Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1984 Teil I (GBl. I Nr. 1-37, S. 1-456, 9.1.-28.12.1984).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1984, Seite 224 (GBl. DDR I 1984, S. 224); ?224 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 28. Juni 1984 bildungsstaetten, -geraete und -mittel der Jagdgesellschaft zu nutzen; d) an der Loesung der jagdwirtschaftlichen Aufgaben und den Veranstaltungen der Jagdgesellschaft sowie an den von den zustaendigen Jagdbehoerden ausgeschriebenen Veranstaltungen teilzunehmen, wenn die dafuer entsprechenden Bedingungen erfuellt werden; e) wenn sie Inhaber einer Jagderlaubnis sind, die Jagd in allen Jagdgebieten der Jagdgesellschaft nach Zustimmung des zustaendigen Jagdleiters auszuueben; f) in den Publikationsorganen des Jagdwesens mitzuarbeiten ; g) bei Beschluessen zu ihrer Person von der Mitgliederversammlung oder vom Vorstand gehoert zu werden. (3) Die Mitglieder der Jagdgesellschaft haben die Pflicht, a) die Interessen des sozialistischen Staates zu vertreten und aktiv fuer dessen Ziele und Schutz einzutreten; b) die Bestimmungen des Jagdgesetzes und anderer Rechtsvorschriften sowie die Weisungen der Leiter der fuer die Jagd zustaendigen Staatsorgane einzuhalten und an deren Durchfuehrung aktiv mitzuwirken; c) das Statut gewissenhaft einzuhalten, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und die Beschluesse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes der Jagdgesellschaft sowie angewiesene Massnahmen des Vorsitzenden und des Jagdleiters zu erfuellen; d) sich aktiv am sozialistischen Wettbewerb der Jagdgesellschaft zu beteiligen, ehrlich und verantwoertungsbewusst an der Erfuellung der gesellschaftlichen und jagdwirtschaftlichen Aufgaben der Jagdgesellschaft teilzunehmen sowie eine vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu gewaehrleisten; e) in den Jagdgebieten im Sinne der sozialistischen Landeskultur fuer Ordnung und Sauberkeit sowie fuer die Erhaltung geschuetzter Pflanzen und Tiere zu wirken; f) auf Einladung an Beratungen und Veranstaltungen der Jagdgesellschaft, der zustaendigen Jagdbehoerde sowie des staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes teilzunehmen; g) an der Erziehung der Mitglieder zu sozialistischen Persoenlichkeiten aktiv mitzuwirken; h) gegen alle Fehler und Maengel in der Jagdgesellschaft offen aufzutreten und Kritik und Selbstkritik zu ueben; i) sich fuer die Erfuellung der Aufgaben in der Jagdgesellschaft staendig zu qualifizieren; j) die Volks- und jagdgesellschaftseigenen Jagdwaffen, Geraete, Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln sowie vor Beschaedigung und Verlust zu schuetzen; k) vor der Jagd bzw. Ausbildung von Jagdhunden oder. Greifvoegeln im Jagdgebiet sich beim zustaendigen Jagdleiter persoenlich anzumelden und sich entsprechend der Festlegung des Jagdleiters nach Beendigung der Jagd bzw. Ausbildung zurueckzumelden; l) die Zuchtbestimmungen fuer Jagdhunde bzw. Greifvoegel einzuhalten; m) die Aufnahme- und Mitgliedsbeitraege sowie die Versicherungsbeitraege entsprechend der Beitragsordnung der Jagdgesellschaften zu entrichten; n) bei der Ausuebung der Jagd und bei der Fuehrung von Jagdhunden die entsprechenden Erlaubnisse und die Beitragskarte mitzufuehren. ?5 Auszeichnungen (1) Mitglieder, die in der Jagdgesellschaft und im gesellschaftlichen Leben vorbildliche Leistungen vollbringen, koennen als moralische und materielle Anerkennung und Wuerdigung einzeln oder im Kollektiv durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgezeichnet