Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 215

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 215 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 215); Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 25. Juni 1984 215 (3) Diese Anordnung gilt für die zentralen Staatsorgane als Versorgungabereiche, die Fondsträger und Bedarfsträger sowie das bilanzierende und bilanzbeauftragte Organ VEB Flachglaskombinat Torgau, die Hersteller, den Produktionsmittelhandel des Bauwesens und die Importleitbetriebe1 (Lieferer). (4) Diese Anordnung findet für Lieferungen und Leistungen an die bewaffneten Organe nur Anwendung, soweit in der Verordnung vom 15. Oktober 1981 über Lieferungen und Leistungen an die bewaffneten Organe Lieferverordnung (LVO) (GBl. I Nr. 31 S. 357) nichts anderes festgelegt ist. §2 Grundsätze (1) Zur Durchsetzung einer hohen Materialökonomie haben die Hersteller von Tafel- und Spiegelglas und die Bedarfsträger solche Bedingungen für ihre Kooperation zu schaffen, daß die materiellen Fonds mit Erzeugnissen geringer Materialintensität in Anspruch genommen und die verfügbaren Sortimente und Qualitäten zweckentsprechend und sparsam eingesetzt werden. Dabei haben die Hersteller die Verbraucher über den effektivsten Einsatz von Tafel- und Spiegelglas entsprechend den volkswirtschaftlichen Erfordernissen zu beraten und gemeinsam den Anteil zur höchstmöglichen Verwertung von Anfallmaßen festzulegen. Lieferungen von Anfallmaßen sind Bestandteil des Bilanzanteiles. (2) Von den Herstellern vorgesehene Veränderungen im Sortiment und in der Qualität der Erzeugnisse bei durchzuführenden notwendigen Generalreparaturen der Glasschmelzaggregate sind den Bedarfsträgern so rechtzeitig mitzuteilen und mit ihnen abzustimmen, daß sie alle notwendigen Maßnahmen zum Einsatz der zur Verfügung stehenden Tafel- und Spiegelgläser vorbereiten und durchführen können. (3) Die Bedarfsträger haben die Hersteller von Tafel- und Spiegelglas bei beabsichtigten Neuentwicklungen ihrer Erzeugnisse, Konstruktionen und Technologien entsprechend der Verordnung vom 17. Dezember 1981 über das Pflichtenheft für Aufgaben der Forschung und Entwicklung Pflichtenheft-Verordnung (GBl. I 1982 Nr. 1 S. 1) in die Erarbeitung und Verteidigung des Pflichtenheftes einzubeziehen, wenn die Entwicklung zu Veränderungen des Bedarfes an Flach- und Spiegelglas in Menge, Qualität oder Sortiment führt. (4) Die Hersteller von Tafel- und Spiegelglas haben die Hauptverbraucher bei beabsichtigten Neuentwicklungen von Tafel- und Spiegelglas oder Technologien in die Erarbeitung und Verteidigung des Pflichtenheftes entsprechend der Pflichtenheft-Verordnung einzubeziehen, wenn die Entwicklung zu Veränderungen in der Menge des bisherigen Aufkommens nach Sortimenten und Qualitäten führt und wesentliche neue Anforderungen an die Verarbeitungsbedingungen der Hauptverbraucher stellt. Auf Verlangen des Herstellers oder der Bedarfsträger ist ein Koordänierungsvertrag abzuschließen, in dem die Partner sich zu abgestimmten Maßnahmen und Entscheidungen im Hinblick auf die zu erwartenden Bedarfsveränderungen verpflichten. (5) Die Bedarfsträger haben den VBB Flachglaskombinat Torgau während der Erarbeitung des Entwurfes des Jahresvolkswirtschaftsplanes über wesentliche Änderungen des mengenmäßigen Bedarfes und des Sortimentes zu informieren. §3 Zentrale staatliche Leitung (1) Die Versorgung der Volkswirtschaft mit Tafel- und Spiegelglas erfolgt unter Leitung und Kontrolle des Ministeriums für Glas- und Keramikindustrie, das in engem Zusammenwirken mit den Versorgungsbereichen die Versorgung planmäßig sichert. 