Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 326

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 326 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 326); 326 Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 12. November 1984 chende Voraussetzungen und Bedingungen eine ■wirkungsvolle Arbeit mit dem Haushaltsbuch. Sie entscheiden in Übereinstimmung mit den Gewerkschaftsleitungen, in welchen Kostenstellen bzw. Arbeitskollektiven die Haushaltsbücher geführt werden. II. Zielsetzungen für die Arbeit mit dem Haushaltsbuch Die Arbeit mit dem Haushaltsbuch ist darauf gerichtet, die bewußte schöpferische Initiative der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb zu fördern, um durch die umfassende Intensivierung weitere Reserven für ein hohes Leistungswachstum zu erschließen, die Effektivität der Arbeit zu erhöhen und so einen wachsenden Beitrag für das Nationaleinkommen zu erreichen; das gesellschaftliche Verantwortungsbewußtsein der Werktätigen für die Gesamtleistung des Betriebes und der Volkswirtschaft auszuprägen, das Kosten-Nutzen-Denken für ein effektives, sparsames und rationelles Wirtschaften zu fördern; die aktive Mitwirkung der Werktätigen auf die konsequente Senkung des gesellschaftlichen Aufwandes bei der Entwicklung, Produktion und dem Absatz der Erzeugnisse zu lenken; die Senkung des Produktionsverbrauchs und der Kosten vorrangig durch wissenschaftlich-technische Ergebnisse material- und energie- sowie fertigungszeitsparende Technologien und Erzeugnisse mit verbessertem Masse-Leistungsverhältnis und eine höhere Qualität der Erzeugnisse und der Arbeit zu erreichen; die Übereinstimmung der gesellschaftlichen und betrieblichen Erfordernisse mit den persönlichen ökonomischen Interessen der Werktätigen einer Kostenstelle, Brigade, einer Abteilung, eines Meisterbereiches spürbar zu machen; daß durch die wirksame Nutzung des sozialistischen Leistungsprinzips diejenigen Kollektive und Werktätigen, die einen hohen Beitrag zur Senkung des Produktionsverbrauchs und der Kosten leisten, eine entsprechende materielle Anerkennung erhalten. III. III. Inhaltliche Gestaltung und Grundsätze des Haushaltsbuches 1. Haushaltsbücher werden von Kollektiven geführt, deren Verantwortungsbereich klar abgegrenzt ist und mit der Kastenstelle in der jeweiligen Struktureinheit des Betriebes grundsätzlich übereinstimmt. In den Fällen, wo eine Kostenstelle mehrere Kollektive umfaßt, werden für abgrenzbare Verantwortungsbereiche innerhalb der Kostenstelle (Meisterbereiche, Brigaden usw.) Haushaltsbücher geführt. Für Kombinate und Betriebe, die nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften in reduziertem Umfang planen und abrechnen, gilt das entsprechend. 2. Ausgehend vom Plan und den Erfordernissen der Leistungsbewertung der Kombinate und Betriebe sind' den Arbeitskollektiven im Haushaltsbuch 3 5 konkret beeinfluß- und meßbare Kennziffern vorzugeben, die Aufwand und Ergebnis in ein den Erfordernissen und Bedingungen entsprechendes Verhältnis setzen und zu hohen Leistungen bei der Senkung der Kosten und der Erhöhung der Effektivität ansporpen. In die Haushaltsbücher der Arbeitskollektive sind auf der Grundlage jährlich bestätigter Normen und Limite vor allem folgende Kennziffern aiufzunehmen: Grundmaterialkosten je Erzeugniseinheit Lohnkosten je Erzeugniseinheit (insbesondere Senkung der Kosten für Warte- und Stillstandszeiten, Verringerung der beeinflußbaren Durchschnittslohnstunden) Energiekosten je Maschinen-/Normstunde Werkzeugkosten je Maschinenstunde Hilfismaterial je Normstunde Fertigungszeit je Erzeugniseinheit Kosten für Ausschuß und Nacharbeit je 1 000 Mark Warenproduktion Kosten für Garantieleistungen je 1 000 Mark industrielle Warenproduktion Kraftstoffkosten je 100 km. über die Aufnahme weiterer- Kennziffern in die Haushaltsbücher entscheiden die jeweils zuständigen Leiter in Übereinstimmung mit den Gewerkschaftsleitungen. Für die Kostenstellen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Projektierung, Konstruktion, Technologie, Materialwirtschaft, Absatz, Transport und ähnliche sind solche direkt beeinflußbaren Kennziffern bzw. Kriterien festzulegen, die eine wirksame Einflußnahme der Werktätigen auf die Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis in diesen Bereichen ermöglichen. 3. Die Arbeit mit dem Haushaltsbuch ist fester Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs. a) Der Kampf um die Übererfüllung bzw. Unterschreitung der Kennziffern des Haushaltsbuches nimmt in den Wettbewerbsverpflichtungen der Arbeitskollektive einen festen Platz ein. Dabei ist eine enge Verbindung zu bewährten Wettbewerhsmethoden, wie den persönlichen und kollektiven Planangeboten und schöpferischen Plänen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zu gewährleisten. Die im sozialistischen Wettbewerb erzielten Ergebnisse bei der Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis und der Senkung der Kosten sind über das Haushaltsbuch auszuweisen. Kennziffern der Haushaltsbücher, die sich für die Bewertung der Leistungen des jeweiligen Arbeitskollektivs bzw. der einzelnen Mitglieder bewährt haben, können nach entsprechender Qualifizierung für die Gestaltung leistungsorientierter Lohnformen genutzt werden. ib) Die Kennziffern im Haushaltsbuch sind saldiert nach dem Verursacher- und Verantwortungsprinzip abzurechnen. Den erreichten Einsparungen sind verursachte Verluste gegenzurechnen. Dabei ist der Grundsatz anzuwenden, daß entstandene ökonomische Verluste zu Lasten der Kollektive im Haushaltsbuch aüs-zuweisen sind, die sie verursacht haben. Die Entscheidung darüber trifft der zuständige Leiter in Übereinstimmung mit der jeweiligen Gewerkschaftsleitung. 4. Die materielle Anerkennung der im sozialistischen Wettbewerb bei der entschiedenen Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis erreichten und über das Haushaltsbuch saldiert abzurechnenden Ergebnisse erfolgt auf der Grundlage des Erfüllungsstandes im Pianist-Vergleich. a) Die Haushaltsbücher sind monatlich auszuwerten. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Gewährung von Initiativprämien für vollbrachte überdurchschnittliche Leistungen. Mindestens quartalsweise ist das Kollektiv zu informieren, welcher Anteil der für die Jahresendprämie geplanten Mittel des Prämienfonds mit der Erfüllung der Kennziffern des Haushaltsbuches erarbeitet wurde. b) Die Stimulierung der durch kollektive Arbeit erzielten Einsparungen von volkswirtschaftlich wichtigen Energieträgern, Rohstoffen und Material auf der Grundlage des Haushaltsbuches erfolgt entsprechend den Rechtsvorschriften. IV. Aufgaben der Generaldirektoren der Kombinate und der Leiter der Betriebe und Einrichtungen 1. Die Generaldirektoren der Kombinate und die Leiter der Betriebe und Einrichtungen haben zu sichern, daß die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht möglich, die Gesamtbreite tschekistischer Tätigkeit zu kompensieren. Voraussetzung für das Erreichen der politisch-operativen Ziel Stellung ist deshalb, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden oder beeinträchtigen.

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