Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 389

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 389 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 389); 389 Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 22. Dezember 1983 die wissenschaftlich-technische Vorbereitung von Lizenzvergaben sowie der Import wissenschaftlich-technischer Ergebnisse (Lizenznahmen) einschließlich erforderlicher Anpassungsarbeiten, die Übernahme wissenschaftlich-technischer Ergebnisse auf dem Wege der entgeltlichen Nutzung einschließlich erforderlicher wissenschaftlich-technischer Anpassungsarbeiten. (2) Mittel des Fonds Wissenschaft und Technik sind auch für aufgabengebundene Maßnahmen zur materiell-technischen Sicherung der Durchführung geplanter Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu verwenden. Dazu gehören: der Bau oder die Anschaffung von themengebundenen Grundmitteln, die Bereitstellung von Vorrichtungen, Werkzeugen, Lehren, Prüfmitteln für Musterbau und Versuchsproduktion, der Bau von Funktions- und Fertigungsmustem, die Vorbereitung und Realisierung von Versuchsanlagen und Experimentalbauten, die Durchführung der Versuchsproduktion auf Versuchsanlagen. (3) Die Verwendung der Mittel des Fonds Wissenschaft und Technik ist aufgabengebunden zu planen und abzurechnen. (4) Die Verwendung von Mitteln des Fonds Wissenschaft und Technik für Tätigkeiten, die sich aus der Wahrnehmung von staatlichen Hoheitsaufgaben, Dienstaufgaben, Kontroll- und Aufsichtsverpflichtungen ergeben, für Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung von Messen, Ausstellungen, Tagungen und die Herstellung von Anschauungsmaterial und Filmen sowie für Repräsentationsaufwendungen, Prämienzahlungen u. ä. ist nicht zulässig. (5) Projektierungsarbeiten, Investitionen für die Rationalisierung, Erweiterung und den Neubau sowie Grund- und Arbeitsmittel für die Grundausstattung der Forschungs- und Entwicklungsbereiche sind nicht aus dem Fonds Wissenschaft und Technik zu finanzieren. § 12 (1) Der Generaldirektor ist berechtigt, zur Sicherung einer kontinuierlichen wissenschaftlich-technischen' Arbeit für unvorhersehbare Aufwendungen- zusätzliche Mittel des Fonds Wissenschaft und Technik über die im Pflichtenheft oder in der Aufgabenstellung des zuständigen Leiters (nachfolgend Pflichtenheft genannt) vorgesehenen Gesamtaufwendungen hinaus freizugeben, wenn damit ein den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechendes Verhältnis von Aufwand und Ergebnis gewahrt bleibt. Die zusätzlichen Mittel sind auf der nachfolgenden Verteidigung zu bestätigen und in das Pflichtenheft aufzunehmen. (2) Ungerechtfertigte Mittelüberschreitungen sowie andere Kosten, die auf Mängel in der Leitung der wissenschaftlich-technischen Arbeit zurückzuführen sind, sind zu Lasten der nicht planbaren Kosten an den Fonds Wissenschaft und Technik zurückzuführen. Die erforderlichen Entscheidungen sind durch die zuständigen Leiter selbständig bzw. auf der Grundlage von Forderungen des Hauptbuchhalters, von Weisungen des Generaldirektors, des Leiters des jeweils übergeordneten Organs oder von Auflagen der Staatlichen Finanzrevision zu treffen. §13 Bereitstellung von Mitteln des Staatshaushaltes (1) Die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel im Staatshaushaltsplan trifft der Minister für Wissenschaft und Technik in Übereinstimmung mit dem Minister der Finanzen und dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission für das jeweilige Planjahr. Als Grundlage für den zweckentsprechenden Einsatz übergibt der Minister für Wissenschaft und Technik die Themenliste an den Minister der Finanzen und den Präsidenten der Staatsbank der DDR. (2) Die Bereitstellung von Staatshaushaltsmitteln im Folgejahr ist von der bisherigen Erfüllung der vorgegebenen Leistungsziele abhängig. Über volkswirtschaftlich erforderliche zusätzliche Aufwendungen entscheidet der Minister für Wissenschaft und Technik entsprechend Abs. 1 bzw. im Rah- men der ihm für Wissenschaft und Technik zur Verfügung stehenden Staatshaushaltsmittel. (3) Zur Lösung wissenschaftlich-technischer