Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 293

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 293 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 293); der Deutschen Demokratischen Republik 1984 Berlin, den 18. September 1984 Teil I Nr. 25 Tag Inhalt Seite 30. 8. 84 Zweite Verordnung über die Rohholzerzeugung außerhalb des Waldes 293 15. 8. 84 Anordnung Nr. 2 über den Schutz und die Reinhaltung der Wälder 293 15. 8. 84 Anordnung Nr. 2 über die Bewirtschaftung des Genossenschafts- und Privatwaldes - 294 25. 7. 84 Anordnung über die Planung, Bilanzierung und den Einsatz von Diamantwerkzeugen 294 3. 8. 84 Anordnung über Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter 296 Berichtigung 299 Hinweis auf die Herausgabe der amtlichen Vertriebsliste für pyrotechnische Erzeugnisse 299 Zweite Verordnung1 über die Rohholzerzeugung außerhalb des Waldes vom 30. August 1984 Zur Änderung der Verordnung vom 21. Mai 1965 über die Rohholzerzeugung außerhalb des Waldes (GBl. II Nr. 61 S. 420) wird folgendes verordnet; 81 Der § 11 erhält folgende Fassung: „§11 (1) Wer vorsätzlich als Nutzungsberechtigter von Flächen, die für die Rohholzerzeugung außerhalb des Waldes geeignet sind, nach Aufforderung durch den staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb ohne berechtigte Gründe nicht aufforstet oder Anpflanzungen verkommen läßt oder ohne berechtigte Gründe vorzeitig einschlägt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe bis 500 Mark belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit gemäß Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis 1 000 Mark ausgesprochen werden. (3) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die dazu ermächtigten Mitarbeiter staatlicher Organe und der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld bis 20 Mark auszusprechen. (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Direktor des zuständigen staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes oder dem zuständigen Oberförster. (5) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101).“ §2 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1984 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Ziff. 71 der Anlage 1 der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363) außer Kraft. Berlin, den 30. August 1984 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaf t Li e t z Anordnung Nr. 21 über den Schutz und die Reinhaltung der Wälder vom 15. August 1984 Zur Änderung der Anordnung vom 11. März 1969 über den Schutz und die Reinhaltung der Wälder (GBl. II Nr. 30 S. 203) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Der § 27 erhält folgende Fassung: „§ 27 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig den §§ 4, 5, 12 bis 18 und 22 zuwiderhandelt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe bis 500 Mark belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit gemäß Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte verur- 1 (1.) VO vom 21. Mai 1965 (GBl. II Nr. 61 S; 420) 1 (1.) Anordnung vom 11. März 1969 (GBl. II Nr. 30 S. 203);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

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