Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 205

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 205 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 205); Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 25. Juni 1984 205 Gründe schriftlich zu ergehen und eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten. Sie sind den Betroffenen durch Aushändigung oder Zusendung bekanntzugeben. §21 Beschwerdeverfahren (1) Gegen die im § 20 genannten Entscheidungen kann Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich unter Angabe der Gründe bei dem Staatsorgan einzulegen, das die Entscheidung getroffen hat. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Über die Beschwerde ist innerhalb von 4 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem gemäß Abs. 3 Entscheidungsbefugten zuzuleiten. Der Beschwerdeführer ist davon zu informieren. Die für die Beschwerdeentscheidung Zuständigen haben innerhalb weiterer 4 Wochen endgültig zu entscheiden. (2) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (3) Über Beschwerden entscheiden endgültig 1. bei Entscheidungen der zuständigen Mitglieder der örtlichen Räte die Vorsitzenden der örtlichen Räte, 2. bei Entscheidungen des zuständigen Rates durch Beschluß der übergeordnete Rat durch Beschluß. (4) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und dem Beschwerdeführer auszuhändigen oder zuzusenden. § 22 Übergangsbestimmungen "Sr, (1) Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes laufende Inanspruch- nahmeverfahren sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften zu Ende zu führen. (2) Wurden Neubaumaßnahmen für Bauauftraggeber vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ohne Regelung der Eigentumsverhältnisse vorgenommen, sind die Eigentumsverhältnisse entsprechend diesem Gesetz zu regeln. §23 Folgebestimmungen V. Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsvorschriften erlassen der Ministerrat sowie der Minister für Bauwesen. §24 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Gesetz vom 6. September 1950 über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz) (GBl. Nr. 104 S. 965); 2. Bekanntmachung vom 15. September 1950 der Grundsätze des Städtebaues (MinBl. Nr. 25 S. 153); 3. Beschluß vom 25. Januar 1951 über die Aufnahme der Tätigkeit der Deutschen Bauakademie (GBl. Nr. 15 S. 71); 4. Durchführungsverordnung vom 7. Juni 1951 zum Aufbaugesetz (GBl. Nr. 69 S. 552); 5. Erste Durchführungsbestimmung vom 24. Januar 1953 zum Aufbaugesetz (GBl. Nr. 12 S. 170); 6. Zweite Verordnung vom 28. August 1958 zur Durchführung des Aufbaugesetzes (GBl. I Nr. 57 S. 661); 7. Zweite Durchführungsbestimmung vom 29. September 1972 zum Aufbaugesetz (GBl. II Nr. 59 S. 641); 8. Anordnung vom 27. August 1951 zur Durchführungsverordnung zum Aufbaugesetz (MinBl. Nr. 27 S. 103). Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am fünfzehnten Juni neunzehnhundertvierundachtzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den fünfzehnten Juni neunzehnhundertvierundachtzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Durchführungsverordnung zum Baulandgesetz vom 15. Juni 1984 Auf Grund des § 23 des Baulandgesetzes vom 15. Juni 1984 (GBl. I Nr. 17 S. 201) wird folgendes verordnet: Zu § 5 des Baulandgesetzes: §1 Die Information der Einwohner, Betriebe und Einrichtungen über die im Territorium geplanten Baumaßnahmen und die dafür benötigten Grundstücke sowie die Beratung mit ihnen darüber durch die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte in den Städten, Stadtbezirken und Gemeinden ge- meinsam mit den Bauauftraggebern hat grundsätzlich im Zusammenhang mit der öffentlichen Vorstellung der Baumaßnahme zu erfolgen. Sie ist spätestens vor der Grundsatzentscheidung oder anderen verbindlichen Entscheidungen, die die Vorbereitung der Baumaßnahme abschließen, vorzunehmen. Die Ergebnisse der Beratung sind zu den die Vorbereitung der Baumaßnahme abschließenden Entscheidungen vorzulegen. Zu § 6 Abs. 3 des Baulandgesetzes: §2 Die Einhaltung der Flächennormative zur rationellen Nutzung des Baulandes ist bei der Bestätigung der Investitionsdokumentation entsprechend den Rechtsvorschriften zu kontrollieren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland Straftaten begingen. Davon unterhielten Verbindungen zu feindlichen Organisationen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten erneut im Jahre die Delikte des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr entwichen die Verhafteten Hans-Bodo und Klaus-Oürgen aus einer Untersuchungshaftanstalt.

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