Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 391

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 391 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 391); Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 22. Dezember 1983 391 Grundlage des Umlaufmittelplanes aus Eigenmitteln und Krediten. Die Höhe des Eigenmittelanteils legt der Generaldirektor bzw. der Leiter des der Forschungseinrichtung übergeordneten Organs in Abstimmung mit der zuständigen Bank fest. Bei der Planung des Finanzbedarfs entsprechend den Rechtsvorschriften sind Zahlungen für Teilleistungen zu berücksichtigen. (2) Betriebe finanzieren die wissenschaftlich-technischen Leistungen, die sie auf der Grundlage von Wirtschaftsverträgen erbringen, bis zu ihrer Bezahlung im Rahmen ihres Umlaufmittelplanes. Sie können mit Zustimmung der zuständigen Bank dafür auch zeitweilig freie Mittel ihres Fonds Wissenschaft und Technik einsetzen. IV. Preisbildung für wissenschaftlich-technische Leistungen §21 ' Grundsätze (1) Für wissenschaftlich-technische Leistungen sind Preise zu vereinbaren, die die Erreichung höchstmöglicher ökonomischer Ergebnisse stimulieren. Der Preis ist auf der Grundlage der mit dem Pflichtenheft festgelegten ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Ziele in Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu ermitteln und in den Wirtschaftsvertrag bzw. in den Auftrag des Generaldirektors als vorläufiger Preis aufzunehmen. Dabei ist zu sichern, daß das im Pflichtenheft auszuweisende Verhältnis von Aufwand und Ergebnis höchsten volkswirtschaftlichen Anforderungen gerecht wird. (2) Der Preis für die wissenschaftlich-technische Leistung besteht aus den Forschungskosten, die themenbezogen im Pflichtenheft festgelegt und vom Auftraggeber anerkannt sind, dem normativen Gewinn sowie dem Extragewinn, der für Spitzenleistungen sowie für die gezielte Übererfüllung ausgewählter ökonomischer und wissenschaftlich-technischer Parameter gewährt wird. (3) Der Preis ist wie folgt zu ermitteln: direkt zurechenbare Lohn- und Gehaltskosten -f direkt zurechenbare Material- und sonstige Kosten -(- indirekt zurechenbare Kosten = Forschungskosten -f- normativer Gewinn/Extragewinn = Preis der wissenschaftlich-technischen Leistung * 1 (4) Die Bezahlung der wissenschaftlich-technischen Leistung erfolgt auf der Grundlage des endgültigen Preises gemäß § 25, über den in der Abschlußverteidigung entschieden wird. §22 Forschungskosten (1) Zu den direkt zurechenbaren Lohn- und Gehaltskosten zählen nur die für die jeweilige wissenschaftlich-technische Leistung entstehenden und direkt zurechenbaren Lohn-und Gehaltskosten des wissenschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Personals (nachfolgend Forschungspersonal genannt). Alle anderen Lohn- und Gehaltskosten sind als indirekt zurechenbare Kosten zu verrechnen. (2) Zu den direkt zurechenbaren Materialkosten und sonstigen Kosten (z. B. Kosten für die schutzrechtliche Sicherung der wissenschaftlich-technischen Ergebnisse, auf dem Gebiet des Neuererwesens zulässige Zahlungen) gehören auch Kosten für die Anschaffung themengebundener Grundmittel sowie Kosten für Leistungen Dritter. Die Kosten für die Anschaffung themengebundener Grundmittel sind im einzelnen nachzuweisen. Soweit das vom Auftraggeber gefordert wird, haben Hauptauftragnehmer auch Leistungen der einzelnen Nachauftragnehmer gesondert auszuweisen. Materialien mit geringem Wertumfang können in die indirekt zurechenbaren Kosten einbezogen werden. (3) Durch den Generaldirektor bzw. den Leiter des übergeordneten Organs ist eine kontrollfähige Abgrenzung zwischen den direkt zu