Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 112

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 112 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 112); 112 Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 10. April 1984 (2) Die VEB Stadtwirtschaft, die anderen volkseigenen Betriebe und Einrichtungen der örtlichen Versorgungswirtschaft sowie die Verwertungsbetriebe, die Küchenabfälle sammeln, unterbreiten unter Einbeziehung der Futtersammelbrigaden den Räten der Kreise, Städte bzw. Stadtbezirke Vorschläge für die Prämierung gemäß den Buchstaben a und b. (3) Die Räte der Kreise, Städte bzw. Stadtbezirke haben mit Nachweis der erreichten Ergebnisse und Leistungen eine exakte Abrechnung über die Verwendung dieser zweckgebundenen Prämienmittel durchzuführen. §14 Besteuerung Prämien gemäß § 12 Abs. 2 und § 13 sind lohnsteuerfrei. Sie unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung und gehören nicht zum Durchschnittsverdienst. §15 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich a) andere als im § 2 Absätze 1 und 2 festgelegte Neben-und/oder Abprodukte für Futterzwecke bereitstellt, mit Futtermitteln oder Futterreserven vermischt oder verfüttert, b) entgegen den Festlegungen des § 3 Abs. 3 Futterreserven, die direkt oder nach entsprechender Behandlung für Futterzwecke geeignet sind, nicht gewinnt, meldet oder bereitstellt, c) entgegen den Festlegungen des § 4 Futterreserven nicht abnimmt, aufbereitet oder verwertet, d) entgegen den Entscheidungen gemäß § 7 Absätze 2, 3 und 4 Futterreserven nicht sammelt oder transportiert, e) entgegen den Festlegungen des § 7 Abs. 5 ohne Sammelgenehmigung oder in Territorien, die ihm durch den Rat des Kreises, der Stadt oder der Gemeinde nicht zugeordnet wurden, Futterreserven sammelt, f) den Festlegungen gemäß § 11 Abs. 3 zuwider handelt, kann mit einem Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Wenn eine vorsätzliche Handlung gemäß Abs. 1 a) einen größeren Schaden verursachte oder hätte verursachen können, b) die gesellschaftlichen Interessen grob mißachtet, c) die staatliche oder öffentliche Ordnung erheblich beeinträchtigte oder d) wenn eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit aus Vorteilsstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet wurde, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Vorsitzenden der Räte der Kreise, der Städte und Stadtbezirke sowie den sachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern der Räte der Kreise, Städte und Stadtbezirke. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). Schlußbestimmungen §16 Rechtsvorschriften zur Durchführung dieser-Verordnung erlassen : a) der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft im Einvernehmen mit den zuständigen Ministern und Leitern der anderen zentralen Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit den zuständigen zentralen Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen, b) die zuständigen Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane im Einvernehmen mit dem Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. §17 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1984 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Anordnung vom 19. Oktober 1960 über die Beseitigung des Zentrifugenschlamms in Molkereien (GBL II Nr. 37 S. 418), b) § 14 der Dritten Durchführungsverordnung vom 14. Mai 1970 zum Landeskulturgesetz Sauberhaltung der Städte und Gemeinden und Verwertung von Siedlungsabfällen - (GBl. II Nr. 46 S. 339). Berlin, den 16. Februar 1984 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüter Wirtschaft L i e t z Anlage zu vorstehender Verordnung Futterreserven 1. Abfälle aus der Getreidebearbeitung und -Verarbeitung, der Saatgutaufbereitung sowie dem Getreide- und Futtermittelumschlag, sofern sie keine Substanzen enthalten, die den tierischen Organismus schädigen oder Rückstandsbildungen im Tier und in den tierischen Produkten verursachen; 2. Backabfälle, Teigabfälle, Fegemehl und andere Abfälle der Back- und Teigwarenindustrie; 3. Bierhefe, Biertreber, Schlempe, Malzkeime und andere Abfälle der Brauereien, Brennereien und Mälzereien; 4. Eiweißmischsilage, Fischsilage, Futterblut und andere Abfälle der Schlachtung sowie sonstige Abfälle der fleisch-und fischverarbeitenden Industrie; 5. Kartoffelpülpe, Dextrosemutterlauge und andere Abfälle der stärkeerzeugenden und kartoffelverarbeitenden Industrie; 6. Leimleder, Leimwasser und andere Abfälle der lederverarbeitenden Industrie; 7. Abfälle der zuckerrübenverarbeitenden Industrie; 8. Molke, Butterwasser, Kasein (frisch), Rote Lauge, Zentrifugenschlamm und andere Abfälle der milchverarbeitenden Industrie; ') Trester, Schälrückstände und andere Abfälle der obstund gemüseverarbeitenden Industrie; 10. Brütereiabfälle, Eierschalen, Futtereimasse; 11. Eicheln, Kastanien, Bucheckem, Nadelgrüngut; 12. Geflügeltiefstreu, Schweinegüllefeststoff u. a.; 13. Küchenabfälle; 14. weitere Futtermittel, für die staatliche Standards oder Festlegungen verbindlich oder die in das Futtermittelregister der Deutschen Demokratischen Republik eingetragen sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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