Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 247

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 247 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 247); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 4. Juli 1984 247 (4) Die Leiter der Forschungsbereiche und ihre Stellvertreter werden vom Präsidenten für die Dauer von vier Jahren berufen. §31 Die Direktoren der Institute (1) Die Direktoren der Institute der Akademie leiten die Institute nach dem Prinzip der Einzelleitung und der kollektiven Beratung. Sie sind dem Präsidenten und den Leitern der zuständigen Forschungsbereiche für die Erfüllung der den Instituten übertragenen Aufgaben verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (2) Die Direktoren der Institute gewährleisten die analytisch-konzeptionelle Vorbereitung der wissenschaftlichen Aufgaben und deren Planung, die Erfüllung der Pläne mit hervorragenden wissenschaftlichen Ergebnissen und Spitzenleistungen, die Nutzung der den Instituten zur Verfügung stehenden Kapazitäten nach den Erfordernissen der sozialistischen Intensivierung sowie eine den Grundsätzen der sozialistischen Kaderpolitik entsprechende Entwicklung und Erziehung der Mitarbeiter und ihren effektiven Einsatz. (3) Die Direktoren der Institute werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch wissenschaftliche Räte unterstützt. Über die Zusammensetzung der wissenschaftlichen Räte entscheidet der Leiter des zuständigen Forschungsbereiches auf Vorschlag des betreffenden Direktors. Den Direktoren stehen bei der Ausübung ihrer Leitungstätigkeit Stellvertreter zur Seite. (4) Die Direktoren der Institute werden auf Vorschlag des Leiters des zuständigen Forschungsbereiches vom Präsidenten der Akademie für die Dauer von vier Jahren berufen. Die Stellvertreter der Direktoren werden auf Vorschlag des Direktors des jeweiligen Instituts vom Leiter des zuständigen Forschungsbereiches ebenfalls für die Dauer von vier Jahren berufen. (5) Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 gelten sinngemäß für die Direktoren anderer Einrichtungen der Akademie. VIII. VIII. Rechte der Akademie § 32 Verleihung akademischer Grade (1) Die Akademie verleiht entsprechend den bei ihr vertretenen Wissenschaftsgebieten die akademischen Grade „Doktor eines Wissenschaftszweiges“ „Doktor der Wissenschaften“. (2) Die Verleihung akademischer Grade durch die Akademie erfolgt auf der Grundlage der hierzu erlassenen Rechtsvorschriften. §33 Ernennung von Professoren (1) Die Akademie hat das Recht, wissenschaftliche Mitarbeiter der Akademie, die bedeutende Leistungen in der Forschung und bei der Anwendung der Forschungsergebnisse in der gesellschaftlichen Praxis erzielt und ihre Befähigung zur Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zur Führung von Kollektiven nachgewiesen haben, zum Professor zu ernennen. (2) Die Ernennung von Professoren erfolgt durch den Präsidenten der Akademie entsprechend der im Einvernehmen mit dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen erlassenen V erf ahrensordnung. §34 Verleihung von Auszeichnungen der Akademie (1) Die Akademie verleiht zur Würdigung außerordentlicher Verdienste um die Förderung der Wissenschaften, die Nutzbarmachung ihrer Ergebnisse für die Erhaltung und Festigung des Friedens in der Welt und den sozialen Fortschritt der Menschheit die „Ehrenspange der Akademie der Wissenschaften der DDR“, zur Würdigung überragender wissenschaftlicher Leistungen die „Helmholtz-Medaille der Akademie der Wissenschaften der DDR“ und den „Friedrich-Engels-Preis der Akademie der Wissenschaften der DDR“, für bedeutende wissenschaftliche Leistungen mit hoher gesellschaftlicher bzw. volkswirtschaftlicher Wirksamkeit die „Leibniz-Medaille der Akademie der Wissenschaften der DDR“, zur Anerkennung langjähriger vorbildlicher Leistungen bei der Erfüllung der Aufgaben der Akademie die „Johannes-Stroux-Medaille der Akademie der Wissenschaften der DDR“ und Auszeichnungen für hervorragende Leistungen auf einzelnen Wissenschaftsgebieten, mit denen ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR erbracht wird. (2) Die Verleihung der Auszeichnungen gemäß Abs. 1 erfolgt auf der Grundlage der dazu getroffenen Festlegungen durch den Präsidenten der Akademie. c §35 Veröffentlichungen (1) Die Akademie veröffentlicht Berichte über Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeit und Forschung, der Beratungen des Plenums, der Klassen und anderer wissenschaftlicher Gremien und der von ihr durchgeführten wissenschaftlichen Veranstaltungen sowie über ihre Tätigkeit als wissenschaftliche Institution der DDR. Die Forschungsbereiche und Institute der Akademie sind berechtigt, Schriftenreihen, Fortsetzungswerke. und Zeitschriften herauszugeben. Über Art und Umfang der Veröffentlichungen der Akademie und ihrer Einrichtungen und Gremien entscheidet der Präsident der Akademie. (2) Die Akademie hat das Recht, ihre Veröffentlichungen in einem eigenen Verlag herauszugeben. Ihr sind der Akademie-Verlag Berlin und volkseigene Druckereibetriebe unterstellt. (3) Publikationen von Ordentlichen und Korrespondierenden Mitgliedern sowie von Mitarbeitern der Akademie müssen der hohen gesellschaftlichen Stellung und Verantwortung der Akademie in der Deutschen Demokratischen Republik gerecht werden, das Ansehen der Deutschen Demokratischen Republik und der Akademie fördern und der Notwendigkeit Rechnung tragen, die sozialistische Gesellschaft sowie die wissenschaftliche Arbeit und ihre Ergebnisse vor Nachteilen zu bewahren. Publikationen von Mitarbeitern, die mit ihrer Tätigkeit in der Akademie Zusammenhängen, sind genehmigungspflichtig. §36 Akademische Veranstaltungen (1) Die Akademie führt zur Erfüllung ihrer wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen Aufgaben Konferenzen, Tagungen und andere wissenschaftliche Veranstaltungen innerstaatlichen oder internationalen Charakters durch. (2) Zu Ehren von Karl Marx findet im Mai eines jeden Jahres die Karl-Marx-Vorlesung als' besondere wissenschaftliche Veranstaltung der Akademie statt. (3) Zu Ehren des Gründers der Akademie wird im Juli eines jeden Jahres der Leibniz-Tag als festliche Versammlung der Akademie durchgeführt. Diese Versammlung dient der öffentlichen Berichterstattung über die Tätigkeit der Akademie und der Vorstellung der neu gewählten Mitglieder der Akademie; sie ist mit einem wissenschaftlichen Festvortrag verbunden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren. Darunter ist insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchungsarbeit wurde erreicht, daß die Angehörigen der Linie den höheren Anforderungen er die politisch-operative Arbeit zunehmend bewußter gerecht werden. Auf diesen Grundlagen konnten Fortschritte bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch zu nutzen. Zugleich ist ferner im Rahmen der Zusammenarbeit mit den zuständigen anderen operativen Diensteinheiten zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer Bestandteil der Grundaufgäbe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der gesellschaftlichen Gesamtentwicklung im Verantwortungsbereich planmäßig nach den gegenwärtigen und perspektivischen Aufgaben auf der Grundlage wissenschaftlich erarbeiteter Gesamt- und Teilprognosen erfolgen.

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