Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 63

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 63 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 63); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 8. März 1983 63 kenntnissen und ständige Weiterbildung der Mitglieder einschließlich der Mitwirkung bed der Organisation der Berufsausbildung; e) Mitwirkung in Kommissionen und Aktivs bei den Räten der Bezirke und Kreise; f) Organisierung von Leistungsvergleichen und Sicherung der Anwendung bester technologischer und organisatorischer Lösungen in den Betrieben und Einrichtungen der Mitglieder; g) Verbesserung der Arbeits- und Lebensfoedingungen für die im Arbeitsrechtsverhältnis zu den Mitgliedern stehenden Werktätigem (3) Die Handels- und Gewerbekammern sind berechtigt, von den Mitgliedern Auskünfte über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu fordern. Gleichzeitig können dazu auch Auskünfte von den Partnern der Mitgliedsbetriebe angefordert werden, soweit dies für die Durchführung der Aufgaben der Mitglieder der Handels- und Gewerbekammern notwendig ist §3 (1) Die Handels- und Gewerbekammern erfüllen ihre Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse und Festlegungen der Räte der Bezirke. Sie werden in die Leitung und Planung der Versorgungs-, Dienstleistungs-, Transport- und Verkehrsleistungen der Territorien einbezogen. (2) Die Handels- und Gewerbekammern arbeiten zur Verwirklichung der versorgungspolitischen Zielsetzungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften über die Kommissionshandelstätigkeit1 eng mit den Vertragspartnern der Kommissionshändler, dem sozialistischen Großhandel und anderen Kooperationsbetrieben der Mitglieder zusammen. (3) Die Handels- und Gewerbekammern wirken in der politisch-ideologischen Arbeit unter ihren Mitgliedern mit den Ausschüssen der Nationalen Front der DDR, deren Sekretariaten und Arbeitsgruppen Handwerker und Gewerbetreibende eng zusammen. Sie fördern die Einbeziehung der Gewerbetreibenden in das politische und geistig-kulturelle Leben, in den Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!“ sowie in den Prozeß der weiteren Verwirklichung der sozialistischen Demokratie. §4 Die Handels- und Gewerbekammern haben Haushaltspläne für jedes Kalenderjahr aufzustellen. Sie bedürfen der Bestätigung durch die Räte der Bezirke. Die Aufstellung der Haushaltspläne und die Verwendung der Mattel erfolgen nach den Festlegungen der Räte der Bezirke auf der Grundlage des durch das Ministerium für Handel und Versorgung herausgegebenen Sachkontenrahmens der Handels- und Gewerbe-kammem. §5 (1) Die Handels- und Gewerbekammern erarbeiten über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Jahresanalysen, die der Bestätigung durch die Räte der Bezirke bedürfen. (2) Die Handels- und Gewerbekammern führen die Mitglieder- und Branchenkarteien und nehmen Stellung zu Anträgen der Bürger auf Erteilung von Gewerbegenehmigungen, 1 Z. Z. gelten: . - Verordnung vom 26. Mal 1966 über die Tätigkeit privater Einzelhändler und Gastwirte als Kommissionshändler des sozialistischen Einzelhandels - Kommissionshandelsverordnung - (GBl. II Nr. 68 S. 429), Fünfte Durchführungsbestimmung vom 15. April 1976 zur Kommissionshandelsverordnung (GBl. I Nr. 16 S. 221), - Sechste Durchführungsbestimmung vom 12. November 1976 zur Kommissionshandelsverordnung - Kommissionshandel mit festen Brennstoffen - (GBl. I Nr. 44 S. 503). §6 (1) Die Handels- und Gewerbekammern schließen mit den für die einzelnen Wirtschaftszweige zuständigen Gewerkschaften Tarifverträge ab, in denen die Lohn,- und Arbeitsbedingungen für die bei den Mitgliedern beschäftigten Werktätigen festgelegt werden. Dazu übertragen, sie mit Zustimmung der Räte der Bezirke einer Handels- und Gewerbekammer Leitfun ktionen. (2) Im übrigen gelten für die Tarifverträge die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches über die Rahmenkollektivverträge entsprechend. Rechte und Pflichten der Mitglieder der Handels- und Gewerbekammern §7 (1) Den Handels- und Gewerbekammern gehören als Mitglieder die Bürger an, die als selbständige Gewerbetreibende tätig sind und denen von. den zuständigen Staatsorganen die Genehmigung zur Ausübung ihrer Gewerbetätigkeit entsprechend den Rechtsvorschriften* S. 2 erteilt wurde. (2) Für Bürger, die als selbständige Gewerbetreibende neben einer Handelstätigkeit auch Handwerkstätigkedt ausüben, ist zwischen den Handwerkskammern und den Handels- und Gewerbekammern mit Zustimmung der Räte der Bezirke zu vereinbaren, welcher Kammer sie angehören. Kriterium für diese Entscheidung ist die jeweils überwiegende Tätigkeit. # (3) Uber die Mitgliedschaft juristischer Personen in den Handels- und Gewerbekammern entscheiden auf Vorschlag der Direktoren der Handels- und Gewerbekammern die Räte der Bezirke. §8 (1) Die Mitglieder der Handels- und Gewerbekammern haben das Recht, Anleitung und Unterstützung durch die Handels- und Gewerbekammern im Rahmen dieses Statuts zu verlangen, in Kommissionen und Beratungsaktivs der Handels- und Gewerbekammern mitzuarbeiten, Vorschläge zur Verbesserung der Tätigkeit der Handels-und Gewerbekammern zu unterbreiten und kulturelle und soziale Einrichtungen der Handels- und Ge-werbekammem entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, (2) Die Mitglieder der Handels- und Gewerbekammern sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Statuts einzuhalten, aktiv bei der Lösung der Aufgaben der Handels- und Gewerbekammern mitzuarbeiten, die erforderlichen Auskünfte 'gegenüber den Handels- und Gewerbekammern zu erteilen und Umlagen für die Handels- und Gewerbekammern entsprechend der Umlageordnung des Ministeriums für Handel und Versorgung termingerecht zu entrichten. §9 Bildung und Tätigkeit der Kreisgeschäftsstellen (1) Die Handels- und Gewerbekammer kann Kreisgeschäftsstellen bilden und aufläsen. Entsprechend den örtlichen Erfordernissen kann eine Kreisgeschäftsstelle für mehrere Kreise des Bezirkes gebildet werden. Die Entscheidung über die Bildung oder Auflösung von Kreisgeschäftsstellen bedarf der Zustimmung des Rates des Bezirkes. 2 Z. Z. gilt die Verordnung vom 12. Juli 1972 über die Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit (GBl. n Nr. 47 S. 541) i. d. F. der Änderungsverordnung vom 21. August 1975 (GBl. I Nr. 36 S. 642).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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