Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 334

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 334 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 334); 334 Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 12. November 1984 S. 327) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: §1 Geltungsbereich Diese Durchführungsbestimmung regelt die Rechte und Pflichten der veterinärmedizinischen Fachorgane bei der Durchsetzung von Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Tieren und Gütern und die sich daraus ergebenden Aufgaben. Aufgaben der veterinärmedizinischen Fachkräfte §2 Den Mitarbeitern des Grenzveterinärdienstes der DDR obliegen in enger Zusammenarbeit mit den Leitern der Grenzkontrollorgane und den Leitern der anderen veterinärmedizinischen Fachorgane folgende Aufgaben: a) Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen der Veterinärhygienischen Grenzüberwachungsverordnung vom 11. Oktober 1984; b) Einleitung und Kontrolle der Maßnahmen des Tierseuchenalarm- und -bekämpfungsplanes; c) Durchsetzung und Kontrolle von Maßnahmen des Tierseuchenschutzes für die Grenzübergangsstellen der DDR; d) Festlegung und Durchsetzung der notwendigen vete-rinärhygienischen Maßnahmen beim grenzüberschreitenden Verkehr mit Tieren und Gütern; e) Mitarbeit in den Tierseuchenkommissionen der Bezirke und Kreise; f) Kontrolle der unschädlichen Beseitigung von toten Tieren, Tierkörperteilen, Resten von Gütern und Bordverpflegungen aus dem internationalen Verkehr im Bereich der Grenzübergangsstellen der DDR; g) Ausstellung von Veterinärzertifikaten beim grenzüberschreitenden Verkehr mit Tieren und Gütern; h) veterinärhygienische Kontrolle festgelegter Versorgungseinrichtungen im Bereich der Grenzübergangsstellen der DDR; i) Anleitung der Mitarbeiter aller am grenzüberschreitenden Verkehr mit Tieren und Gütern beteiligten Organe und Einrichtungen auf den Grenzübergangsstellen der DDR zu Fragen der Tierseuchenbekämpfung und des Tierseuchenschutzes. §3 Den Bezirkstierärzten obliegen im Zusammenhang mit der veterinärhygienischen Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs folgende Aufgaben: a) Anleitung und Kontrolle der Kreistierärzte und Leiter der Veterinärhygiene-Inspektionen; b) Koordinierung aller im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Verkehr mit Tieren und Gütern stehenden Fragen in engem Zusammenwirken mit dem Leiter des GTenzveterinärdienstes der DDR; c) Festlegung von geeigneten Objekten im grenznahen Bereich zur Sicherung der Exportfähigkeit von Tieren und Gütern sowie zur zeitweiligen Sicherstellung von Tieren und Gütern; d) Festlegung von Objekten zur Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, die Tiere und Güter in die DDR transportiert haben; e) Festlegung von Objekten zur Schlachtung von Tieren im grenznahen Bereich bei Tierseuchenverdacht bzw. bei Notfallsituationen. §4 Den Kreistierärzten obliegen im Zusammenhang mit der veterinärhygienischen Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs folgende Aufgaben: ä) Anleitung und Kontrolle der Fachkräfte des Veterinärwesens in ihrem Verantwortungsbereich; b) Ausstellung von Veterinärzertifikaten für den Export von Tieren und Gütern, mit Ausnahme von tierischen Erzeugnissen, die für die menschliche Ernährung vorgesehen sind; c) Festlegung und Überwachung von Quarantäneobjekten für Tiere, die zur weiteren Haltung in der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt sind; d) Festlegung und Überwachung von Betrieben, die Tiere und tierische Rohstoffe für den Export produzieren; e) Überwachung der Verladung von Tieren und Gütern, die für den Export bestimmt sind einschließlich der Verladestellen; f) Überwachung und Kontrolle von Betrieben, die importierte tierische Erzeugnisse und tierische Rohstoffe lagern oder verarbeiten; g) Überwachung und Kontrolle von Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen der Verkehrsträger; h) Kontrolle von Transportmitteln, die für den Export von Tieren und Gütern bestimmt sind bzw. beim Import genutzt wurden; i) Überwachung der veterinärhygienisch unbedenklichen Beseitigung von Abfällen aus dem internationalen Verkehr; j) Überwachung der Umladung von Tieren und Gütern im Transit beim Auftreten von Notfallsituationen. §5 Den Leitern der Veterinärhygiene-Inspektionen obliegen im Zusammenhang mit der veterinärhygienischen Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs folgende Aufgaben: a) Ausstellung von Veterinärzertifikaten für den Export von tierischen Erzeugnissen, die für die menschliche Ernährung vorgesehen sind; b) Überwachung der Verladung von tierischen Erzeugnissen, die für die menschliche Ernährung vorgesehen sind; c) Überwachung und Kontrolle von Betrieben, die importierte tierische Erzeugnisse, die für die menschliche Ernährung vorgesehen sind, lagern, verarbeiten und in den Verkehr bringen; d) Festlegung und Überwachung von Betrieben, die tierische Erzeugnisse für den Export produzieren; e) Kontrolle der Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen, die tierische Erzeugnisse, die für die menschliche Ernährung vorgesehen sind, im grenzüberschreitenden Verkehr transportieren oder transportiert haben. §6 Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. (2) Gleichzeitig erhält der § 3 Abs. 2 zweiter Stahstrich der Ersten Durchführungsbestimmung vom 11. August 1971 zur Tierseuchenverordnung (GBl. II Nr. 64 S. 561) folgende Fassung: die Durchführung und Attestierung von Untersuchungen am Ursprungsort im Tierverkehr und im Verkehr tierischer Produkte und Rohstoffe mit Ausnahme von tierischen Erzeugnissen, die für die menschliche Ernährung vorgesehen sind, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr.“ Berlin, den 11. Oktober 1984 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft L i e t z;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 334 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 334) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 334 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 334)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden kann. Es ist vor allem zu analysieren, ob aus den vorliegenden Informationen Hinweise auf den Verdacht oder der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X