Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 217

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 217 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 217); 217 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1984 Berlin, den 28. Juni 1984 Teil I Nr. 18 Tag Inhalt Seite 15. 6. 84 Gesetz über das Jagdwesen der Deutschen Demokratischen Republik Jagdgesetz 217 15. 6. 84 Erste Durchführungsbestimmung zum Jagdgesetz Musterstatut und Beitragsordnung der Jagdgesellschaften 222 15. 6. 84 Zweite Durchführungsbestimmung zum Jagdgesetz Staatliche Jagdgebiete und Wildforschungsgebiete 228 15. 6. 84 Dritte Durchführungsbestimmung zum Jagdgesetz Jagdbare Tiere sowie Jagd- und Schonzeiten : 229 15.6.84 Vierte Durchführungsbestimmung zum Jagdgesetz Aufgaben der staatlichen Forst- wirtschaftsbetriebe und der Jagdgesellschaften bei der Wildbewirtschaftung 231 15. 6. 84 Fünfte Durchführungsbestimmung zum Jagdgesetz Jagdprüfungsordnung 234 14.6.84 Zweite Verordnung über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds ’ 238 25. 5. 84 Anordnung Nr. 55 über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik 238 1. 6. 84 Anordnung über den Einsatz von Primär- und Sekundärkorund Staatliche Einsatzbestimmung 239 10. 5. 84 Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesund- heits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes 239 ‘Berichtigung , - 240 Gesetz über das Jagdwesen der Deutschen Demokratischen Republik Jagdgesetz vom 15. Juni 1984 Das Jagdwesen der Deutschen Demokratischen Republik hat seine Grundlagen in der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung, in der von der Arbeiterklasse ausgeübten politischen Macht, die sie unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern und den anderen Werktätigen verwirklicht. Der sozialistische Staat gewährleistet den Arbeitern, Genossenschaftsbauern und anderen Werktätigen das Recht und die Bedingungen zur Ausübung der Jagd und stellt den Jagdgesellschaften unentgeltlich Jagdflächen zur Verfügung. Das Ziel des sozialistischen Jagdwesens der Deutschen Demokratischen Republik besteht in der einheitlich organisierten und effektiven Bewirtschaftung und Hege des volkseigenen Wildes sowie der Verhütung von Wildschäden in der Land-und Forstwirtschaft. Damit wird ein Beitrag zur Erhaltung und Pflege der natürlichen heimatlichen Umwelt, zur Versorgung der Bevölkerung mit Wildbret, zur Bereitstellung jagdwirtschaftlicher Rohstoffe für die Industrie und zur Erzielung hoher Trophäenqualitäten geleistet. Zur Erreichung der Zielstellung werden die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen angewendet. Zur weiteren Entwicklung und Festigung des sozialistischen Jagdwesens der Deutschen Demokratischen Republik beschließt die Volkskammer das folgende Gesetz: I. Geltungsbereich und Grundsätze §1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Leitung, Planung und Organisation des Jagdwesens sowie die Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Jagd und bei der Wildbewirtschaftung. (2) Das Gesetz gilt für Staatsorgane, Kombinate, wirtschaftsleitende Organe, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen, Jagdgesellschaften und andere gesellschaftliche Organisationen und Bürger.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die Sicher- heit und Ordnung-gefährdenden Handlungen begehen können. Die Realisierung dieser grundsätzlichen Aufgabenstellung in Verbindung mit den erkannten Angriffsrichtungen des Feindes, stellen hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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