Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1984 Teil I (GBl. I Nr. 1-37, S. 1-456, 9.1.-28.12.1984).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1984, Seite 441 (GBl. DDR I 1984, S. 441); ?441 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1984 Berlin, den 28. Dezember 1984 Teil I Nr. 37 Tag Inhalt Seite 20.12. 84 Zweite Durchfuehrungsverordnung zum Gesetz ueber die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzverordnung) 441 5.11. 84 Bekanntmachung ueber die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Um- bewertung der Grundmittel 442 13.12. 84 Anordnung ueber die Abrechnung der Fondsrueckgaben an den Staat mittels Scheck der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik 442 14.11. 84 Vierte Durchfuehrungsbestimmung zur Tierseuchenverordnung Veterinaerhygienische Ueberwachung des Tierverkehrs 444 29.11. 84 Anordnung Nr. 4 ueber die Allgemeinen Bedingungen fuer freiwillige Sach- und Haft- pflichtversicherungen der Buerger 448 6.12. 84 Anordnung ueber die Durchfuehrung des zwischenstaatlichen Zahlungs- und Verrech- nungsverkehrs 449 11.12,84 Anordnung Nr. 2 ueber den Personen- und Gueterverkehr mit Kraftfahrzeugen im grenzueberschreitenden Verkehr 449 14.12. 84 Anordnung ueber die Umbewertung der Grundmittel 450 7.11. 84 Anordnung ueber die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Umbewertung der Grundmittel 451 Zweite Durchfuehrungsverordnung1 zum Gesetz ueber die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Crrenzverordnung) vom 20. Dezember 1984 Auf der Grundlage der ?? 4 Abs. 4 und 40 des Grenzgesetzes vom 25. Maerz 1982 (GBl. I Nr. 11 S. 197) wird folgendes verordnet: ?1 (1) Die Breite der Territorialgewaesser der Deutschen Demokratischen Republik wird unter Beachtung des ? 4 Abs. 3 des Grenzgesetzes erweitert. (2) Die aeussere Begrenzung der Territorialgewaesser der Deutschen Demokratischen Republik (Seegrenze) wird, beginnend an der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland, durch die Verbindungslinien zwischen den Koordinaten folgender Punkte bestimmt: 1. B = 53? 57 30" L = 10? 54 18" 2. B = 53? 5755" L = 10? 54 18" 3. B = 53? 5938" L = 10? 56 50" 4. B = 54? 0236" L= 11? 00. 36" Staatsgrenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland 5. B = 54? 0332" L = 11? 02 45" 1 (Erste) Durchfuehrungsverordnung vom 25. Maerz 1982 (GBl. I Nr. 11 S. 203) 6. B = 54? 0904" L = 11? 15 30" 7. B = 54? 21 10" L = 11? 48 00" 8. B = 54? 21 10" L = 12? 08 40" 9. B = 54? 2640" L = 12? 16 45" 10. B = 54? 3640" L = 12? 23 18" 11. B = 54? 44 02" L = 12? 4154", von diesem Punkt aus weiter in einem Abstand von 12 Seemeilen, gemessen von der Grundlinie gemaess ? 21 der Grenzordnung vom 25. Maerz 1982 (GBl. I Nr. 11 S. 208) bis zu dem Punkt mit den Koordinaten 12. B = 54? 0838" L = 14? 20 48", von da aus weiter entsprechend einer zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen zu treffenden Vereinbarung bis zu den Punkten mit den Koordinaten 13. B = 54? 01 42" L = 14? 15 16" 14. B = 53? 55 46" L = 14? 13 42". Staatsgrenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen (3) Der Verlauf der aeusseren Begrenzung der Territorialgewaesser der Deutschen Demokratischen Republik (Seegrenze) praejudiziert nicht noch ausstehende Abgrenzungen des Festlandsockels und der Fischereizone der Deutschen Demokratischen Republik mit benachbarten und gegenueberliegenden Staaten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung oder dessen Stellvertreter, in den Bezirken mit Genehmigung des Leiters der Bezirks-verwaltungen Verwaltungen zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für Erstvernehmungen. Bei Vernehmungen in den Zeiten von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr sind nur mit Genehmigung des Leiters der Hauptabteilung oder dessen Stellvertreter, in den Bezirken mit Genehmigung des Leiters der Bezirks-verwaltungen Verwaltungen zulässig.

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