Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 309

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 309 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 309);  m 3 Bmwmbsm GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 'N m öi i gi PZfG ?. Okl jgf 1984 Berlin, den 10. Oktober 1984 Teil I Nr. 27 Tag Inhalt Seite 18. 9. 84 Verordnung über die Stiftung der „Medaille für Verdienste am Zentralen Jugendobjekt FDJ-Initiative Berlin“ 309 27. 8. 84 Anordnung über die Geschwindigkeitsbeschränkung von Nutzkraftfahrzeugen zur sparsamen Verwendung von Kraftstoff 310 14.9. 84 Anordnung Nr. 56 über die Ausgabe von Gedenkmünzien der Deutschen Demokratischen Republik 312 Hinweis auf Veröffentlichungen im Soniderdnuck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 313 Verordnung über die Stiftung der „Medaille für Verdienste am Zentralen Jugendobjekt FDJ-Initiative Berlin“ vom 18. September 1984 §1 In Anerkennung und Würdigung mehrjähriger verdienstvoller Tätigkeit der Delegierten der „FDJ-Initiative Berlin“ und von Werktätigen der Kombinate und Betriebe aus den Bezirken bei der Ausgestaltung Berlins, der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, wird die „Medaille für Verdienste am Zentralen Jugendobjekt FDJ-Initiative Berlin“ gestiftet. §2 Einzelheiten der Verleihung werden durch die Ordnung über die Verleihung geregelt (Anlage). §3 Die erstmalige Verleihung erfolgt im Jahr 1985. §4 Diese Verordnung tritt am .1. Januar 1985 in Kraft. Berlin, den 18. September 1984 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Anlage zu vorstehender Verordnung Ordnung über die Verleihung der „Medaille für Verdienste am Zentralen Jugendobjekt FDJ-Initiative Berlin“ §1 Die „Medaille für Verdienste am Zentralen Jugendobjekt FDJ-Initiative Berlin“ (nachfolgend Medaille genannt) wird in Anerkennung mehrjähriger ununterbrochener und zuverlässiger Tätigkeit bei der Ausgestaltung Berlins, Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, verliehen. §2 (1) Die Medaille wird verliehen an Mitglieder der Freien Deutschen Jugend, die von den Bezirksorganisationen zum Zentralen Jugendobjekt „FDJ-Initiative Berlin“ delegiert sind, Werktätige, die als Angehörige von Betrieben des Bauwesens, der Industrie, der Energiewirtschaft, des Verkehrswesens, der Wasserwirtschaft und des Post- und Fernmeldewesens aus den Bezirken im Rahmen der diesen Betrieben übertragenen Aufgaben auf den Bau- und Investitionsvorhaben in Berlin, Hauptstadt der DDR, eingesetzt sind. (2) Die Medaille wird in 3 Stufen verliehen: . in Bronze nach 2jähriger in Silber nach 4jähriger in Gold nach 6jähriger ununterbrochener Tätigkeit. (3) Bei der erstmaligen Verleihung wird die Medaille nach der Dauer der ununterbrochenen Tätigkeit in der entsprechenden höchsten Stufe verliehen. Voraussetzung ist, dafl die Mitglieder der Freien Deutschen Jugend und die Werktätigen aus den Bezirken zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung die Bedingungen gemäß Abs. 1 erfüllen. 53 (1) Als ununterbrochene Tätigkeit gilt die Tätigkeit ln einem oder mehreren Berliner Einsatzbetrieben auf der Grundlage eines Delegierungsvertrages oder auf Bau- und Montagestellen in Berlin, Hauptstadt der DDR. (2) Schließen FDJ-Delegierte mit den Einsatzbetrieben Arbeitsverträge ab, wird als ununterbrochene Tätigkeit die Zeit bis zur Erreichung der nächsthöheren Medaillenstufe weiter angerechnet. (3) Der Nachweis über die Erreichung der ununterbrochenen Tätigkeit ist in die Personalakte des Auszuzeichnenden aufzunehmen. §4 (1) Zur Verleihung der Medaille gehören eine Urkunde und eine Prämie von 500 M für die Stufe Bronze 750 M für die Stufe Silber 1 000 M für die Stufe Gold. (2) Die Prämien werden aus dem Staatshaushalt finanziert und sind vom Ministerium für Bauwesen zu planen. §5 Die Vorschläge zur Auszeichnung sind von den Direktoren der Berliner Einsatzbetriebe und der Bau- und Montagebe-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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