Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 214

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 214 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 214); 214 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 25. Juni 1984 Durchführungsbestimmung zum Entschädigungsgesetz Besteuerungsregelung vom 15. Juni 1984 Aufgrund des § 16 des Gesetzes vom 15. Juni 1984 über die Entschädigung für die Bereitstellung von Grundstücken Ent-schä'digungsgesetz (GBl. I Nr. 17 S. 209) wird folgendes bestimmt: §1 Die Einzelschuldbuchforderung eines Entschädigungsberechtigten bzw. Gläubigers mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik, die nicht mehr als 10 000 M beträgt, ist vermögensteuerfrei. Die Zinseinkünfte daraus unterliegen nicht der Besteuerung. §2 (1) Einzelschuldbuchforderungen mit besonderen Vermerken unterliegen nicht der Vermögensteuer. (2) Gehört ein Anspruch an einer Einzelschuldbuchforderung mit besonderen Vermerken zu einem Nachlaß, ist die Erbschaftsteuer vorläufig festzusetzen. Grundlage dafür sind die jeweiligen Vermögenswerte des Entschädigungsberechtigten bzw. Gläubigers vor dem Übergang des Grundstückes in sozialistisches Eigentum. Die endgültige Festsetzung der Erbschaftsteuer erfolgt, wenn der Nachweis der einzelnen Ansprüche erbracht wird. §3 Zinseinkünfte für die Zeit vom Entzug des Eigentumsrechtes bis zur Feststellung des Entschädigungsanspruches sind getrennt von übrigen Einkünften nach den für den Entschädigungsberechtigten bzw. Gläubiger geltenden Steuertarifen ohne Steuerklassenermäßigungen und ohne Steuerfreibeträge zu besteuern. §4 (1) Der Veräußerungsgewinn (Differenzbetrag zwischen der Entschädigung und dem Buchwert des in Anspruch genommenen Grundstückes), der durch die Feststellung der Entschädigung für ein Betriebsgrundstück entsteht, unterliegt getrennt von den übrigen Einkünften der Besteuerung nach den für den Entschädigungsberechtigten geltenden Steuertarifen ohne Steuerklassenermäßigungen und ohne Steuerfreibeträge. Mehrere Veräußerungsgewinne, die in einem Jahr entstehen, sind zusammenzurechnen. (2) Die sich nach Abs. 1 ergebende Steuer wird für Bürger mit Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik um 30 % ermäßigt. (3) Wird von den zuständigen staatlichen Organen genehmigt, für ein in Anspruch genommenes Betriebsgrundstück ein anderes Betriebsgrundstück zu errichten bzw. zu erwerben, kann auf Antrag eine zusätzliche Abschreibung in Höhe des Veräußerungsgewinnes vorgenommen werden. Voraussetzung ist, daß die Fertigstellung bzw. der Kauf des neuen Grundstückes innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Jahres erfolgt, für das der Veräußerungsgewinn zu ermitteln ist. Die zusätzliche Abschreibung ist im Grundmittelnachweis bzw. Anlagenverzeichnis auszuweisen. (4) Übersteigt der Veräußerungsgewinn die Anschaffungsoder Herstellungskosten für das neue Betriebsgrundstück, ist der übersteigende Betrag gemäß den Absätzen 1 und 2 zu besteuern. §5 Werden volkseigene Forderungen gemäß § 7 des Gesetzes erlassen, die im Zusammenhang mit einem Betriebsvermögen stehen, so unterliegt der sich dadurch ergebende Gewinn nicht der Besteuerung. §6 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. Berlin, den 15. Juni 1984 Der Minister der Finanzen H ö f n e r Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik über die Bestätigung der Haushaltsrechnung für das Jahr 1983 und Entlastung des Ministerrates vom 15. Juni 1984 Die der Volkskammer vom Ministerrat vorgelegte Haushaltsrechnung für das Jahr 1983 wird bestätigt. Dem Ministerrat wird für das Haushaltsjahr 1983 Entlastung erteilt. Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 9. Tagung am 15. Juni 1984 gefaßt. Berlin, den 15. Juni 1984 Der Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Horst Sindermann Anordnung über die Versorgung der Volkswirtschaft mit Tafel- und Spiegelglas Tafel- und Spiegelglasversorgungsanordnung vom 15. Mai 1984 Im Einvernehmen mit den Leitern der für die Hauptverbraucher von Tafel- und Spiegelglas zuständigen zentralen Staatsorgane wird -zur planmäßigen und flexiblen Versorgung der Volkswirtschaft mit Tafel- und Spiegelglas folgendes an-geordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Versorgung der Volkswirtschaft mit Tafel- und Spiegelglas. (2) Tafel- -und Spiegelglas im Sinne dieser Anordnung sind Tafelglas, Nenndicke unter 2,0 mm (Dünnglas) (ELN-Nr. 153 11 100) Tafelglas, Nenndicke 2,0 4,0 mm (Fensterglas) (ELN-Nr. 153 11 200) Tafelglas, Nenndicke über 4,0 mm (Dickglas) (ELN-Nr. 153 11 300) Spiegelglas (nach dem Floatverfahren hergestellt nicht verspiegelt) (ELN-Nr. 153 12 000).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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