Aufgaben bereitgestellte Staatshaushaltsmittel sind entsprechend den Bestimmungen über Rechnungsführung und Statistik gesondert nachzuweisen. Sie sind nicht dem Fonds Wissenschaft und Technik zuzuführen. Eine Rückführung der Staatshaushaltsmittel an den Staatshaushalt und ihre nachträgliche Verrechnung in die Selbstkosten der Erzeugnisse erfolgt nicht, soweit nicht § 16 Abs. 4 zutrifft. (4) Für die Verwendung der Staatshaushaltsmittel gelten die §§11 und 12 Abs. 2 entsprechend. §14 Übertragbarkeit der finanziellen Mittel Mittel des Fonds Wissenschaft und Technik sind in das Folgejahr übertragbar, soweit eine Übertragung der Mittel geplant wurde oder im Folgejahr im Rahmen der geplanten Forschungs- und Entwicklungskapazität ein Einsatz dieser Mittel zur Finanzierung zusätzlicher Aufgaben des Planes Wissenschaft und Technik erfolgen kann. Darüber hinausgehende Mittel sind an den zentralen Haushalt abzuführen. Die Übertragung von Mitteln des Fonds Wissenschaft und Technik in den Gewinn oder in andere Fonds ist nicht zu- Rückführung von Erlösen an die Finanzierungsquelle (1) An die jeweilige Finanzierungsquelle sind folgende Er-lösezurückzuführen, wenn die Finanzierung der entsprechenden wissenschaftlich-technischen Aufgaben aus Mitteln für Wissenschaft und Technik erfolgte: Erlöse in Höhe der für die Vorbereitung und Realisierung des Exports wissenschaftlich-technischer Ergebnisse ent- standenen Kosten, Erlöse aus Nutzungsentgelten gemäß § 28 Abs. 1, Einnahmen aus der Ablösung bzw. dem Verkauf von themengebundenen Grundmitteln für Forschung und Entwicklung und von Vorrichtungen, Werkzeugen, Lehren und Prüfmitteln für Musterbau und Versuchsproduktion, Erlöse aus dem Verkauf von Furiktions- und Fertigungsmustern sowie Erzeugnissen der Versuchsproduktion, Einnahmen aus der Ablösung bzw. dem Verkauf von Versuchsanlagen und Experimentalbauten nach Abschluß des jeweiligen Versuchsprogramms. (2) Die Ablösung bzw. der Verkauf von themengebundenen Grundmitteln, Vorrichtungen, Werkzeugen, Lehren, Prüfmitteln sowie von Versuchsanlagen und Experimentalbauten hat unverzüglich nach Abschluß der jeweiligen wissenschaftlich-technischen Aufgabe zu erfolgen. Die Ablösung bzw. der Verkauf erfolgt unter Berücksichtigung der eingetretenen Gebrauchsminderung ohne Anrechnung auf die staatliche Plankennziffer „Investitionen (materielles Volumen)". Die finanziellen Mittel sind im Rahmen der Finanzierung der Investitionen gesondert zu planen und nachzuweisen. Kontrolle und Abrechnung § 16 (1) Die Hauptbuchhalter haben über die Einhaltung der Bestimmungen dieser Anordnung und den Einsatz der Mittel bei der Durchführung der wissenschaftlich-technischen Aufgaben eine straffe Kontrolle auszuüben. Sie haben gegebenenfalls Auflagen für die zweckentsprechende und sparsame Verwendung der finanziellen Mittel zu erteilen und Vorschläge für die Erreichung hoher volkswirtschaftlicher Ergebnisse zu unterbreiten. Der Hauptbuchhalter hat unverzüglich eine Entscheidung des Generaldirektors über die zeitweise Einstellung der Finanzierung einer wissenschaftlich-technischen Aufgabe herbeizuführen, wenn die planmäßig zu erreichenden Zwischenergebnisse nicht nachgewiesen werden. Der Generaldirektor hat über die weitere Bearbeitung und Finanzierung der wissenschaftlich-technischen Aufgabe zu entscheiden. Über die Entscheidung ist der Leiter der zuständigen Bank zu informieren. Bei Aufgaben des Staatsplanes Wissenschaft und Technik sowie bei Aufgaben, die aus Staatshaushaltsmitteln finanziert werden, entscheidet;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit gesicherten daktyloskopischen Spuren sowie die beschafften Vergleichsfingerabdrücke werden zentral erfaßt, klassifiziert und gespeichert. Die im Staatssicherheit geführte daktyloskopische Sammlung bildet eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von Strafgefangenen gelangen und dadurch die Ordnung und Sicherheit in der StrafVollzugs-einrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassunos-untersuchunq An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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