Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 381

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 381 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 381); 381 2 3? GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1983 Berlin, den 22. Dezember 1983 Teill Nr. 36 Tag Inhalt Seite 23.11.83 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Pflichtenheft für Aufgaben der Forschung und Entwicklung Pflichtenheft-Verordnung 381 23.11.83 Anordnung über die ' Anwendung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in der Forschung und Entwicklung 387 23.11.83 Anordnung über die ökonomische Gesamtrechnung für Forschungs- und Entwicklungs- aufgaben und die Jahresabschlußrechnung Wissenschaft und Technik 395 26.10.83 Anordnung über die Transportkostenregelung bei der Lieferung von Obst, Gemüse und Speisekartoffeln 401 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Pflichtenheft für Aufgaben der Forschung und Entwicklung Pflichtenheft-Verordnung vom 23. November 1983 Auf Grund des § 12 der Verordnung vom 17. Dezember 1981 über das Pflichtenheft für Aufgaben der Forschung und Entwicklung Pflichtenheft-Verordnung (GBl. 1 1982 Nr. 1 S. 1) wird folgendes bestimmt: Zu § 1 Abs. Z der Verordnung: 81 Aufgaben der Forschung und Entwicklung (1) Aufgaben der Forschung und Entwicklung im Sinne der Verordnung sind: a) Aufgaben der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung, sofern sie der unmittelbaren Vorbereitung wissenschaftlich-technischer Arbeiten zur Entwicklung von Erzeugnissen, Verfahren oder Technologien dienen, b) wissenschaftlich-technische Aufgaben zur Entwicklung von Erzeugnissen, Verfahren oder Technologien und zu ihrer Überleitung in die Produktion, c) wissenschaftlich-technische Aufgaben zur Entwicklung und Einführung von Systemunterlagen für neuartige Lösungen der elektronischen Informationsverarbeitung. (2) . Arbeiten ohne wesentlichen Forschungs- und Entwicklungsanteil mit einer Entwicklungsdauer bis zu insgesamt 3 Monaten (z. B. Veränderungen an vorhandenen Erzeugnissen zur Produktpflege und Qualitätssicherung) und die Entwicklung von Rationalisierungsmitteln für den eigenen Betrieb, die nicht für den Verkauf bzw. eine Lizenzvergabe vorgesehen sind, sind keine Aufgaben der Forschung und Entwicklung im Sinne dieser Verordnung. Für diese Aufgaben ist durch den zuständigen Leiter ein Entwicklungsauftrag zu erteilen. Mit ihm sind Entwicklungsziel, -dauer und der maximal einzusetzende Aufwand für die Entwicklung festzulegen. Zu § 4 Absätze 1 und Z der Verordnung: §2 Pflichtenhefte der Forschung Für die Aufgaben der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung gemäß § 1 Abs. 1 Buchst a sind mit den Pflichtenheften volkswirtschaftliche Orientierungen vorzugeben, mit denen die ökonomischen Rahmenbedingungen für die zu erreichenden Ziele, für die Nutzung der Ergebnisse einschließlich des Forschungsaufwandes sowie erforderliche weiterzuführende Arbeiten beim Nutzer festgelegt werden. Zu § 4 Abs. 3 der Verordnung: §3 ökonomische Gesamtrechnung , (1) Zur Beurteilung der ökonomischen Zielstellungen des Pflichtenheftes und als Leitungsinstrument des Generaldirektors des Kombinates (nachfolgend Generaldirektor genannt) zur Sicherung der erforderlichen Maßnahmen für die Überleitung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in die Produktion sowie ihre umfassende volkswirtschaftliche Verwertung ist für jede wissenschaftlich-technische Aufgabe gemäß § 1 Abs. 1 Buchstaben b und c eine ökonomische Gesamtrechnung auszuarbeiten. Die ökonomische Gesamtrechnung ist in den Eröffnungs- und Abschlußverteidigungen vorzulegen. (2) Für die Ausarbeitung und Anwendung der ökonomischen Gesamtrechnung gelten die entsprechenden Rechtsvorschriften.1 1 Z. Z. gilt die Anordnung vom 23. November 1983 über die ökonomische Gesamtrechnung für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben und die Jahresabschlußrechnung Wissenschaft und Technik (GBl. I Nr. 36 S. 395).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß alle feindlichen Aktivitäten der Inhaftierten durch die Angehörigen der Linie rechtzeitig erkannt, erfolgreich abgewehrt und verhindert werden. Deshalb kann und darf sich die sichere Verwahrung Inhaftierter auch nicht nur auf die Bürger der DDR; sondern auch auf die Ausländer, die sich im Staatsgebiet der aufhalten und gegen die Strafgesetze der Dpir verstoßen haben, Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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