Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 93

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 93 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 93); 93 HodischuSbibuoihoi; £ 3£" GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1983 Berlin, den 4. April 1983 Teil I Nr. 9 Tag Inhalt Seite 10.2.83 Anordnung über Revisionen an überwachungspflichtigen Anlagen in zusätzlicher Arbeit ; 93 18. 2. 83 Anordnung über den Nothilfepaß 95 17.3.83 Anordnung über zentrale Pionierlager : 96 2. 3. 83 Anordnung Nr. 1 über die Änderung der Arbeitsschutzanordnung 537/1 Rammen 99 9. 3. 83 Anordnung Nr. 2 über Rechnungsführung und Statistik im sozialistischen Binnenhandel , - 99 8. 3. 83 Anordnung über die Aufhebung der Anordnung über Prämien für die Abbalgung von Haarraub wild 100 16.3.83 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Ge- sundheits- und Arbeitsschutzes 100 17. 3. 83 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Bauwesens 100 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 100 Anordnung über Revisionen an überwachungspflichtigen Anlagen in zusätzlicher Arbeit vom 10. Februar 1983 Im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und in Abstimmung mit den zuständigen zentralen Staatsorganen wird auf der' Grundlage der Rechtsvorschriften für die Leistungen in zusätzlicher Arbeit1 folgendes angeordnet: §1 (1) Diese Anordnung regelt die Zulässigkeit und Vergütung für Revisionen an überwachungspflichtigen Anlagen1 2, die von Revisionsberechtigten in zusätzlicher Arbeit außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit im Aufträge von Kombinaten, Betrieben sowie Einrichtungen und sozialistischen Genossenschaften (nachstehend Auftraggeber genannt) durchgeführt werden. (2) Revisionen in zusätzlicher Arbeit sind nicht zulässig durch Revisionsberechtigte in dem Betrieb, der Einrichtung bzw. der sozialistischen Genossenschaft, mit dem sie in einem Arbeitsrechts- bzw. Mitgliedschaftsverhältnis stehen, durch teilbeschäftigte Werktätige, durch freiberuflich Tätige und durch solche Werktätige, die Aufgaben des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung Wahrnehmen. 1 Z. Z. gilt der Beschluß vom 14. August 1975 zur Erhöhung von Ordnung und Disziplin sowie zur Durchsetzung einer straffen Kontrolle bei Leistung zusätzlicher Arbeit (GBl. I Nr. 35 S. 631). 2 Z. Z. gilt die Erste Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung Überwaehungspfliehtige Anlagen (GBl. I Nr. 59 S. 556). §2 Die Auftraggeber dürfen Aufträge für Revisionen an überwachungspflichtigen Anlagen in zusätzlicher Arbeit an Revi-sionsbereehtigte erteilen, wenn nachweisbar a) der Einsatz im Arbeitsrechts- bzw. Mitgliedschaftsver-' hältnis stehender Werktätiger ökonomisch nicht vertretbar ist und b) keine Möglichkeiten der Revisionsdurchführung durch andere Betriebe im Rahmen territorialer Revisions- und Instandhaltungskapazitäten vorhanden sind sowie c) die Übernahme der Revisionen durch leistungsfähigere Betriebe des Territoriums über Wirtschaftsverträge nicht möglich ist. §3 Die Durchführung von Revisionen in zusätzlicher Arbeit setzt voraus, daß der Werktätige die Zulassung als Revisionsberechtigter3 durch das Staatliche Amt für Technische Überwachung für die zu revidierende überwachungspflichtige Anlage besitzt; in einem Arbeitsrechts- bzw. Mitgliedschaftsverhältnis stehst und die Zustimmung des Betriebes, der Einrichtung bzw. der Genossenschaft (nachfolgend Beschäftigungsbetrieb genannt) vorliegt. Die Zustimmung des Beschäftigungsbetriebes zur Revisionsdurchführung in zusätzlicher Arbeit ist auf Antrag des Werktätigen schriftlich zu erteilen. Die Zustimmung ist zu versagen oder aufzuheben, wenn der Werktätige seine Arbeitsaufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt oder eine Tätigkeit aus-üfot, bei der betriebliche Erfordernisse die Leistung zusätzlicher Arbeit nicht gestatten. §4 Der Auftraggeber hat mit dem Revisionsberechtigten die Durchführung der Revisionen in zusätzlicher Arbeit schrift- 3 z. Z. gilt die Anordnung vom 14. Januar 1975 über Revisionsberechtigte für überwachungspflichtige Anlagen (GBl. I Nr. 8 S. 171).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit hat, ist ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen unbedingt notwendig. Das setzt auch gleichzeitig voraus, daß der Vorbereitungsphase der Durchsuchung entsprechende Beachtung geschenkt werden muß.

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