Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 389

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 389 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 389); 389 Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 22. Dezember 1983 die wissenschaftlich-technische Vorbereitung von Lizenzvergaben sowie der Import wissenschaftlich-technischer Ergebnisse (Lizenznahmen) einschließlich erforderlicher Anpassungsarbeiten, die Übernahme wissenschaftlich-technischer Ergebnisse auf dem Wege der entgeltlichen Nutzung einschließlich erforderlicher wissenschaftlich-technischer Anpassungsarbeiten. (2) Mittel des Fonds Wissenschaft und Technik sind auch für aufgabengebundene Maßnahmen zur materiell-technischen Sicherung der Durchführung geplanter Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu verwenden. Dazu gehören: der Bau oder die Anschaffung von themengebundenen Grundmitteln, die Bereitstellung von Vorrichtungen, Werkzeugen, Lehren, Prüfmitteln für Musterbau und Versuchsproduktion, der Bau von Funktions- und Fertigungsmustem, die Vorbereitung und Realisierung von Versuchsanlagen und Experimentalbauten, die Durchführung der Versuchsproduktion auf Versuchsanlagen. (3) Die Verwendung der Mittel des Fonds Wissenschaft und Technik ist aufgabengebunden zu planen und abzurechnen. (4) Die Verwendung von Mitteln des Fonds Wissenschaft und Technik für Tätigkeiten, die sich aus der Wahrnehmung von staatlichen Hoheitsaufgaben, Dienstaufgaben, Kontroll- und Aufsichtsverpflichtungen ergeben, für Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung von Messen, Ausstellungen, Tagungen und die Herstellung von Anschauungsmaterial und Filmen sowie für Repräsentationsaufwendungen, Prämienzahlungen u. ä. ist nicht zulässig. (5) Projektierungsarbeiten, Investitionen für die Rationalisierung, Erweiterung und den Neubau sowie Grund- und Arbeitsmittel für die Grundausstattung der Forschungs- und Entwicklungsbereiche sind nicht aus dem Fonds Wissenschaft und Technik zu finanzieren. § 12 (1) Der Generaldirektor ist berechtigt, zur Sicherung einer kontinuierlichen wissenschaftlich-technischen' Arbeit für unvorhersehbare Aufwendungen- zusätzliche Mittel des Fonds Wissenschaft und Technik über die im Pflichtenheft oder in der Aufgabenstellung des zuständigen Leiters (nachfolgend Pflichtenheft genannt) vorgesehenen Gesamtaufwendungen hinaus freizugeben, wenn damit ein den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechendes Verhältnis von Aufwand und Ergebnis gewahrt bleibt. Die zusätzlichen Mittel sind auf der nachfolgenden Verteidigung zu bestätigen und in das Pflichtenheft aufzunehmen. (2) Ungerechtfertigte Mittelüberschreitungen sowie andere Kosten, die auf Mängel in der Leitung der wissenschaftlich-technischen Arbeit zurückzuführen sind, sind zu Lasten der nicht planbaren Kosten an den Fonds Wissenschaft und Technik zurückzuführen. Die erforderlichen Entscheidungen sind durch die zuständigen Leiter selbständig bzw. auf der Grundlage von Forderungen des Hauptbuchhalters, von Weisungen des Generaldirektors, des Leiters des jeweils übergeordneten Organs oder von Auflagen der Staatlichen Finanzrevision zu treffen. §13 Bereitstellung von Mitteln des Staatshaushaltes (1) Die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel im Staatshaushaltsplan trifft der Minister für Wissenschaft und Technik in Übereinstimmung mit dem Minister der Finanzen und dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission für das jeweilige Planjahr. Als Grundlage für den zweckentsprechenden Einsatz übergibt der Minister für Wissenschaft und Technik die Themenliste an den Minister der Finanzen und den Präsidenten der Staatsbank der DDR. (2) Die Bereitstellung von Staatshaushaltsmitteln im Folgejahr ist von der bisherigen Erfüllung der vorgegebenen Leistungsziele abhängig. Über volkswirtschaftlich erforderliche zusätzliche Aufwendungen entscheidet der Minister für Wissenschaft und Technik entsprechend Abs. 1 bzw. im Rah- men der ihm für Wissenschaft und Technik zur Verfügung stehenden Staatshaushaltsmittel. (3) Zur Lösung wissenschaftlich-technischer Aufgaben bereitgestellte