Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 77

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 77 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 77); Gesetzblatt TeilI Nr. 7 Ausgabetag: 16. März 1983 77 (2) Gleichzeitig tritt die Zwölfte Durchführungsbestimmung vom 2. Juni 1975 zur Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose Röntgenreihenuntersuchungen - (GBl. I Nr. 28 S. 522) außer Kraft. Berlin, den 11. Februar 1983 Der Minister für Gesundheitswesen I. V.: Tschersich Staatssekretär Anordnung über das Statut des Prüfungsverbandes der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften in der Deutschen Demokratischen Republik vom 10. Februar 1983 Stellung des Prüfungsverbandes der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften §1 (1) Der Prüfungsverband der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (im folgenden Prüfungsverband der AWG genannt) verwirklicht seine Aufgaben in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften sowie von Weisungen des Ministers der Finanzen. Er führt im Auftrag des Ministers der Finanzen die Finanzkontrolle und -revision sowie auf finanziellem Gebiet die Beratung der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften und der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften (im folgenden sozialistische Wohnungsbaugenossenschaften genannt) durch. (2) Mit der Finanzkontrolle und -revision nimmt der Prüfungsverband der AWG aktiv Einfluß auf die Vorstände der sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften, die materiellen und finanziellen Fonds so einzusetzen, daß ein günstiges Verhältnis von Aufwand und Ergebnis erzielt wird. Die Räte der Bezirke und Kreise sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gegenüber den sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften, insbesondere zur Durchsetzung gesamtstaatlicher Anforderungen an die Finanzwirtschaft, zur Einhaltung vorgegebener Normative und Richtwerte und zur Durchführung von Leistungs- und Kostenvergleichen wirksam zu unterstützen. §2 Der Prüfungsverband der AWG ist juristische Person. Sein Sitz ist Berlin, Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. Er untersteht der Dienstaufsicht des Ministers der Finanzen. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Prüfungsverbandes der AWG §3 (1) Der Prüfungsverband der AWG führt eine regelmäßige und auf volkswirtschaftliche Schwerpunkte konzentrierte Revisionstätigkeit einschließlich der Kontrolle der gesamten Finanzwirtschaft sowie die jährliche Prüfung der Bilanz und Ergebnisrechnung in allen sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften durch. (2) Der Prüfungsverband der AWG ist berechtigt, im Ergebnis der Revisionen den sozialistischen Wohnungsbaugenossen- schaften verbindliche Auflagen zur Durchsetzung und Einhaltung der Beschlüsse und Rechtsvorschriften zu erteilen. (3) Der Prüfungsverband der AWG hat in Zusammenarbeit mit den Räten der Bezirke und Kreise die Kontrolle über die Abrechnung der den sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften aus dem Staatshaushalt auf der Grundlage der Rechtsvorschriften bereitgestellten Mittel durchzuführen. Er kontrolliert die Durchsetzung der auf Grund von Revisionsfeststellungen erteilten Auflagen. (4) Der Prüfungsverband der AWG erarbeitet volkswirtschaftliche Analysen über die Entwicklung des genossenschaftlichen Eigentums durch Neubau, Modernisierung und Erhaltung sowie über die Ergebnisse der Finanzwirtschaft der sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften. Im Vordergrund stehen dabei die vollständige und rechtzeitige Realisierung der den sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften zustehenden Einnahmen sowie die Gewährleistung von Ordnung und Disziplin in der Finanz Wirtschaft; Anwendung und Durchsetzung der festgelegten Normative und Richtwerte mit dem Ziel der Beseitigung ungerechtfertigter Niveauunterschiede bei den Kosten für gleiche Leistungen, insbesondere für Energie, Materialverbrauch und für den Verwaltungsaufwand; wirksame und rationelle Verwendung der geplanten Mittel des Staatshaushaltes entsprechend den Rechtsvorschriften. (5) Der Prüfungsverband der AWG unterstützt die Räte der Bezirke und Kreise auf der Grundlage zentral festgelegter Durchschnittsnormative und -richtwerte bei der Differenzierung und Durchsetzung von Normativen und Richtwerten zur Überwindung ungerechtfertigter Leistungs- und Kostenunterschiede. (6) Der Prüfungsverband der AWG unterstützt die Revisionskommissionen der sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften durch regelmäßige Anleitung und durch die Festlegung einheitlicher Schwerpunkte für die Kontrolltätigkeit. §4 (1) Der Prüfungsverband der AWG hat die Ergebnisse der Finanzkontrolle und -revision den Räten der Bezirke und Kreise zu übergeben. Im Zusammenhang damit sind Vorschläge für die weitere Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis zu unterbreiten. (2) Der Prüfungsverband der AWG ist verpflichtet, dem Minister der Finanzen regelmäßig Informationen über Ergebnisse der Finanzkontrolle und -revision in den sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften und jährlich den Geschäftsbericht des Prüfungsverbandes der AWG für das abgelaufene Planjahr zur Bestätigung vorzulegen. §5 (1) Zur Sicherung der einheitlichen Anwendung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Finanzwirtschaft erläßt der Prüfungsverband der AWG in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen Arbeitsrichtlinien. (2) Der Prüfungsverband der AWG erläßt auf der Grundlage der Rechtsvorschriften in Abstimmung mit der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Arbeitsrichtlinien für die einheitliche Anwendung von Rechnungsführung und Statistik in den sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften und kontrolliert ihre Durchführung. (3) Zur einheitlichen Anwendung von Rechnungsführung und Statistik sowie zur Qualifizierung der Finanzkontrolle und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader einen Fachschulabschluß besitzen oder sich in einer Fachschulausbildung befinden. Wir gehen davon aus, daß auch künftig die Fachschulausbildung die Hauptform der Qualifizierung unserer mittleren leitenden Kader in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Heubrandenburg wurde festgestellt, daß die gesamte politisch-ideologische und fach-lich-tschekistische Erziehungsarbeit und Befähigung der Mitarbeiter auf die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Die Beweisführung zur Begründung der gerichtlichen Entscheidung muß unwiderlegbar sein. In Zweifel ist zugunsten des Beschuldigten Angeklagten zu entscheiden.

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