Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 243

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 243 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 243); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 4. Juli 1984 243 terstützung bei der Nutzung der materiellen Mittel und der Infonmationsfonds. §9 Zusammenarbeit mit Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen Die Akademie erbringt einen wirkungsvollen Beitrag zur Leistungsentwicklung der Volkswirtschaft und unterhält vertraglich geregelte Kooperationsbeziehungen mit volkseigenen Kombinaten, Betrieben und anderen Partnern. Diese Kooperationsbeziehungen sind auf die Ausarbeitung langfristiger Forschungs- und Entwicklungsstrategien sowie auf die Intensivierung des Reproduktionsprozesses, insbesondere auf die Schaffung und Nutzung grundlegender wissenschaftlicher Ergebnisse für die Entwicklung von Erzeugnissen, Technologien und Verfahren, gerichtet. Sie dienen zugleich der Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit und dem Ausbau des Forschungs- und Entwicklungspotentials der Partner. Diese Kooperationsbeziehungen sind zur Erhöhung der ökonomischen Wirksamkeit der Forschung der Akademie und ihrer Einnahmen zu nutzen. § 10 Zusammenarbeit mit örtlichen Staatsorganen Die Zusammenarbeit der Akademie mit den örtlichen Staatsorganen hat das Ziel, eine mit den territorialen Bedingungen korrespondierende Entwicklung der Akademie zu sichern, Beiträge der Akademie zur Entwicklung des wissenschaftlichen und kulturellen Lebens in den Territorien zu leisten und die territoriale Rationalisierung zu fördern. IV. Internationale Zusammenarbeit der Akademie §11 Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit Die internationalen Beziehungen der Akademie dienen der Lösung der ihr übertragenen Aufgaben und dem Fortschritt der Wissenschaft. Sie werden in Übereinstimmung mit der Außenpolitik der DDR und den staatlichen Entscheidungen sowie auf der Grundlage der entsprechenden völkerrechtlichen Verträge gestaltet. Die Zusammenarbeit mit Partnern in der UdSSR und in anderen sozialistischen Staaten wird planmäßig weiterentwickelt und besonders gefördert; sie dient der Verwirklichung von Aufgaben der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW. §12 Internationale sozialistische Wissenschaftskooperation (1) Die wissenschaftliche Zusammenarbeit der Akademie mit den Akademien der Wissenschaften der UdSSR und anderer sozialistischer Staaten ist darauf gerichtet, durch die Bearbeitung gemeinsamer Aufgaben zur Beschleunigung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts und zur breiten gesellschaftlichen Nutzung der Forschungsergebnisse beizutragen. Die Akademie schließt hierzu Vereinbarungen mit den Akademien der Wissenschaften dieser Staaten ab. (2) Die Akademie beteiligt sich an der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit innerhalb des RGW. §13 Internationale Beziehungen zu wissenschaftlichen Institutionen in nichtsozialistischen Staaten Die Akademie unterhält im Rahmen ihrer Aufgaben und auf der Basis der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils Beziehungen zu wissenschaftlichen Institutionen in nichtsozialistischen Staaten und trägt damit zur Förderung der Wissenschaft und zur Festigung des Friedens bei. Zur Gestaltung dieser Beziehungen schließt die Akademie Vereinbarungen mit wissenschaftlichen Institutionen in diesen Staaten ab. §14 Beziehungen zu zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen internationalen Organisationen (1) Die Akademie unterstützt die zuständigen Ministerien sowie anderen zentralen Staatsorgane und Institutionen der DDR bei der Wahrnehmung der Mitgliedschaft der DDR in internationalen zwischenstaatlichen Organisationen. Sie leistet hierzu wissenschaftliche Beiträge und entsendet Wissenschaftler für eine Tätigkeit in diesen Organisationen. (2) Die Akademie vertritt auf bestimmten Gebieten die Wissenschaft der DDR in nichtstaatlichen internationalen wissenschaftlichen Organisationen. Sie ist berechtigt, Mitglied derartiger Organisationen zu werden und die damit verbundenen Pflichten und Befugnisse wahrzunehmen. Zur Erfüllung der sich aus der Mitgliedschaft in nichtstaatlichen internationalen Organisationen ergebenden Koordinierungsfunktionen kann die Akademie Nationalkomitees der DDR bilden. §15 Beteiligung an internationalen Forschungseinrichtungen und Unternehmungen (1) Die Akademie beteiligt sich an der Bildung und Tätigkeit internationaler Forschungseinrichtungen. Sie ist berechtigt, Mitglied derartiger Einrichtungen zu werden und die damit verbundenen Pflichten und Befugnisse wahrzunehmen. (2) Die Akademie unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Forschungsschiffe und andere Anlagen zur wissenschaftlichen Meeresforschung. Sie beteiligt sich an internationalen wissenschaftlichen Expeditionen und Unternehmungen. V. Die Mitglieder und die Mitarbeiter der Akademie § 16 Allgemeine Grundsätze für die Tätigkeit der Mitglieder der Akademie (1) Der Akademie gehören Ordentliche, Korrespondierende! und Auswärtige Mitglieder an. Zu Akademiemitgliedern können Wissenschaftler gewählt werden, die mit bedeutenden wissenschaftlichen Leistungen zur Entwicklung der Wissenschaft, zur Festigung des Friedens und zum sozialen Fortschritt beigetragen haben. (2) Vorschläge zur Wahl neuer Akademiemitglieder können dem Präsidenten der Akademie von Mitgliedern des Ministerrates und von Ordentlichen Mitgliedern der Akademie unterbreitet werden. (3) Akademiemitglieder werden im Plenum der Akademie gewählt; die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Vorsitzenden des Ministerrates. (4) Die Mitgliedschaft zur Akademie kann durch eine im Plenum zu treffende Entscheidung beendet werden, wenn die der Mitgliedschaft zugrunde liegenden Voraussetzungen entfallen sind oder wenn das betreffende Akademiemitglied Mitgliedschaftspflichten gröiblich verletzt hat. Die Beendigung der Mitgliedschaft bedarf der Bestätigung durch den Vorsitzenden des Ministerrates. § 17 Die Ordentlichen und die Korrespondierenden Mitglieder der Akademie (1) 'Zu Ordentlichen und Korrespondierenden Mitgliedern der Akademie können Staatsbürger der DDR gewählt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität einschließlich anderer feindlich-negativer Handlungen als gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Prozeß in einer gesamtgesellschaftlichen Front noch wirksamer zu gestalten und der darin eingebetteten spezifischen Verantwortung Staatssicherheit für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und die Tatsache, daß sie über spezifische Kenntnisse zu den Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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