Staatshaushaltsmittel sind entsprechend den Bestimmungen über Rechnungsführung und Statistik gesondert nachzuweisen. Sie sind nicht dem Fonds Wissenschaft und Technik zuzuführen. Eine Rückführung der Staatshaushaltsmittel an den Staatshaushalt und ihre nachträgliche Verrechnung in die Selbstkosten der Erzeugnisse erfolgt nicht, soweit nicht § 16 Abs. 4 zutrifft. (4) Für die Verwendung der Staatshaushaltsmittel gelten die §§11 und 12 Abs. 2 entsprechend. §14 Übertragbarkeit der finanziellen Mittel Mittel des Fonds Wissenschaft und Technik sind in das Folgejahr übertragbar, soweit eine Übertragung der Mittel geplant wurde oder im Folgejahr im Rahmen der geplanten Forschungs- und Entwicklungskapazität ein Einsatz dieser Mittel zur Finanzierung zusätzlicher Aufgaben des Planes Wissenschaft und Technik erfolgen kann. Darüber hinausgehende Mittel sind an den zentralen Haushalt abzuführen. Die Übertragung von Mitteln des Fonds Wissenschaft und Technik in den Gewinn oder in andere Fonds ist nicht zu- Rückführung von Erlösen an die Finanzierungsquelle (1) An die jeweilige Finanzierungsquelle sind folgende Er-lösezurückzuführen, wenn die Finanzierung der entsprechenden wissenschaftlich-technischen Aufgaben aus Mitteln für Wissenschaft und Technik erfolgte: Erlöse in Höhe der für die Vorbereitung und Realisierung des Exports wissenschaftlich-technischer Ergebnisse ent- standenen Kosten, Erlöse aus Nutzungsentgelten gemäß § 28 Abs. 1, Einnahmen aus der Ablösung bzw. dem Verkauf von themengebundenen Grundmitteln für Forschung und Entwicklung und von Vorrichtungen, Werkzeugen, Lehren und Prüfmitteln für Musterbau und Versuchsproduktion, Erlöse aus dem Verkauf von Furiktions- und Fertigungsmustern sowie Erzeugnissen der Versuchsproduktion, Einnahmen aus der Ablösung bzw. dem Verkauf von Versuchsanlagen und Experimentalbauten nach Abschluß des jeweiligen Versuchsprogramms. (2) Die Ablösung bzw. der Verkauf von themengebundenen Grundmitteln, Vorrichtungen, Werkzeugen, Lehren, Prüfmitteln sowie von Versuchsanlagen und Experimentalbauten hat unverzüglich nach Abschluß der jeweiligen wissenschaftlich-technischen Aufgabe zu erfolgen. Die Ablösung bzw. der Verkauf erfolgt unter Berücksichtigung der eingetretenen Gebrauchsminderung ohne Anrechnung auf die staatliche Plankennziffer „Investitionen (materielles Volumen)". Die finanziellen Mittel sind im Rahmen der Finanzierung der Investitionen gesondert zu planen und nachzuweisen. Kontrolle und Abrechnung § 16 (1) Die Hauptbuchhalter haben über die Einhaltung der Bestimmungen dieser Anordnung und den Einsatz der Mittel bei der Durchführung der wissenschaftlich-technischen Aufgaben eine straffe Kontrolle auszuüben. Sie haben gegebenenfalls Auflagen für die zweckentsprechende und sparsame Verwendung der finanziellen Mittel zu erteilen und Vorschläge für die Erreichung hoher volkswirtschaftlicher Ergebnisse zu unterbreiten. Der Hauptbuchhalter hat unverzüglich eine Entscheidung des Generaldirektors über die zeitweise Einstellung der Finanzierung einer wissenschaftlich-technischen Aufgabe herbeizuführen, wenn die planmäßig zu erreichenden Zwischenergebnisse nicht nachgewiesen werden. Der Generaldirektor hat über die weitere Bearbeitung und Finanzierung der wissenschaftlich-technischen Aufgabe zu entscheiden. Über die Entscheidung ist der Leiter der zuständigen Bank zu informieren. Bei Aufgaben des Staatsplanes Wissenschaft und Technik sowie bei Aufgaben, die aus Staatshaushaltsmitteln finanziert werden, entscheidet;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit nach dem Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin Honecker, Interview mit der Zeitschrift Lutherische Monatshefte Honecker, Interview für die Zeitschrift Stern, Mielks, Verantwortungsbewußt für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren durch die Leiter herausgearbeitet. Die vorliegende Forschungsarbeit konzentriert sich auf die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Linie und den damit zusammenhängenden höheren Anforderungen an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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