Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 417

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 417 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 417); Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 28. Dezember 1983 417 Anlage zu § 1 vorstehender Zweiter Durchführungsbestimmung Muster für die Anmeldung gestalterisch prüfpflichtiger Erzeugnisse beim AIF 1. Name und Anschrift des Herstellerbetriebes 2. Kombinat bzw. übergeordnetes Organ 3. Name und Anschrift des Entwicklungsbetriebes 4. Beauftragter Gestalter/Gestaltungseinrichtung 5. Bezeichnung des Erzeugnisses (Typenbezeichnung), ELN-Nr. 6. Geplante Qualitätszielstellung 7. Kurzcharakteristik des Erzeugnisses, vorgesehener Verwendungszweck und Einsatzbereich 8. Entwicklungsbeginn und -ende 9. Geplanter Produktionsumfang im Einführungs- und 1. Folgejahr (Menge, Wert) 10. Vorgesehener Export, Absatzgebiete (Menge, Wert) Die Anmeldungen sind zu richten an: Amt für industrielle Formgestaltung 1020 Berlin Breite Straße 11 Statut des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Beschluß des Ministerrates vom 1. Dezember 1983 §1 (1) Das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) ist das Organ des Ministerrates für die Leitung und Planung der Qualitätsentwicklung, der Standardisierung und des Meßwesens. Es verwirklicht seine Aufgaben in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften. (2) Das ASMW richtet seine Tätigkeit auf die durchgängige Erhöhung und Sicherung der Qualität aller Erzeugnisse und konzentriert sich insbesondere darauf, daß in den Kombinaten und Betrieben Spitzenerzeugnisse für den Export, die Versorgung der Volkswirtschaft und der Bevölkerung entwik-kelt und produziert werden und dabei gleichzeitig die Arbeitsproduktivität gesteigert, der Material- und Energieverbrauch gesenkt und insgesamt ein zunehmend günstigeres Verhältnis von Aufwand und Ergebnis gesichert wird. Das ASMW unterstützt die Kombinate und Betriebe bei der Durchsetzung des Prinzips der fehlerfreien Arbeit, vor allem durch die Verallgemeinerung und Übertragung bewährter Erfahrungen auf diesem Gebiet. Das ASMW ist verantwortlich für die ständige Weiterentwicklung der Grundsätze und Methoden der Qualitätsarbeit. (3) Die Aufgaben des ASMW umfassen vor allem die Durchsetzung des staatlichen Qualitätsmaßstabes entsprechend den volkswirtschaftlichen Erfordernissen unter Berücksichtigung des fortgeschrittenen internationalen Niveaus von Wissenschaft und Technik und die Durchfüh- rung der staatlichen Qualitätskontrolle sowie die Klassifizierung der Erzeugnisse auf der Grundlage des wissenschaftlich-technischen Höchststandes zur Sicherung einer hohen volkswirtschaftlichen Effektivität, die einheitliche Leitung und Planung der nationalen und internationalen Standardisierungsarbeiten, insbesondere zur Erhöhung und Sicherung der Qualität aller Erzeugnisse, der Senkung des Material- und Energieverbrauches und zur Steigerung der Effektivität der Produktion, die Gewährleistung der Einheitlichkeit der Maße und der Richtigkeit der Messungen in der Volkswirtschaft und die staatliche Einflußnahme auf die Entwicklung eines rationellen, auf hohe Effektivität und Qualität der gesellschaftlichen Arbeit ausgerichteten Meßwesens. (4) Zur Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration im RGW hat das ASMW, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit der UdSSR, in Abstimmung mit anderen zentralen Staatsorganen zu sichern, daß durch die staatliche Qualitätskontrolle der Erzeugnisse, die Ausarbeitung progressiver, dem fortgeschrittenen internationalen Niveau entsprechende Standards, das auf einem hohen wissenschaftlich-technischen Niveau basierende Meßwesen die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit wirksam gefördert und die Exportfähigkeit der Erzeugnisse gewährleistet wird. (5) Das ASMW vertritt~auf den Gebieten der staatlichen Qualitätskontrolle, der Standardisierung und des Meßwesens die DDR in den entsprechenden Organen des RGW, in anderen speziellen internationalen Organisationen und gegenüber nationalen Organen und Einrichtungen anderer Staaten, die auf diesen Gebieten tätig sind. §2 (1) In Vorbereitung des Staatsplanes Wissenschaft und Technik erarbeitet das ASMW Vorgaben zur Erhöhung der Qualität der Produktion, insbesondere zur Sicherung einer hohen Effektivität durch Erzeugnisse mit dem Gütezeichen „Q“. Dabei arbeitet das ASMW eng mit dem Ministerium für Wissenschaft und Technik, der Staatlichen Plankommission und den anderen zentralen Staatsorganen zusammen. Das ASMW nimmt aktiv auf die Erfüllung und gezielte Überbietung der Pläne Wissenschaft und Technik Einfluß. (2) Zur Gewährleistung des notwendigen Tempos der Erneuerung der Produktion sichert das ASMW durch eine aktive Einflußnahme auf die Vorbereitung der in die Pflichtenhefte aufzunehmenden Zielstellungen sowie durch die Zustimmung zu den Pflichtenheften, daß die Zielstellungen dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt und der Leistungsentwicklung der Volkswirtschaft Rechnung tragen. Es kontrolliert, daß die in den Pflichtenheften enthaltenen Zielstellungen realisiert und die wissenschaftlich-technischen Ergebnisse für die Qualitäts- und Effektivitätsentwicklung wirksam werden. (3) Das ASMW ist für die Erarbeitung des staatlichen Qualitätsmaßstabes verantwortlich. Es sichert unter Berücksichtigung der Dynamik des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der Marktentwicklung seine ständige Übereinstimmung mit den volkswirtschaftlichen Erfordernissen zur Erzielung einer hohen Qualität und Zuverlässigkeit der Erzeugnisse. Das ASMW kontrolliert, daß die Zielstellungen der Pflichtenhefte und die Qualitätsfestlegungen in Standards dem staatlichen Qualitätsmaßstab gerecht werden. Das ASMW legt in Abstimmung mit den zuständigen zentralen Staatsorganen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verbunden sind. Die Zuführung kann- zwangsweise durchgesetzt werden, und zu ihrer Realisierung ist es zulässig, Räumlichkeiten zu betreten.

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