Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 426

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 426 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 426); 426 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 18. Dezember 1984 2. Die Generaldirektoren der Kombinate haben für die Kombinatsbetriebe festzulegen, ob und in welchem Umfang Quartalskassenpläne auszuaribeiten und an sie einzureichen sind. Entsprechende Festlegungen treffen ■die Leiter der Fachorgane über die Ausarbeitung von Quartalskassenplänen der den Räten unterstellten Betriebe sowie über das Verfahren ihrer Bestätigung auf der Grundlage der Regelungen in dieser Anordnung. 3. Die Quartalskassenpläne sind gemäß den Rechtsvor- Schriften auf der Grundlage der staatlichen Planauflagen für das Jahr sowie der ‘bestätigten Quartals- und Monatsauflagen zu erarbeiten. 4. Der Entwurf des Quartalskassenplanes ist bis zum 15. Werktag des 3. Monats des Vorquartals an den übergeordneten bzw. zuständigen Minister sowie an den Minister der Finanzen einzureichen. Gleichzeitig ist der Entwurf des Quartalskassenplanes der zuständigen Bankfiliale der Staatsbank der DDR bzw. der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (im folgenden zuständige Bankfiliale genannt) zu übergeben. 5. In die Quartalskassenpläne sind alle planmäßig zu erwirtschaftenden Abführungen an den Staatshaushalt sowie die zusätzlichen Abführungen aus der Übererfüllung der bestätigten Quartals- und Monatsauflagen aufzunehmen. Auf dieser Grundlage sind auch die Zuführungen zu den Fonds aus Gewinn entsprechend den Rechtsvorschriften zu planen. Zuführungen aus dem Staatshaushalt sind im Rahmen des Planes nur in der für die planmäßig materiell zu realisierenden Vorhaben und Maßnahmen notwendigen Höhe in die Quartalskassenpläne aufzunehmen. 6. Betriebe, die aufgrund der gemäß Ziff. 2 getroffenen Festlegungen Quartalskassenpläne ausarbeiten, haben diese an die zuständige Bankfiliale zu übergeben. Für Betriebe, die keine Quartalskassenpläne aufzustellen haben, sind der zuständigen Bankfiliale die für die Kontrolle erforderlichen Kennziffern des auf Monate aufgegliederten Betriebsplanes nach dessen Fertigstellung zu übergeben. Soweit der Betriebsplan noch nicht fertiggestellt ist, ist der zuständigen Bankfiliale für das I. Quartal eine auf deri Grundlage der verteidigten Planentwürfe erarbeitete Mönatsaufgliederung der nachstehenden Kennziffern zu übergeben: Produktionsfonds- und Handelsfondsabgabe Abzuführende Planrate NGA Bildung von Fonds aus Gewinn Beitrag für gesellschaftliche Fonds Nettogewinn. 7. Die Direktoren der zuständigen Bankfilialen haben zu prüfen, inwieweit die Zielstellungen in den Quartals-kasisenplänen der Kombinate und Betriebe sowie der Wirtschaftsräte der Bezirke die bestätigten Quartals- und Monatsauflagen sichern und die geplanten Haushaltsbeziehungen und die eigene Gewinnverwendung der Finan-zierungsrichtlinie entsprechen. Sie 'unterbreiten Vorschläge für die Einbeziehung erkennbarer Reserven zur Erhöhung der Effektivität sowie für den sparsamsten Einsatz geplanter finanzieller Mittel. Hierbei sind die Ergebnisse aus der Finanzkontrolle sowie aus den Geld-und Kreditbeziehungen zu berücksichtigen. 8 8. Die von den Generaldirektoren der Kombinate, den Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke und den Direktoren der den Ministerien direkt unterstellten Betriebe eirigereichten Entwürfe der Quartalskassenpläne sind durch die Ministerien in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und der Zentrale der Staatsbank der DDR bzw. der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft zu überprüfen. Es ist davon auszugehen, daß durch die Quartalskassenplanzielstellungen die Erfüllung des Jahresplanes gesichert und die für das jeweilige Quartal 'bestätigten staatlichen Planauflagen mindestens eingehalten werden. Sind den Quartalskassen- plänen Zielstellungen zugrunde gelegt, die die Erfüllung des Jahresplanes bzw. der bestätigten Quartals- und Monatsauflagen nicht sichern, haben die Minister die Überarbeitung der Quartalskassenpläne zu veranlassen. 