Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 374

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 374 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 374); 374 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 19. Dezember 1983 verpflichtet, zur Preisnachweisführung eine Kopie des abzugebenden Preiskarteiblattes zu dokumentieren. (3) Nimmt ein Betrieb die Produktion eines Erzeugnisses auf, das von anderen Betrieben bereits produziert wird (Ausdehnung der Produktion auf weitere Betriebe), so hat er die für das Erzeugnis in Preislisten festgelegten Preise anzuwenden. Sind die Preise nicht in Preislisten enthalten, so hat sich der Betrieb an das zuständige Preiskoordinierungsorgan zu wenden. Das Preiskoordinierungsorgan hat festzulegen, welche Unterlagen zur kurzfristigen Preisfestsetzung einzureichen sind. Diese Anforderungen sind gegenüber denen der Anlage 1 bzw. 2 auf ein Mindestmaß zu beschränken! §8 Bekanntgabe, der festgesetzten Preise, Teilpreise, Teilpreisnormative und betrieblichen Zuschlagssätze (1) Die für die Festsetzung der Preise, Teilpreise, Teilpreisnormative und betrieblichen Zuschlagssätze verantwortlichen Minister und Leiter sind für deren Bekanntgabe an die in der Anlage 5 genannten Empfänger verantwortlich. Sie haben dazu dievom Amt für Preise herausgegebenen Preiskarteiblätter11 zu verwenden. Die Bekanntgabe von Tarifen und Preisen für das Verkehrswesen erfolgt durch Preiskarteiblatt bzw. im Tarif- und Verkehrs-Anzeiger (TVA) des Ministeriums für Verkehrswesen und des Zentralen Transportausschusses der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Den Empfängern von Preiskarteiblättern ist die Herstellung und Verteilung von Abschriften und Vervielfältigungen dieser Preiskarteiblätter untersagt; ausgenommen ist die Anfertigung von Abschriften oder Kopien auf Anforderung staatlicher Organe oder der zuständigen Preiskoordinierungsorgane, insbesondere für Kontroll- und Nachweiszwecke, sowie zur Erfüllung der Bestimmungen des § 7 Abs. 2. §9 Dokumentation (1) Die Betriebe haben die festgesetzten Preise, Teilpreise, Teilpreisnormative und betrieblichen Zuschlagssätze für indirekte technologische Kosten und Gemeinkosten einschließlich der dazugehörigen Anträge zu dokumentieren, (2) Die für die Festsetzung verantwortlichen Organe haben die festgesetzten Preise, Teilpreise, Teilpreisnormative und betrieblichen Zuschlagssätze für indirekte technologische Kosten und Gemeinkosten einschließlich der dazugehörigen Anträge und revisionsfähigen Nachweise bzw. Preisvorschläge zu dokumentieren. Bei zentraler staatlicher Preisbestätigung hat außerdem das Preiskoordinierungsorgan einen Preisantrag des Betriebes einschließlich des Preisvorschlages zu dokumentieren. , (3) Sofern ein Betrieb gemäß den Rechtsvorschriften Preise für seine Erzeugnisse selbständig festzulegen hat, sind folgende vom Leiter des Betriebes Unterzeichnete Angaben zu dokumentieren: =■ Bezeichnung und Beschreibung des Erzeugnisses und seiner Gebrauchseigenschaften, Artikelnummer gemäß zentralem Artikelkatalog bzw. ELN-Nr. (gleiche Angaben wie bei Preisanträgen gemäß Anlage 1 oder Anlage 2), 11 Zu beziehen beim Vordruckverlag Freiberg Preiskarteiblatt zur Bekanntgabe von Preisen -Vordruck-Nr. 093/30 (Format A 4) und 093 31 (Format A 5) Preiskarteiblatt zur Bekanntgabe von Teilpreisen, Teilpreisnormativen und betrieblichen Zuschlagssätzen - Vordruck-Nr. 093/32 (Format A 4) und 093/33 (Format A 5). Vorhandene Bestände anderer Preiskarteiblätter sind zu verbrauchen. Betriebspreis, Industrieabgabepreis und Einzelhandelsverkaufspreis sowie Preisstellung, Kosten- und Industriepreiskalkulation bei Kalkulationspreisen, Nachweis über die Ermittlung des Industriepreises auf der Grundlage verbindlich vorgegebener Methoden der Rela-.tionspreisbildung; Kostennachweis entsprechend den dafür in den speziellen Kalkulationsrichtlinien getroffenen Festlegungen. * * 12 Vom Leiter des Preiskoordinierungsorgans können im Einvernehmen mit dem Leiter der zuständigen Außenstelle des Amtes für Preise vereinfachte Formen der Dokumentation Itigelas-sen werden. (4) Die nach den Absätzen 1 bis 3 zu dokumentierenden Un-' terlagen sind für die Dauer von 5 Jahren, gerechnet ab Beendigung der Produktion bzw. ab Außerkraftsetzung der Preise, Teilpreise, Teilpreisnormative oder betrieblichen Zuschlagssätze, aufzubewahren. (5) Für die Dokumentation des nach den Absätzen X bis 4 aufzubewahrenden Schrift- und Zeichnungsgutes kann die Mikroverfilmung entsprechend den Rechtsvorschriften13 angewendet werden. Die Vernichtung der Originale des Schrift-und Zeichnungsgutes nach der Ersatzverfilmung ist erst nach erfolgter Revision der Kosten- und Preisarbeit durch das Amt für Preise in dem zur Dokumentation verpflichteten Organ bzw. Betrieb zulässig bzw. nach Abschluß der entsprechend den Rechtsvorschriften13 durchgeführten regelmäßigen komplexen Überprüfung der Kosten- und Preisarbeit in den Kombinatsbetrieben durch den Leiter der Abteilung Preise des Kombinats. Preiskarteiblätter sind nicht zu vernichten. §10 Berücksichtigung spezieller Bedingungen Die Leiter der zuständigen Staatsorgane sind berechtigt, zur Durchführung dieser Anordnung im Einvernehmen mit dem Leiter des Amtes für Preise Preisvorschriften herauszugeben über die Berücksichtigung von Besonderheiten in den Bereichen und Zweigen ihres Verantwortungsbereichs. §11 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer als Verantwortlicher fahrlässig a) unterläßt: termingemäß Preisantrag zu stellen, wenn er dazu verpflichtet ist (§ 2 Absätze 1 bis 5, § 3 Abs. 4), die Preise entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften festzulegen, wenn er nicht der Preisantragspflicht unterliegt und auch keinen Freisantrag stellt (§ 2 Abs. 5), die Preise mit den Hauptabnehmern bzw. den anderen Abstimmungspartnern abzustimmen (§ 4 Absätze 2 bis 7), termingemäß Vorschläge zur zentralen staatlichen Preisbestätigung vorzulegen, wenn er dazu verpflichtet ist (§ 5); b) Preiskarteiblätter über die festgelegte Anzahl und den festgelegten Verteiler hinaus herstellt und verteilt (§ 8 Abs. 2), kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 1 000 M belegt werden. 12 z. Z. gilt der Beschluß vom 19. September 1972 über die Mikroverfilmung von Schrift- und Zeichnungsgut - Auszug - (GBl. II Nr. 57 S. 625). 13 z. Z. gilt die Verordnung vom 14. Februar 1980 über die staatlichen Kontrollvollmachten und Aufgaben des Leiters der Abteilung Preise in volkseigenen Kombinaten (GBl. I Nr. 8 S. 63).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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