werden. Dazu sind folgende Massnahmen besonders geeignet: a) Belobigung, b) Geld- oder Sachpraemien, c) Freigabe fuer den Abschuss eines Trophaeentraegers im Rahmen des Abschussplanes. (2) Die Mitgliederversammlung der Jagdgesellschaft kann der Kreisjagdbehoerde Vorschlaegen, folgende Anerkennungen und Auszeichnungen von einzelnen Mitgliedern oder Kollektiven vorzunehmen: a) Anerkennung mit Urkunde, b) Geld- oder Sachpraemien, c) Freigabe fuer den Abschuss eines Trophaeentraegers im, d) Hegemedaille im Jagdwesen der Deutschen Demokratischen Republik, e) Ehrennadel fuer besondere Leistungen im Jagdwesen der Deutschen Demokratischen Republik, f) Ehrenurkunde fuer besondere Leistungen im Jagdwesen der Deutschen Demokratischen Republik, g) staatliche Auszeichnungen. (3) Die Auszeichnungen gemaess Abs. 1 sind vom Vorsitzenden der Jagdgesellschaft der Kreisjagdbehoerde zur Eintragung in die Mitgliederstatistik fuer den Kreis mitzuteilen. ?6 Massnahmen bei Pflichtverletzungen (1) Bei Verstoessen gegen die Pflichten eines Mitglieds gemaess ? 4 Abs. 3 kann die Mitgliederversammlung innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntwerden folgende Massnahmen beschliessen: a) Ermahnung, b) Verweis, c) Verbot der Ausuebung der Jagd auf alle Wildarten oder auf bestimmte Wildarten oder auf Trophaeentraeger aller oder bestimmter Wildarten bis zu 1 Jahr, das auch ausserhalb der Jagdgesellschaft gilt, d) Verbot der Ausuebung der Zucht von Jagdhunden oder Greifvoegeln bis zu 1 Jahr, e) Ausschluss, wenn in groeblicher oder wiederholter Weise gegen die Pflichten als Mitglied verstossen wurde oder vorher ausgesprochene Massnahmen zur Erziehung erfolglos geblieben sind oder die im ? 2 genannten Bedingungen fuer die Mitgliedschaft in der Jagdgesellschaft nicht mehr gegeben sind. (2) In Zuchtangelegenheiten fuer Jagdhunde ist vor der Beschlussfassung ueber Pflichtverletzungen die Stellungnahme der Zentralen Zuchtbuchstelle fuer Hundesport einzuholen und diese ueber die beschlossenen Massnahmen zu informieren. (3) Jede Massnahme bdi Pflichtverletzungen ist eingehend zu begruenden und auszuwerten. Die Ursachen und beguenstigenden Bedingungen der Pflichtverletzungen sind aufzudecken und zu beseitigen. (4) Gegen den Beschluss eines zeitweiligen Verbots bzw. des Ausschlusses kann das betreffende Mitglied innerhalb 1 Monats nach Kenntnisnahme Einspruch bei der Kreisjagd-behoerde einlegen, die innerhalb 1 Monats nach Eingang des Einspruches endgueltig entscheidet. Der Einspruch eines Mitgliedes gegen den Beschluss der Mitgliederversammlung hat keine aufschiebende Wirkung auf die Durchfuehrung der beschlossenen Massnahme. (5) Die Massnahmen gemaess Abs. 1 sind vom Vorsitzenden der Jagdgesellschaft der Kreisjagdbehoerde zur Eintragung in die Mitgliederstatistik fuer den Kreis mitzuteilen. (6) Das von der Mitgliederversammlung beschlossene zeitweilige Verbot der Ausuebung der Jagd bzw. der Zucht von Jagdhunden oder Greifvoegeln gemaess Abs. 1 Buchstaben c und d ist vom Vorsitzenden der Jagdgesellschaft in die Mitglieds- und Beitragskarte des Mitglieds einzutragen. (7) Nach Ablauf der Dauer von Massnahmen bei Pflichtverletzungen, spaetestens jedoch nach 1 Jahr, ist dem Mitglied eine neue Beitragskarte auszustellen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen, ideologischen, militärischen und ökonomischen Grundlagen. der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit richten, sind Bestandteil der politischen Untergrundtätigkeit.

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