Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 396

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 396 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 396); 396 Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 22. Dezember 1983 Einführung des Ergebnisses der Forschungs- und Entwicklungsaufgabe in die Produktion, Schaffung der erforderlichen Produktionskapazität, vor allem durch Modernisierung und Rekonstruktion der vorhandenen Grundfonds, Sicherung der Kooperationsbeziehungen, Durchführung weiterer Maßnahmen zur Marktarbeit, einschließlich der marktseitigen Realisierungsbedingungen, Einstellung der Produktion veralteter Erzeugnisse unter Beachtung der dafür geltenden Rechtsvorschriften mit konkreter Verantwortung und Termin zu treffen. Die Entscheidungen sind in der ökonomischen Gesamtrechnung kon-trollfähig auszuweisen. §5 Kontrolle und Abrechnung (1) Die ökonomische Gesamtrechnung ist der zuständigen Bank auf Verlangen zur Kontrolle vorzulegen. (2) Die ökonomische Gesamtrechnung ist als Grundlage für die Jahresabschlußrechnung Wissenschaft und Technik und die Abrechnung der Ergebnisse der realisierten Forschungsund Entwicklungsaufgaben zu nutzen. II. Jahresabschlußrechnung Wissenschaft und Technik §6 Zielstellung (1) Zur Erhöhung der Wirksamkeit der Leitung und Planung von Wissenschaft und Technik für ein hohes Wachstum des ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Leistungsbeitrages aus Forschung und Entwicklung sind durch die Kombinate und Betriebe das erreichte Effektivität- und Qualitätsniveau sowie die ökonomischen Ergebnisse der Forschung und Entwicklung in einer Jahresabschlußrechnung nachzuweisen. (2) Die Jahresabschlußrechnung ist auf der Basis einer gründlichen Analyse der wissenschaftlich-technischen und volkswirtschaftlichen Ergebnisse des Berichtsjahres zu erarbeiten. Dabei sind die nachgewiesenen Ergebnisse von Forschung und Entwicklung im Verhältnis zum Aufwand, in der Gegenüberstellung zu den Planzielen des Berichtsjahres, zum Stand des Vorjahres und im Vergleich mit dem fortgeschrittenen internationalen Niveau zu werten. (3) Auf der Grundlage der Jahresabschlußrechnung sind Schlußfolgerungen für die weitere Erhöhung des ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Leistungsniveaus abzuleiten. (4) Die Jahresabschlußrechnung bildet einschließlich der Schlußfolgerungen eine Grundlage für die Jahresrechenschaftslegung der Generaldirektoren und der Direktoren der Betriebe.2 (5) Die Jahresabschlußrechnung ist durch die Kombinate der Industrie und des Bauwesens entsprechend der Anlage 2 zu dieser Anordnung zu erarbeiten. Sie ist durch die Generaldirektoren und Direktoren der Betriebe vor dem übergeordneten Leiter zu verteidigen. §7 Inhaltliche Schwerpunkte Mit der Jahresabschlußrechnung sind der Effektivitäts- und Qualitätsfortschritt gegenüber dem Vorjahr im Verhältnis zu den aufgewendeten finanziellen Mitteln für Wissenschaft und Technik auszuweisen; das erreichte wissenschaftlich-technische Niveau und die ökonomische Ergiebigkeit der abgeschlossenen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben des Berichtsjahres anhand der bestätigten Abschlußverteidigungen der Pflichtenhefte zusammenfassend einzüschätzen; die Produktions- und Exportwirksamkeit der abgeschlossenen und übergeleiteten wissenschaftlich-technischen Ergebnisse nachzuweisen. §8 Durchführung der Verteidigung (1) Die Jahresabschlußrechnung ist zusammen mit den Zielstellungen der wissenschaftlich-technischen Arbeit3 für den Plan des darauffolgenden Jahres vorzulegen und zu verteidigen. Im Ergebnis der Verteidigung sind entsprechend den Erfordernissen Festlegungen zur Erhöhung der Effektivität der wissenschaftlich-technischen Arbeit sowie zur umfassenden Nutzung ihrer Ergebnisse im laufenden Jahr und zur Vorbereitung des Planes für das darauffolgende Jahr zu treffen. Ihre Erfüllung ist bei der Verteidigung des Planentwurfs Wissenschaft und Technik zu kontrollieren. (2) Die Jahresabschlußrechnung der zentralgeleiteten Kombinate ist dazu durch die Generaldirektoren mit den für die weitere Arbeit abgeleiteten Schlußfolgerungen dem zuständigen Minister, der Staatlichen Plankommission, dem Ministerium für Wissenschaft und Technik, dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Außenhandel, der Staatsbank der DDR, dem Amt für Preise und dem Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung zu übergeben. (3) Die Jahresabschlußrechnung ist nach Kontrolle durch die Staatsbank der DDR vom zuständigen Minister im Rahmen der Jahresrechenschaftslegung zu bestätigen. §9 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. (2) Spezifische Regelungen zur ökonomischen Gesamtrechnung für den Bereich der Landwirtschaft werden durch den Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission erlassen. (3) Die Jahresabschlußrechnung ist erstmals für das Jahr 1983 vorzulegen mit Ausnahme der Kombinate und Betriebe der bezirksgeleiteten Industrie. Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie legt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister für Wissenschaft und Technik fest, ab wann für die bezirksgeleiteten Kombinate seines Verantwortungsbereiches Jahresabschlußrechnungen zu erarbeiten und zu verteidigen sind. (4) Die Einführung der Jahresabschlußrechnung in weiteren Bereichen der Volkswirtschaft ist durch die zuständigen Minister im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister für Wissenschaft und Technik zu regeln. Berlin, den 23. November 1983 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Klopfer Mitglied des Ministerrates und Staatssekretär in der Staatlichen Plankommission Der Minister für Wissenschaft und Technik Dr. Welz 3 Z. Z. gilt die Anordnung Nr. 2 vom 29. Januar 1982 über die Ergänzung der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1981 bis 1985 (GBl. I Nr. 5 S. 109). Der Minister der Finanzen I. V.: Dr. Sieger t Staatssekretär - 2 z. Z. gilt die Verordnung vom 23. Juni 1983 über die Jahresrechenschaftslegung in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I Nr. 19 S. 193).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 396 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 396) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 396 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 396)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher besteht in der Durch-. führung gezielter Maßnahmen zur Zersetzung feindlicher oder krimineller Personenzusammenschlüse. Ausgehend von der Funktion staatliches Untersuchungsorgan können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X