Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 42

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 42 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 42); 42 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 18. Februar 1983 Ltd. Nr. Einsatzkriterium Zuschlag Anwendung 6. Baustelleneinsatz bis 15% ausschließlich für Fahrten im Baustellengelände auf befestigten Wegen 7. Winterbetrieb a) bis 10 % bei verschneiten Straßen b) bis 5% ab Außentemperaturen unter 0 °C 8. Schwerlast- und Spezialtransporte für diese Einsätze richten sich die Zuschläge nach dem Schwierigkeitsgrad und sind individuell festzulegen 9. Zustelldienst, Briefkastenentleerung, Verteilerfahrten unter Stadtverkehrsbedingungen bis 40 % bei durchschnittlichen Entfernungen der Haltepunkte unter einem Kilometer 1.2. Abzüge kilometerbezogen Lfd. Nr. Einsatzkriterium Abzug Anwendung 1. Luftleiteinrichtungen bis 5 % für Fahrzeuge, die mit Luftleiteinrichtungen ausgerüstet sind, erfolgt dieser Abzug vom Kraftstoffverbrauchs-Richtwert 2. Fahrten außerhalb von Ortschaften bis 10 % aur anzuwenden bei ständigen Einsätzen auf Straßen mit geringer Verkehrsbelegung (Autobahn, Nachtfahrten) 1.3. Zuschläge Kraftstoffverbrauch zeitbezogen Lfd. Nr. Einsatzkriterium Zuschlag Anwendung 1. Hydraulikpumpe vom Fahrzeugmotor angetrieben a) bis 3 1/h b) bis 5 1/h für Fahrzeugmotoren bis 150 PS für Fahrzeugmotoren über 150 PS 2. Mechanische ' Nebenantriebe, die vom Fahrzeugmotor angetrieben werden Zusätzliche Verbrennungs-motore zum Betreiben von Arbeitsgeräten Fahrzeugheizungen, die mit flüssigen Brennstoffen betrieben werden sind wegen der unterschiedlichen Motorbelastung durch Arbeitstechnologien in 1/h zu ermitteln und in betrieblichen Normen festzulegen Dieser Zuschlag darf erst bei Fahrgastrauminnentemperaturen unter 18 °C in Anspruch genommen werden. Der Verbrauch ist in 1/h entsprechend der Herstellerangabe für die möglichen Heizstufen in betrieblicher Norm festzulegen. Erläuterung zur Anwendung der Zuschläge und Abzüge Bei der Berechnung der Zuschläge und Abzüge sind folgende Grundsätze 2;u beachten: 1. Die Zuschläge sind Höchstwerte. Sie sind für die einzelnen Einsatzkriterien entsprechend den jeweiligen Einsatzbedingungen irr ihrer Höhe zu differenzieren. 2. Bei der Anwendung eines jeden Zuschlages bzw. Abzuges ist vom Kraftstoffverbrauchs-Richtwert als Basiswert auszugehen (außer zeitbezogenen Zuschlägen). 3. Bei der Anwendung mehrerer Zuschläge ergeben sich die betrieblich anzuwendenden Richtwerte aus Kraftstoffverbrauchs-Richtwert plus Summe der Zuschläge (außer zeitbezogenen Zuschlägen). 4. Bei Anhängerbetrieb sind Zuschläge unter Beachtung der Punkte-1. und 2. der Erläuterung auf den Kraftstoffverbrauchs-Richtwert Zugfahrzeug- plus Anhängerzuschlag zu beziehen. 5. Der Zuschlag Nr. 2 Stadtfahrten und Zuschlag Nr. 3 Transporte mit besonderen technologischen Bedingungen dürfen gemeinsam in Anspruch genommen werden, wenn die Bedingungen der Zuschläge erfüllt sind. 6. Die Zuschläge Nr. 2 Stadtfahrten und Nr. 7 a Winterbetrieb bei verschneiten Straßen dürfen gemeinsam angewendet werden, wenn im Stadtverkehr verschneite Straßen, die nicht beräumt sind, befahren werden müssen. 7. Die Zuschläge für Winterbetrieb Nr. 7a bei verschneiten Straßen und Nr. 7 b ab Außentemperaturen unter 0 °C dürfen nicht gemeinsam angewendet werden. 8. Für Straßenzugmaschinen und Traktoren darf der Zuschlag gemäß Nr. 1.2. Anhängerbetrieb erst bei Mitführen eines zweiten Anhängers in Anspruch genommen werden, wenn die Anhängermasse höher als die in Spalte 10 angegebene ist. 9. Bei der Anwendung von Abzügen ist sinngemäß entsprechend den Punkten 3. und 4. der Erläuterung zu verfahren. 10. Kommen Zuschläge (außer zeitbezogene Zuschläge) und Abzüge zum Kraftstoffverbrauchs-Richtwert gemeinsam zur Anwendung, ist wie folgt zu verfahren: Ermittlung der Differenz von Zuschlägen und Abzügen zum Kraftstoffverbrauchs-Richtwert. Der Differenzbetrag ist dem Kraftstoffverbrauchs-Richtwert zuzuschlagen bzw. vom Kraftstoffverbrauchs-Richtwert abzuziehen und bildet die betrieblich anzuwendenden Richtwerte. Die Abrechnung des Kraftstoffverbrauchs, der sich aus der Anwendung zeitbezogener Zuschläge ergibt, hat unabhängig von dem kilometerbezogenen Kraftstoffverbrauch zu erfolgen. Anordnung über die Befugnisse von zivilen Bewachungskräften vom 21. Jafiuar 1983 Zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherung von Dienststellen der Staatsorgane, der Kombinate, wirtschafts-leitendpn Organe, volkseigenen Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften treffen die Leiter entsprechend ihrer Verantwortung die erforderlichen Festlegungen und entscheiden über den Einsatz von zivilen Bewachungskräften. Zur Wahrnehmung von Befugnissen durch zivile Bewachungskräfte wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordhet: §1 Diese Anordnung regelt die Befugnisse von zivilen Bewachungskräften und anderen geeigneten Kräften, die zum;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , und die Anweisung des Ministeriums für Kultur zur Arbeit mit diesen Laienmusikgruppen eingehalten und weder sektiererische noch liberalistische Abweichungen geduldet werden, Es ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit abzustimmen und deren Umsetzung, wie das der Genosse Minister nochmals auf seiner Dienstkonferenz. ausdrücklich forderte, unter operativer Kontrolle zu halten.

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