Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 244

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 244 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 244); 244 Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 4. Juli 1984 werden, die Wissenschaft und Technik mit hervorragenden Leistungen und Ergebnissen bereichert, auf deren Nutzung in der gesellschaftlichen Praxis maßgebend Einfluß genommen und sich dadurch hohe Verdienste um den Fortschritt der Wissenschaft in der DDR erworben haben. Ihre Zugehörigkeit zur Akademie ist mit der Anerkennung und aktiven Mitwirkung bei der Erfüllung des in diesem Statut festgelegten gesellschaftlichen Auftrages der Akademie verbunden. (2) Die Ordentlichen und Korrespondierenden Mitglieder der Akademie sind verpflichtet, an der Arbeit der Akademie mitzuwirken und wissenschaftliche Beiträge zur Erfüllung der Aufgaben der Akademie zu leisten, an den Sitzungen des Plenums und der Klassen regelmäßig teilzunehmen und sich an deren Tätigkeit mit wissenschaftlichen Vorträgen und in anderer Weise zu beteiligen. Sie verfolgen den Entwicklungsstand und die Entwicklungstendenzen auf ihrem Wissenschaftsgebiet und den angrenzenden Gebieten und leiten Empfehlungen für die Vertiefung der betreffenden Wissenschaftsdisziplin ab. Die Ordentlichen und Korrespondierenden Mitglieder erhalten für die Mitarbeit in der Akademie eine Dotation. (3) Die Ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Statuts zu wählen, an der Beschlußfassung im Plenum teilzunehmen, den Titel „Ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften der DDR“ zu führen und die Ehrennadel der Akademie zu tragen. (4) Die Korrespondierenden Mitglieder sind berechtigt, an der Beschlußfassung im Plenum teilzunehmen, den Titel „Korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften der DDR“ zu führen und die Ehrennadel der Akademie zu tragen. (5) Die Erfüllung der sich aus der Mitgliedschaft Ordentlicher und Korrespondierender Mitglieder der Akademie ergebenden Verpflichtungen gilt als Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsrechtsverhältnisses des betreffenden Mitglieds. (6) Die Zahl der Ordentlichen Mitglieder bis zum 65. Lebensjahr (bei Frauen bis zum 60. Lebensjahr) soll 90 nicht übersteigen. Die Gesamtzahl der Korrespondierenden Mitglieder soll nicht mehr als 100 betragen. § 18 Die Auswärtigen Mitglieder der Akademie (1) Zu Auswärtigen Mitgliedern der Akademie können Wissenschaftler gewählt werden, die nicht Staatsbürger der DDR sind und die sich auf Grund ihrer hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen international anerkannte Verdienste um den Fortschritt von Wissenschaft und Technik erworben haben. Die Auswärtigen Mitglieder erkennen das in diesem Statut festgelegte humanistische Grundanliegen der Akademie an. (2) Die Akademie festigt ihre Beziehungen zu den Auswärtigen Mitgliedern durch Informationen über das wissenschaftliche Leben der Akademie und in anderer geeigneter Weise. (3) Die Auswärtigen Mitglieder pflegen ihre Verbindung zur Akademie. Sie sind berechtigt, den Titel „Auswärtiges Mitglied der Akademie der Wissenschaften der DDR“ zu führen und die Ehrennadel der Akademie zu tragen. § 19 Die Mitarbeiter der Akademie (1) Die Tätigkeit der Mitarbeiter der Akademie ist auf Grund der Stellung und der Aufgaben der Akademie, in der sozialistischen Gesellschaft mit besonderen Pflichten verbunden; sie stellt eine hohe gesellschaftliche Anerkennung dar. Die Mitarbeiter der Akademie müssen nach ihrer Persönlichkeit, Qualifikation und Leistung die Gewähr dafür bieten, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben verantwortungsbewußt erfüllen, zur Verwirklichung des gesellschaftlichen Auftrages der Akademie wirkungsvoll beitragen und ihr gesamtes Verhalten mit der Verantwortung der Akademie in Übereinstimmung bringen. (2) Die Mitarbeiter der Akademie sind verpflichtet, die wissenschaftliche Arbeit der Akademie, insbesondere ihre Forschung, mit Initiative, Schöpfertum sowie Leistungs- und Risikobereitschaft zu fördern, sich an der Überführung der Forschungsergebnisse in die gesellschaftliche Praxis zu beteiligen und dazu beizutragen, daß die gesellschaftliche Wirksamkeit der Akademie und ihr Ansehen erhöht werden. Sie wirken an der Leitungs- und Planungstätigkeit der Akademie mit. VI. Die Gliederung der Akademie §20 Das Plenum (1) Das Plenum der Akademie ist die Vollversammlung der Ordentlichen und Korrespondierenden Mitglieder der Akademie. Auf Einladung des Präsidenten können an Beratungen des Plenums Gäste teilnehmen. (2) Das Plenum berät grundlegende wissenschaftliche Probleme, die aus dem allgemeinen Erkenntnisfortschritt, aus der Differenzierung und Integration der Wissenschaften sowie aus der Anwendung der Wissenschaft in der gesellschaftlichen Praxis entstehen. Das Plenum fördert die Verbindungen zwischen den Wissenschaftsgebieten. Es leistet Beiträge zur Förderung und Gestaltung von Wissenschaft, Technik, Bildung, Kultur und Gesundheitsschutz in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie zur Pflege progressiver Traditionen in der Wissenschaft. Das Plenum gewinnt Erkenntnisse über Tendenzen in der Wissenschaftsentwicklung und unterstützt die Klärung von Querschnittsproblemen. Es verabschiedet Empfehlungen zu Grundfragen und zu interdisziplinären Problemen der Wissenschaftsentwicklung und behandelt Vorträge von Mitgliedern der Akademie über eigene Forschungen. Das Plenum fördert das wissenschaftliche und kulturelle Leben in der DDR sowie die Verbreitung, Popularisierung und Nutzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Beratungsergebnisse des Plenums werden in geeigneter Form publiziert. (3) Im Plenum werden neue Ordentliche, Korrespondierende und Auswärtige Mitglieder der Akademie gewählt sowie Vorschläge für die Berufung des Präsidenten, der Vizepräsidenten und des Generalsekretärs der Akademie verabschiedet. Im Plenum wird über die Beendigung der Mitgliedschaft zur Akademie entschieden. (4) Das Plenum beschließt über die Verleihung von Auszeichnungen der Akademie. Die vorgesehene Ernennung wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Professor wird dem Plenum mitgeteilt. (5) Wahlrecht im Plenum besitzen die Ordentlichen Mitglieder der Akademie. (6) Wahlen und Entscheidungen gemäß Abs. 3 kommen mit einfacher Mehrheit der im Plenum anwesenden Ordentlichen Mitglieder zustande. Wahlen finden nur statt, wenn mehr als die Hälfte der Ordentlichen Mitglieder im Plepum anwesend ist. Ordentliche Mitglieder, die verhindert sind, an der Wahlsitzung teilzunehmen, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl wahrnehmen; sie gelten in der Wahlsitzung als anwesend. (7) Beschlüsse gemäß Abs. 4 werden mit einfacher Mehrheit der im Plenum anwesenden Ordentlichen und Korrespondierenden Mitglieder gefaßt. Das Plenum ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder im Plenum anwesend ist. Ordentliche und Korrespondierende Mitglieder, die verhindert sind, an der betreffenden Sitzung teilzunehmen, können ihr Stimmrecht brieflich wahrnehmen; sie gelten in der betreffenden Sitzung als anwesend.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 244 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 244) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 244 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 244)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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