Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 222

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 222 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 222); 222 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 28. Juni 1984 (2) Die Minister der bewaffneten Organe treffen in Durchführung dieses Gesetzes und der dazu erlassenen Rechtsvorschriften in ihren Verantwortungsbereichen erforderliche Regelungen. §33 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. September 1984 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Gesetz vom 25. November 1953 zur Regelung des Jagdwesens (GBl. I Nr. 125 S. 1175), b) Ziff. 7 der Anlage des Anpassüngsgesetzes vom 11. Juni 1968 (GBl. I Nr. 11 S. 242), c) Achte Durchführungsbestimmung vom 14. April 1962 zum Gesetz zur Regelung des Jagdwesens (GBl. II Nr. 28 S. 255), d) Anordnung vom 10. Mai 1962 zur Bildung von Jagdgesellschaften (GBl. II Nr. 35 S. 316). Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am fünfzehnten Juni neunzehnhundertvierundachtzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den fünfzehnten Juni neunzehnhundertvierundachtzig a. Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Erste Durchführungsbestimmung zum Jagdgesetz Musterstatut und Beitragsordnung der Jagdgesellschaften vom 15. Juni 1984 Auf der Grundlage des § 32 Abs. 1 des Jagdgesetzes vom 15. Juni 1984 (GBl. I Nr. 18 S. 217) wird im Einvernehmen mjt den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: §1 Jagdgesellschaften Zur Ausübung der Jagd und der Erfüllung jagdwirtschaftlicher Aufgaben bestehen in der Deutschen Demokratischen Republik als gesellschaftliche Organisationen Jagdgesellschaften. §2 Musterstatut der Jagdgesellschaften Das Musterstatut der Jagdgesellschaften (Anlage 1) ist die Grundlage für die Ausarbeitung des Statuts jeder Jagdgesellschaft. §3 Statut der Jagdgesellschaft (1) Das Statut der Jagdgesellschaft ist unter breiter Einbeziehung der Mitglieder und unter Anleitung der Kreisjagd-behörde auszuarbeiten. (2) Über die Annahme des Statuts der Jagdgesellschaft entscheidet die Mitgliederversammlung. Das Statut gilt als beschlossen, wenn mindestens zwei Drittel aller Mitglieder zugestimmt haben. (3) Das in der Mitgliederversammlung der Jagdgesellschaft beschlossene Statut ist vom Vorstand der Jagdgesellschaft der Kreisjagdbehörde zur Registrierung vorzulegen. Diese hat vor der Registrierung zu prüfen,'ob das Statut den Rechtsvorschriften und den Grundsätzen des Musterstatuts entspricht. Das Statut tritt mit der Registrierung in Kraft. Mit der Registrierung des Statuts erhält die Jagdgesellschaft Rechtsfähigkeit. (4) Für Änderungen und Ergänzungen des Statuts der Jagdgesellschaft ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder erforderlich. Sie werden mit der Registrierung durch die Kreisjagdbehörde wirksam. §4 Register der Jagdgesellschaften und Mitgliederstatistik Die Krei'sjagdbehörde führt das Register der Jagdgesellschaften und die Mitgliederstatistik für den Kreis auf der Grundlage der Mitgliederstatistiken der Jagdgesellschaften. In das Register sind Name und Sitz der Jagdgesellschaften, Name des Vorsitzenden und der weiteren Vorstandsmitglieder sowie Datum der Annahme und Registrierung des Statuts sowie dessen Änderungen und Ergänzungen einzutragen. Mit der Eintragung des Namens des Vorsitzenden in das Register erfolgt die Bestätigung der Wahl des Vorsitzenden. §5 , ' Beitragsordnung der Jagdgesellschaften Für die Erhebung der Aufnahme-, Mitglieds- und Versicherungsbeiträge der Mitglieder der Jagdgesellschaften sowie die Regelung der Abführungen gilt die Beitragsordnung der Jagdgesellschaften (Anlage 2). §6 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. September 1984 in Kraft. Berlin, den 15. Juni 1984 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und Leiter der Obersten Jagdbehörde L i e t z Anlage 1 zu vorstehender Durchführungsbestimmung Musterstatut der Jagdgesellschaften Die Jagdgesellschaft ist die einheitliche gesellschaftliche Organisation, in der sich Arbeiter, Genossenschaftsbauern und andere Werktätige als Jäger, Jagdhundeführer und -Züchter, Falkner, Frettierer, Raubwildfänger und Jagdhornbläser zusammengeschlossen haben. Die Jagdgesellschaft erfüllt durch die ehrenamtliche Tätigkeit ihrer Mitglieder verantwortungsbewußt die ihr übertragenen gesellschaftlichen und jagdwirtschaftlichen Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Ein-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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