreise bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken der Bevölkerung (GBl. II Nr. 26 S. 293), der § 1 der Durchführungsbestimmung vom 31. August 1978 zur Eigenheimverordnung (GBl. I Nr. 40 S. 428). Berlin, den 8. November 1984 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Der Minister für Bauwesen Junker Anlage zu § 5 Abs. 1 vorstehender Verordnung Muster Rat Zustimmung Nr. zur Errichtung oder Veränderung eines Bauwerkes Der Rat erteilt hiermit Bauauftraggeber: PKZ: wohnhaft: Beruf: die Zustimmung zur Errichtung, Arbeitsstelle: Veränderung* des Bauwerkes auf dem Grundstück in Straße, Nr.: Flurstück: Parzelle Nr.: territorialer Grundschlüssel Nr.: geschätzte Bausumme: . geplante Bauzeit: Für die Errichtung, Veränderung* des Bauwerkes werden folgende Auflagen erteilt: Die Erfüllung folgender Auflagen und die Fertig- stellung* des Bauwerkes sind anzuzeigen. Bilanzierte Baukapazitäten dürfen beim Betrieb nicht* in Anspruch genommen werden. Die Zustimmung erlischt, wenn mit der Errichtung oder Veränderung des Bauwerkes nicht innerhalb von 1 Jahr begonnen worden ist. Die Gebühr für die Zustimmung beträgt Mark. Sie ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto-Nr.: bei der zu überweisen. den * Äat , Unterschrift * Verteiler: Antragsteller Rat Rat des Kreises, Abt. Finanzen Staatliche Bauaufs’icht Kreis Kreisdirektion der Staatlichen Versicherung Rechtsmittelbelehrung: Gegen Auflagen zu dieser Zustimmung sowfe die Festsetzung der Höhe der Gebühr ist gemäß Verordnung vom 8. November 1984 über die Verantwortung der Räf£ der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken durch die Bevölkerung Verordnung über Bevölkerungsbauwerke (GBl. I Nr. 36 S.' 433) Beschwerde zulässig. ■ . Sie ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Züstim-mung schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe bei dem Ratsmitglied einzulegen, däs die Entscheidung getroffen hat! Die Beschwerde hat keine aufschieber)de Wirkung. Das für die Entscheidung jeweils zuständige Ratsmitglied kann die Durchführung der ausgesprochenen Maßnahmen bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig aussetzen. Nichtzutreffendes streichen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik wohnhaft und tätig sind und zur Durchführung operativer Aufgaben im Sinne dieser Richtlinie in der Deutschen Demokratischen Republik oder im Operationsgebiet eingesetzt werden.

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