Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 265

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 265 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 265); fmmniK1 i * Ü'*in der Deutschen Demokratischen Republik 1984 Berlin, den 18. Juli 1984 Teil I Nr. 21 Tag Inhalt Seite 28. 6. 84 28. 6. 84 12. 7. 84 6. 6. 84 22. 6. 84 29. 6. 84 Zweite Verordnung über den öffentlichen Gütertransport durch Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr 2. Gütertransportverordnung (GTVO) 265 Achte Durchführungsbestimmung Änderung der Sechsten Durchführungsbestimmung zur Gütertransportverordnung 265 Bekanntmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften 266 Anordnung Nr. Pr. 378/2 über die Industriepreise für rohe Edelpelzfelle 269 Anordnung über die finanzielle staatliche Förderung des Neubaus, der Instandhaltung und der Nutzung von Wohnungen durch Betriebe und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft 269 Anordnung Nr. 14 über die Benutzung von Verkehrswegen im Durchreiseverkehr 271 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 272 Zweite Verordnung1 über den öffentlichen Gütertransport durch Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr 2. GütertransportverOrdnung (GTVO) vom 28. Juni 1984 Zur Änderung der Verordnung vom 10. Dezember 1981 über, den öffentlichen Gütertransport durch Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr Gütertransportverordnung (GTVO) (GBl. I 1982 Nr. 2 S. 13) wird folgendes verordnet: §1 Der § 28 Abs. 3 der Gütertransportverordnung (GTVO) erhält folgende Fassung: „(3) Gehen dem Transportkunden übergebene Transportmittel verloren, ist ihr Wert im Zeitpunkt der Übergabe zu ersetzen. Bei Verlust von Transporthilfs- und Lademitteln ist der Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen. Außerdem haben die Transportkunden a) bei Verlust von Transporthilfsmitteln neben dem Wiederbeschaffungspreis, b) bei Rückgabe beschädigter Paletten neben dem Schadenersatz, ' c) bei nichtfristgemäßer Rückgabe von Paletten neben dem Verzögerungsgeld, d) bei nichtfristgemäßer Rückgabe von Kleincontainern Sanktionen zu zahlen. Außerdem ist bei Verlust von Transport-, Transporthilfs- oder Lademitteln eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.“ §2 Diese Verordnung tritt am 1. August 1984 in Kraft. Berlin, den 28. Juni 1984 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender . Der Minister für Verkehrswesen Arndt Achte Durchführungsbestimmung1 Änderung der Sechsten Durchführungsbestimmung zur Gütertransportverordnung vom 28. Juni 1984 Auf Grund des § 30 der Gütertransportverordnung (GTVO) vom 10. Dezember 1981 (GBl. I 1982 Nr. 2 S. 13) wird zur Änderung der Sechsten Durchführungsbestimmung vom 10. Dezember 1981 zur Gütertransportverordnung (GBl. I 1982 Nr. 2 S. 77) folgendes bestimmt: §1 Der § 20 der Sechsten Durchführungsbestimmung erhält folgende Fassung: § 20 Materielle Verantwortlichkeit (1) Werden bahneigene Kleincontainer und Paletten nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Rückgabefrist zurückgegeben, gelten sie, sofern der Transportkunde nicht mit der Eisenbahn eine spätere Rückgabe vereinbart hat, als verloren. 1 (1.) Verordnung vom 10. Dezember 1981 (GBl. I 1982 Nr. 2 S. 13) 1 7. DB vom 28. Juli 1983 (GBl. I Nr. 22 S. 225);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Quartals folgende Einschätzung treffen: Im Quartal wurden weitere Personen wegen des dringenden Verdachtes der Spionagetätigkeit für imperialistische Geheimdienste festgenommen; damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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