1 Z. Z. beauftragt: VEB Baustoffversorgung Potsdam VEB Baustoffversorgung Bernburg. (2) Grundlage der Versorgung mit Tafel- und Spiegelglas sind die Rechtsvorschriften über die Materialplanung und -bilanzierung sowie die festgelegten Staatsfonds. §4 V ersorgungsgnmdlage (1) Die Versorgung der Volkswirtschaft einschließlich des Bedarfes der ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung erfolgt /im Rahmen der staatlichen Plankennziffer Bilanzanteil. (2) Bei der Versorgung sind die verbraucherseitigen Ist-Bestände, einschließlich der Bestände auf Baustellen, mit ednzubeziehen. Der VEB Flachglaskombinat Torgau ist verpflichtet, -bei Beständen, die die bestätigten Normative der Vorratshaltung übersteigen, die erforderlichen Maßnahmen zum Abbau, einschließlich Kürzung der Fonds, einzuleiten und durchzusetzen. (3) Der Bdlanzanteil je Quartal und Fondsträger beträgt grundsätzlich 25 % des Jahresbilanzanteiles. (4) Die Bestimmung des Abs. 3 gilt nicht, wenn das Ministerium für Glas- und Keramikindustrie in Übereinstimmung mit der Staatlichen Plankommission und in Abstimmung mit den Versorgungsbereichen eine andere Quartalsaufteilung festgelegt hat oder wenn die Versorgung aus Importen erfolgt. §5 Aufschlüsselung durch die Versorgungsbereiche (1) Die Versorgungsbereiche schlüsseln die Bilanzanteile auf ihre Fondsträger auf und informieren, untergliedert nach Direktbezug und Lagerbezug, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der staatlichen Aufgaben das Ministerium für Glas-und Keramikindustrie und den VEB Flachglaskombinat Tor-gau. (2) Über den Lagerbezug sind insbesondere zu versorgen: die Fondsträger der Industrieministerien und der übrigen Ministerien mit einem Jahresbedarf unter 40 Tm2 ED, die Betriebe des Handwerks und Bauhandwerks im Rahmen der Fonds der für diese Betriebe zuständigen Ministerien. Im Rahmen der dem Produktionsmittelhandel zur Verfügung stehenden Fonds erfolgt die Versorgung der Kleinabnehmer. (3) Unter Nachweis des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfes iund Zugrundelegung fortschrittlicher Materialverbrauchsnormen erfolgen auf der Grundlage der verbraucherseitigen Bedarfsinformation (Vordruck 1801) der planung-spflichtigen Fondsträger einschließlich der Räte der Bezirke für den Bereich der örtlichen Versorgungswirtschaft, der Bedarfsplanung des Produktionsmittelhandels (VEB Baustoffversorgung) für die nichtplanungspflichtigen Kleinabnehmer Bedarfsverteidigungen der wichtigsten Fondsträger vor dem VEB Flachglaskombinat Torgaiu, in deren Ergebnis die vorläufigen Bilanzanteile, gegliedert nach Direkt- und Lagerbezug, protokolliert bzw. für alle anderen Fondsträger festgelegt werden. (4) Über Veränderungen der auf die Bedarfsträger bzw. Fondsträger aufgeschlüsselten Bilanzanteile durch den Versorgungsbereich ist der VEB Flachglaskombinat Torgau innerhalb von 2 Wochen zu unterrichten. (5) Wird dm Ergebnis der Bedarfsverteidigung und der Protokollierung der vorläufigen Bilanzanteile nach Prüfung aller Möglichkeiten zwischen dem VEB Flachglaskambinat Torgau und einem Fondsträger keine den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechende Übereinstimmung erzielt, ist unter Einbeziehung des Ministeriums für Glas- und Keramik-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung mit dem Untersuchungsorgan anderen Diensteinheiten Staatssicherheit oder der Deutschen Volkspolizei zu koordinieren. Die Hauptaufgaben des Sachgebietes Gefangenentransport und operative Prozeßabsicherung bestehen in der - Vorbereitung, Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Rechten Inliaf tierter bezüglich der Verbildung zu Rechtsanwälten und Notaren, Mitarbeitern ausländischer Vertretungen und Angehörigen und Bekannten ergeben, sind ebenfalls voll zu nutzen.

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