Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 13

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 13 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 13); Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 26. Januar 1984 13 §5 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. Berlin, den 27. Dezember 1983 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung Kuntsche Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Eine Zulassung oder Berechtigung vom Amt ist nicht erforderlich für: 1. die Errichtung, Instandsetzung und/oder Revision von Flüssiggasanlagen, bei denen die Verbrauchsbehälter mit ortsveränderlichen Gasanwendungsanlagen außer Haushaltgasgeräte nach TGL 28043 und Flüssiggasanlagen in Schienenfahrzeugen der Deutschen Reichsbahn unmittelbar durch Schlauchleitungen verbunden sind, z. B. Anlagen mit Campinggasgeräten nach TGL 32734; 2. das Auswechseln von Kocherbrennern, einschließlich Brenndeckeln und Zwischenringen, wenn damit keine Einstellarbeiten verbunden sind; 3. das Ein- und Ausbauen von nicht gasführenden Bauteilen von Flüssiggasanlagen; l 4. die Instandsetzung und/oder Revision von Gasanwendungsanlagen und ausgebauten Baugruppen, wie z. B. Druckreglern, Armaturen; 5. Instandsetzungsarbeiten und/oder Revisionen an betriebseigenen Flüssiggasanlagen, wenn die Instandsetzungs-arbeiten durch Werktätige, welche die personellen Voraussetzungen gemäß Anlage 2 erfüllen und vom Leiter des Betriebes hierfür eingesetzt wurden, ausgeführt werden. Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Personelle und technische Voraussetzungen für die Erteilung einer Zulassung bzw. Berechtigung zur Errichtung, Instandsetzung und/oder Revision von Flüssiggasanlagen 1. Personelle Voraussetzungen 1.1. Erfolgreicher Abschluß eines Lehrganges nach dem „Programm1 für die Qualifizierung von Werktätigen zur Errichtung und Instandsetzung von Flüssiggasanlagen“. 1.2. Leiter oder leitender Mitarbeiter Mindestqualifikation: Meister auf dem Gebiet der Metallverarbeitung. 1.3. Werktätige ohne Leitungsfunktion, die Flüssiggäsanlagen errichten, instandsetzen und/oder revidieren Mindestqualifikation: Facharbeiter der Fachrichtungen Installationstechnik (Gas oder Wasser), Gasversorgungstechnik, Technische Gebäudeausrüstung oder artverwandter Berufe (z. B. Schlosser, Klempner). 2. Technische Voraussetzungen Besitz der für die ordnungsgemäße Errichtung, Instandsetzung und/oder Revision von Flüssiggasanlagen erforderlichen Arbeitsmittel sowie der Meß- und Prüfeinrichtungen, mit denen die Einhaltung der sicherheitstechnischen Forderungen bei der Errichtung, Instandsetzung und/oder Revision kontrolliert werden kann. i Herausgegeben vom Staatssekretär lür Berufsbildung gemeinsam mit dem Leiter des staatlichen Amtes für Technische Überwachung; Bezugsquelle: Zentralversand Erfurt, 5010 Erfurt, Postschließfach 696. Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes vom 27. Dezember 1983 §1 Die Arbeitsschutzanordnung 873 vom 1. August 1956 Heizen, Beleuchten, Brennen und Schweißen mit verflüssigten Kohlenwasserstoffen (Propan, Propylen, Butan) oder Heizäther (Dimethyläther) und Technische Grundsätze (Sonderdruck Nr. 176 des Gesetzblattes), die Anordnung Nr. 1 vom 5. September 1979 zur Arbeitsschutzanordnung 873 (GBl. I Nr. 31 S. 298) und die Anordnung Nr. 2 vom 24. April 1981 zur Arbeitsschutzanordnung 873 (GBl. I Nr. 15 S. 219) werden aufgehoben.i 1 §2 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. Berlin, den 27. Dezember 1983 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung Kuntsche 1 Dafür gelten die Standards TGL 30345/01-/03 - GAB; Flüssiggasanlagen sowie für Schweißen und Schneiden die TGL 30270/01-/03 und die Anordnung vom 27. Dezember 1983 über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Flüssiggasanlagen sowie über die Berechtigung zur Errichtung, Instandsetzung und Revision nicht überwachungspflichtiger Flüssiggasanlagen (GBl. I Nr. 2 S. 12). Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes vom 15. Dezember 1983 §1 Die Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 261/2 vom 12. August 1968 Polygrafische Industrie (Sonderdruck Nr. 594 des Gesetzblattes) sowie die Anordnung zur Änderung der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 261/2 vom 1. Juli 1970 Polygrafische Industrie (GBl. II Nr. 61 S. 454) werden aufgehoben.1 1 Dafür gelten die Standards TGL 30390/01 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Polygrafische Maschinen; Allgemeine sicherheitstechnische Forderungen TGL 30390/02 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Polygrafische Maschinen; Sicherheitstechnische Forderungen für Ausrüstungen zur Druckformenherstellung und Reprotechnik TGL 30390/03 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Polygrafische Maschinen; Sicherheitstechnische Forderungen für Kartonagenmaschinen TGL 30390/04 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Polygrafische Maschinen; Sicherheitstechnische Forderungen für Druckmaschinen TGL 30390/05 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Polygrafische Maschinen; Sicherheitstechnische Forderungen für Schneidemaschinen TGL 30390/06 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Polygrafische Maschinen; Sicherheitstechnische Forderungen für Buchbindereimaschinen TGL 30390/07 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Polygrafische Maschinen; Sicherheitstechnische Forderungen für Hilfsausrüstungen TGL 30390/08 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Polygrafische Maschinen; Arbeitsschutz- und brandschutzgerechtes Verhalten TGL 30386/01 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Zellstoffund Papierherstellung; Sicherheitstechnische Forderungen TGL 30386/02 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Zellstoffund Papierherstellung; Arbeitsschutz- und brandschutz-gerechtes Verhalten TGL 30387 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Herstellung von Erzeugnissen aus Papier, Karton und Pappe sowie aus Folien für Verpackungszwecke; Allgemeine Forderungen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die übergebene Effekten, Protokolle über in Verwahrung genommene Dokumente und Wertsachen bei der Aufnahme in der UHA. folgenden Sprachen: englisch - französich - spanisch.

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