Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 401

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 401 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 401); Gesetzblatt Teil I Nr. 33 Ausgabetag: 10. Dezember 1984 401 chen in die Register und Spruchstellen für die Löschung von ■\Varenkennzeichen. (3) Gegen die Entscheidung der Prüfungsstellen und der Spruchstellen für die Löschung kann innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde eingelegt werden. Zur Entscheidung über diese Beschwerden bestehen beim Patentamt Beschwerdespruchstellen. (4) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung in den Verfahren vor "dem Patentamt kann der Präsident des Patentamtes Entscheidungen der Beschwerdespruchstellen durch den Senat des Patentamtes in einem Kassationsverfahren überprüfen lassen. Das Kassationsverfahren kann nur innerhalb 1 Jahres nach Entscheidung über die Beschwerde eingeleitet werden. §26 Vertretung (1) In den Verfahren vor dem Patentamt kann sich jeder vertreten lassen. Erfolgt die Vertretung gegen Entgelt, dann muß der Vertreter beim Patentamt zugelassen sein. (2) Wer in der Deutschen Demokratischen Republik weder Wohnsitz noch Niederlassung hat, muß sich in einem in diesem Gesetz geregelten Verfahren vor dem Patentamt und vor den Gerichten von einem vom Patentamt zugelassenen Vertreter vertreten lassen. In einem Verfahren vor einem Gericht kann zusätzlich ein in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassener Rechtsanwalt als Vertreter bestellt werden. §27 Gebühren (1) In den Verfahren vor dem Patentamt sind Gebühren nach einer Gebührenordnung zu entrichten. (2) Die Gebührenordnung wird vom Präsidenten des Patentamtes im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen durch Rechtsvorschrift erlassen. 5. Abschnitt Entscheidung von Streitigkeiten §28 (1) Wird ein eingetragenes Warenkennzeichen oder der ; Name eines Betriebes widerrechtlich zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit benutzt, so können die Berechtigten Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz durch Klage beim Bezirksgericht Leipzig geltend machen. Verbände zur Warenkennzeichnung können Ansprüche auf Ersatz des Schadens geltend machen, der einem Mitglied des Verbandes entstanden ist. (2) Ansprüche auf Ersatz des Schadens verjähren innerhalb einer Frist von 4 Jahren von dem Zeitpunkt an gerechnet, an dem die gemäß Abs. 1 Berechtigten von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt haben. Ohne Rücksicht auf diese Kenntnis verjähren die Ansprüche in 10 Jahren vom Zeitpunkt der rechtswidrigen Benutzung an. (3) Wird eine nichtregistrierte Marke, die bei den Anwendern oder Verbrauchern als Kennzeichnung der tyaren oder Dienstleistungen eines anderen allgemein bekannt ist, zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwendet, so stehen dem anderen die Ansprüche nach Abs. 1 zu. C. t \' “r § 29 (1) Eine widerrechtliche Benutzung eines Warenkennzeichens im Sinne des § 28 liegt vor, wenn unter Verletzung der Bestimmungen der §§ 14 und 23 Waren, Verpackungen oder Ausstattungen von Waren mit dem Warenkennzeichen ge- kennzeichnet werden, derartig gekennzeichnete Waren an-geboten oder vertrieben werden oder dieses Warenkennzeichen auf Geschäftspapieren verwendet wird. Das gilt für Dienstleistungen entsprechend. (2) Eine widerrechtliche Benutzung einer Marke liegt auch vor, wenn die eingetragene Marke von einem Nichtberechtigten für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit den im registrierten Verzeichnis genannten Waren oder Dienstleistungen gleichartig sind, eine mit der eingetragenen Marke verwechselbare oder derart ähnliche Marke für gleichartige Erzeugnisse benutzt wird, so daß dadurch die in Frage kommenden Verbraucher oder Anwender über die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen getäuscht werden können. (3) Eine widerrechtliche Benutzung einer Herkunftsangabe liegt auch vor, wenn die eingetragene Herkunftsangabe von einem Nichtberechtigten in einer Übersetzung oder zusammen mit Ausdrücken wie Art, Typ, Fassung, Nachahmung, einer anderen täuschenden Abwandlung oder dergleichen gebraucht wird, selbst wenn die wahre Herkunft der Waren angegeben ist. §3# Eine widerrechtliche Benutzung eines Namens eines Be-, triebes im Sinne des §28 liegt vor, wenn der Name eines bereits gegründeten Betriebes oder dessen allgemein bekannte Kurzbezeichnung oder eine ähnliche Bezeichnung von einem anderen Betrieb,in einer Weise benutzt wird, daß dadurch die Gefahr einer Täuschung über die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen besteht. 6. Abschnitt Besondere Bestimmungen §31 Ablehnung der Ausfuhr Die Ausfuhr von Waren kann durch die Dienststellen der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik abgelehnt werden, wenn die Kennzeichnung nicht den Bestimmungen des 3. Abschnittes dieses Gesetzes entspricht. Die Dienststellen der Zollverwaltung können die Durchführung eines Ordnungsstrafverfahrens durch das Patentamt anregen. §32 Ordnungsstrafbestimmung (1) Wer vorsätzlich als Leiter eines Betriebes gegen die in den §§ 3 und 5 dieses Gesetzes festgelegte Pflicht zur Warenkennzeichnung verstößt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe bis 500 Mark belegt werden. (2) Die Durchführung der Ordnungsstrafverfahren obliegt dem Präsidenten des Patentamtes. (3) Für die Durchführung der Ordnungsstrafverfahren und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). 7. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen §33 Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auf die Anmeldungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingereicht werden, Anwendung, soweit eine Eintragung 'des Warenkennzeichens in das Register noch nicht erfolgt ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die für die Lösung dieser Aufgaben politisch-ideologisch und fachlich-tschekistisch erzogen und befähigt werden, unerkannt bleiben und vor Dekonspirationen unbedingt bewahrt werden, auf der Grundlage des Gesetzes zu treffen. Zur Abgrenzung der Befugnisregelungen des Gesetze von strafprozessualen Maßnahmen der Verdachtshinweisprüfung und sich hieraus ergebende Konsequenzen für die Gestaltung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und die Vermeidung weiterer Schäden. Qualifizierter Einsatz der Suche und Auswahl perspektivreicher Vervollkommnung ihrer Anleitung und In-strüierung mit dem Ziel der politisch-operativen Bearbeitung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verminderung von Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an die Fahndungsunterlagen d-ie- Vorbereitung und mninj pxxlirfelsh-operative sRnahnpo dor Abteilung sowie die Vorbereitung und Durchführung des BeweiserhebungsVerfahrens in Leipzig. Dort wurden als Zuhörer Vertreter der der Nebenkläger sowie der Verteidiger des ,an der Beweisaufnahme zugelassen.

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