9. Die gemäß Ziff. 8 eingereichten Quartalskassenpläne sind durch die Minister bis zum letzten Werktag des 3. Monats des Vorquartals zu ‘bestätigen. Über die Bestätigung ist die zuständige Bankfiliale durch die Generaldirektoren der Kombinate, die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke und die Direktoren der den Ministerien direkt unterstellten Betriebe zu informieren. 10. Die Minister haben den zusammengefaßten Quartalskassenplan ihres Verantwortungsbereiches zu erarbeiten und bis zum letzten Werktag des 3. Monats des Vorquartals an den Minister der Finanzen und den Präsidenten der Staatsbank der DDR bzw. an den Präsidenten der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirt-schaft einzureichen. Gleichzeitig haben sie dem Minister der Finanzen und den Präsidenten der Banken die mit ihrer Bestätigung vorgenommenen Veränderungen gegenüber den eingereichten Entwürfen der Quartalskassenpläne zu übergeben. 11. Die zusammengefaßten Quartalskassenpläne der Ministerien sind durch das Ministerium der Finanzen in Zu-, sammenarbeit mit der Zentrale der Staatsbank der DDR bzw. der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft zu prüfen. Es ist davon auszugehen, daß durch die QuartalskassenplanzieLstellungen die Erfüllung des Jahresplanes gesichert und die durch den Ministerrat bestätigten Quartals- und Monatsauflagen eingehalten werden. Die Quartalskassenplanzielstellungen der Ministerien müssen in vollem Umfang durch die Quartalskassenpläne der Kombinate, der Wirtschaftsräte der Bezirke und der den Ministerien direkt unterstellten' Betriebe untersetzt sein. 12. Nach Prüfung bestätigt der Minister der Finanzen bis zum 6. Werktag des ersten Monats dm Quartal die Quartalskassenpläne der Ministerien. Sie sind dem Kassen Vollzug des Staatshaushaltes entsprechend den Rechtsvorschriften zugrunde zu legen. Wenn aufgrund von Festlegungen des Ministerrates die Durchführung veränderter Aufgaben erforderlich ist, sind Nachtragskassenpläne aufzustellen und an das übergeordnete bzw. zuständige Ministerium, das Ministerium der Finanzen und die zuständige Bankfiliale einzureichen. Bei der Prüfung und Bestätigung von Nachtragskassenplänen ist entsprechend den gleichen Grundsätzen zu verfahren wie bei den Quartalskassen-plänen. 13. Die für die Finanzierung der Kombinate, Wirtschaftsräte der Bezirke und den Ministerien direkt unterstellten Betriebe zuständigen Bankfilialen haben im Prozeß der Plandurchführung auf der Grundlage der ihnen übergebenen 'bestätigten Quartalskassenpläne und der staatlichen Berichterstattung zu kontrollieren die termingerechte Abführung der Nettogewinne, des Beitrages für gesellschaftliche Fonds sowie die Realisierung aller anderen Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt in der festgelegten Höhe, die Inanspruchnahme des staatlichen Erlöszuschlages und der anderen Zuführungen aus dem Staatshaushalt entsprechend dem bestätigten Quartalskassenp 1 an. Die zuständigen Bankfilialen haben bei nicht termingerechten bzw. zu geringen Abführungen Verzugszuschläge entsprechend den Rechtsvorschriften zu berechnen. 14. Als Anlage zum Quartalskassenplan haben die Generaldirektoren der Kombinate, die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke und die Direktoren der den Ministerien direkt unterstellten Betriebe die vollständige Übereinstimmung der in den Quartalskassenplänen enthaltenen Energiekosten mit den Quartalskontingenten für alle Energieträger, für die Kontingente erteilt werden, gemäß dem nachstehenden Muster nachzuweisen:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen anzuwenden. Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststellung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt. Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der hier zu untersuchenden Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Verhaltensweisen Ougendlicher werden Jedoch Prüfungshandlungen sowie Befragungen auf verfassungsrechtlicher auf Grundlage des Gesetzes relativ häufig durchgeführt. Alle diesbezüglichen Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie sowie der Partner in der Zusammenarbeit und dem Zusammenwirken müssen bewußt unter dem Aspekt einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden.

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