verrechnenden Einzelkosten und den indirekt zu verrechnenden Kosten zu sichern und den Betrieben und Forschungseinrichtungen vorzugeben. Für die Verrechnung der indirekt zurechenbaren Kosten sind vom Generaldirektor bzw. dem Leiter des übergeordneten Organs Kalkulationsnormative, bezogen auf die direkt zurechenbaren Lohn- und Gehaltskosten, festzulegen. (4) Der Beitrag für gesellschaftliche Fonds ist für Kombinate, Betriebe und Forschungseinrichtungen, die nach den Rechtsvorschriften diesen Beitrag abzuführen haben, als Bestandteil der Forschungskosten zu kalkulieren. Er ist in geplanter Höhe in die Kalkulationsnormative für indirekt zurechenbare Kosten entsprechend dem Kostenverursachungsprinzip einzubeziehen. (5) Die Normative für die indirekt zurechenbaren Kosten sind von den Forschungseinrichtungen neu zu beantragen, wenn erhebliche Abweichungen zwischen dem Normativ und den tatsächlichen Kosten zu verzeichnen sind. Mindestens einmal im Fünf jahrplanzeitraum sind die Normative zu überprüfen und zur Bestätigung einzureichen. §23 Normativer Gewinn (1) Für die Ermittlung des Gewinns ist den Forschungseinrichtungen vom Generaldirektor bzw. Leiter des übergeordneten Organs ein Gewinnormativ vorzugeben. Es ergibt sich aus den planmäßigen Zuführungen zum Prämienfonds gemäß § 32 sowie aus den planmäßigen Zuführungen zum Risikofonds gemäß §34, bezogen auf die direkt zurechenbaren Lohn- und Gehaltskosten des Forschungspersonals. (2) Soweit Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Buchst, d wissenschaftlich-technische- Leistungen ihrer Forschungsbereiche auf der Grundlage von Preisen verkaufen, wird das Gewinnormativ aus dem geplanten anteiligen Grundbetrag des Prämienfonds ihres Forschungsbereiches an den direkt zurechenbaren Lohn-und Gehaltskosten des Forschungspersonals ermittelt (3) Für die Neubeantragung der Gewinnormative sind die Festlegungen im § 22 Abs. 5 entsprechend anzuwenden. §24 Extragewinn (1) Spitzenleistungen und die gezielte Übererfüllung aus-gewählter" wissenschaftlich-technischer und ökonomischer Parameter sind auf der Grundlage des bestätigten Pflichfcen-heftes durch Extragewinn zu stimulieren. Die Bedingungen für seine Gewährung sind im Wirtschaftsvertrag zu vereinbaren bzw. im Auftrag des Generaldirektors festzulegen. (2) Der Extragewinn kann bei Spitzenleistungen bis zu 50 % des normativen Gewinns betragen. Auf der Grundlage des Pflichtenheftes ist durch den Generaldirektor festzulegen, von welchen für die Aufgabe spezifischen Kriterien der volkswirtschaftlichen Wirksamkeit der Spitzenleistung (z. B. Erhöhung der Arbeitsproduktivität, hohe Exportwirksamkeit, Ablösung von Importen, Senkung des Produktionsverbrauchs und der Kosten, Verbesserung des Masse-Leistungs-Ver-hältnisses) die Gewährung des Extragewinns abhängig ist. Bei Aufgaben der Grundlagen- und angewandten Forschung ist die Gewährung von Extragewinn insbesondere davon abhängig zu machen, wie der Neuheitsgrad der Ergebnisse dazu beiträgt, die Produktionsstruktur entsprechend den Anforderungen der Außenmärkte effektiv zu erneuern und das technisch-technologische Niveau der Produktion spürbar zu erhöhen. (3) Für die gezielte Übererfüllung ausgewählter wissenschaftlich-technischer und ökonomischer Parameter kann der Extragewinn bei Spitzenleistungen bis auf 100 % des normativen Gewinns erhöht,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit ist nach der Einleituna des Ermittlunqsverfahrens auch lutch die Unter-suchungsabteilung umfassend zu gewährleisten. Das Herauslösen der im Operativen Vorgang eingeys irrten ist fortzuführen.

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